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Erbauseinandersetzung: Vertrag, Ablauf und Kosten der Nachlassaufteilung

Erbauseinandersetzung: Vertrag, Ablauf und Kosten der Nachlassaufteilung

Die Erbauseinandersetzung ist der formelle Prozess, bei dem eine Erbengemeinschaft den Nachlass untereinander aufteilt und sich damit auflöst. Solange die Auseinandersetzung nicht abgeschlossen ist, hängen alle Miterben in einer Zwangsgemeinschaft fest — ohne die Möglichkeit, über einzelne Nachlassgegenstände allein zu verfügen.

Der Erbauseinandersetzungsvertrag

Das zentrale Instrument ist der Erbauseinandersetzungsvertrag. In diesem Vertrag legen alle Miterben fest, wer welche Vermögensgegenstände erhält. Typische Regelungen:

  • Ein Miterbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen gemäß ihrer Erbquote aus
  • Bankguthaben werden nach Erbquoten aufgeteilt
  • Hausrat und Wertgegenstände werden zugewiesen oder verkauft
  • Offene Verbindlichkeiten des Nachlasses werden verteilt

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, muss der Erbauseinandersetzungsvertrag zwingend notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Ohne Grundbesitz reicht ein privatschriftlicher Vertrag — wobei die notarielle Form auch hier empfehlenswert ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Ablauf Schritt für Schritt

Phase 1: Nachlassverzeichnis erstellen. Alle Miterben listen gemeinsam sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Nachlasses auf. Immobilien werden bewertet, Kontostände festgestellt, offene Forderungen und Schulden dokumentiert.

Phase 2: Einigung verhandeln. Die Miterben verhandeln die Aufteilung. Hierbei geht es oft um die Bewertung von Immobilien — der Verkehrswert ist fast immer strittig. Ein unabhängiges Gutachten schafft eine objektive Grundlage.

Phase 3: Vertrag beurkunden. Bei Einigung wird der Erbauseinandersetzungsvertrag unterzeichnet bzw. notariell beurkundet. Grundbuchberichtigungen und Kontoumleitungen werden veranlasst.

Phase 4: Vollzug. Zahlungen werden geleistet, Immobilien umgeschrieben, Konten aufgelöst. Die Erbengemeinschaft ist aufgelöst.

Kosten

Die Notargebühren für den Erbauseinandersetzungsvertrag richten sich nach dem Wert der übertragenen Gegenstände (GNotKG). Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 € liegen die Notarkosten bei rund 1.500 €. Hinzu kommen Grundbuchgebühren für die Umschreibung — innerhalb der Zwei-Jahres-Frist kostenfrei.

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Wenn keine Einigung möglich ist

Scheitern die Verhandlungen, stehen zwei Wege offen. Die Nachlassverwaltung kann beim Nachlassgericht beantragt werden, wenn der Nachlass unübersichtlich ist oder Gläubigeransprüche drohen. Ein gerichtlich bestellter Nachlassverwalter ordnet den Nachlass und befriedigt Gläubiger — das Privatvermögen der Erben bleibt geschützt (§ 1975 BGB).

Bei dauerhafter Blockade bezüglich einer Immobilie bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG), die jedoch regelmäßig zu erheblichen finanziellen Verlusten führt.

Unser Ratgeber zur Nachlassabwicklung in Deutschland enthält eine vollständige Vorlage für den Erbauseinandersetzungsvertrag und Strategien zur konstruktiven Auflösung von Erbengemeinschaften.

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