Bankkonten nach Todesfall: Zugang, Sperrung und Bestattungskosten vom Konto
Bankkonten nach Todesfall: Was passiert und wie Sie Zugang erhalten
Die Beerdigung kostet mehrere tausend Euro, aber das Konto des Verstorbenen ist gesperrt. Das Bestattungsunternehmen wartet auf Bezahlung. Die Erben haben keinen Erbschein – und bis der Erbschein vorliegt, dauert es Wochen. Diese Situation trifft Hinterbliebene häufig, und sie ist aufwendig lösbar: Es gibt mehrere Wege, auf Bankkonten nach einem Todesfall zuzugreifen, die viele Banken den Erben nicht proaktiv nennen.
Was Banken nach dem Todesfall tun
Banken und Sparkassen sind nach § 33 ErbStG verpflichtet, dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod eines Kunden eine Meldung über Kontostände, Depots und Schließfächer zu erstatten. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, sperren Banken regelmäßig den Zugriff auf Konten, sobald sie vom Tod erfahren.
Das bedeutet: Kein Abheben am Geldautomat, keine Überweisungen, keine Daueraufträge zu Gunsten des Kontoinhabers – aber Lastschriften gehen weiter, die müssen manuell gestoppt werden.
Die Sperre bleibt bestehen, bis die Erben sich gegenüber der Bank legitimiert haben. Viele Bankmitarbeiter sagen an der Theke: "Wir brauchen einen Erbschein." Das stimmt nicht immer.
Erbnachweis gegenüber der Bank: Wann reicht das Testament?
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil vom 5. April 2016 (Az. XI ZR 440/15) entschieden: Erben können ihre Erbstellung gegenüber einer Bank auch durch ein vom Nachlassgericht eröffnetes handschriftliches Testament belegen, wenn dieses die Erbfolge eindeutig nachweist. Die Bank darf dann nicht pauschal einen Erbschein fordern.
Was Sie der Bank vorlegen können:
- Ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag, zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Ein handschriftliches Testament, wenn es vom Nachlassgericht eröffnet wurde und die Erbfolge eindeutig ausweist
- Einen Erbschein (der teuerste, aber universal akzeptierte Weg)
Fordert die Bank ohne konkrete, nachvollziehbare Begründung im Einzelfall dennoch einen Erbschein, obwohl ein eindeutiges eröffnetes Testament vorliegt, handelt sie vertragswidrig. Der BGH stellte klar: In diesem Fall muss die Bank die Kosten des Erbscheins erstatten, da sie diesen unnötig erzwungen hat.
Den vollständigen Leitfaden mit allen Bankenwegen und Formularen finden Sie unter Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland.
Bestattungskosten vom Konto des Verstorbenen bezahlen
Das Bestattungsunternehmen will bezahlt werden, aber der Nachlass ist noch nicht aufgeteilt und das Konto gesperrt. Viele Erben wissen nicht: Viele Banken erlauben es, Bestattungskosten direkt von einem gesperrten Nachlasskonto zu begleichen – auch ohne Erbschein.
Das Verfahren: Sie legen der Bank die Originalrechnung des Bestattungsunternehmens vor. Viele Banken überweisen dann den Rechnungsbetrag direkt an den Bestatter, ohne dass die vollständige Legitimation als Erbe vorliegen muss. Die Logik: Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten, also Schulden, die aus dem Nachlass beglichen werden dürfen – und das Geld verlässt den Nachlass, nicht die Erben.
Nicht jede Bank handhabt das gleich. Manche verlangen zusätzlich eine Sterbeurkunde und einen Personalausweis des Antragstellers. Fragen Sie die Bank des Verstorbenen direkt – und fragen Sie ausdrücklich nach der Möglichkeit, Bestattungskosten aus dem Nachlasskonto zu bezahlen.
Darüber hinaus sind Bestattungskosten Nachlassverbindlichkeiten im steuerlichen Sinne: Sie mindern den steuerpflichtigen Erwerb in der Erbschaftsteuererklärung. Pauschbeträge sind möglich (derzeit bis zu 10.300 Euro nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG), wenn keine höheren Kosten nachgewiesen werden.
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Daueraufträge und Lastschriften nach dem Todesfall
Auch wenn das Konto für Auszahlungen gesperrt ist, laufen eingehende Lastschriften oft weiter. Streaming-Abos, Mitgliedsbeiträge, Telefonverträge – alles, was der Verstorbene per Lastschrift bezahlt hat, belastet weiterhin das Konto. Die Bank ist nicht verpflichtet, diese eigenständig zu stoppen.
Sie sollten nach dem Tod des Kontoinhabers möglichst schnell:
- Alle laufenden Verträge mit Lastschriftermächtigung schriftlich kündigen
- Die Bank bitten, keine neuen Lastschriften mehr zuzulassen
- Laufende Renten- oder Pensionszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung und an den Rentenservice der Deutschen Post melden, da überzahlte Rentenbeträge nach dem Todesmonat zurückgefordert werden
Automatische Zahlungseingänge – wie eine bereits für den Folgemonat genehmigte Rentenzahlung – werden von der Bank oft einbehalten und an die Deutsche Rentenversicherung zurücküberwiesen. Achten Sie darauf, welche Eingänge nach dem Todestag auf dem Konto erscheinen.
Gemeinschaftskonten und Einzelkonten
Wenn der Verstorbene ein Gemeinschaftskonto mit dem überlebenden Ehepartner oder einem anderen Angehörigen hatte, sind die Zugriffsrechte einfacher. Der überlebende Kontoinhaber kann in der Regel weiter auf das Konto zugreifen – sofern es als "Oder-Konto" geführt wurde (beide Inhaber dürfen allein verfügen). Bei einem "Und-Konto" müssen beide Inhaber gemeinsam handeln, was nach dem Tod eines Inhabers das Nachlassgericht involviert.
Das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto gehört hälftig zum Nachlass, egal wer das Geld eingezahlt hat – es sei denn, eine andere Vereinbarung ist getroffen worden.
Kreditkarten und Dispokredite
Kreditkarten des Verstorbenen erlöschen mit dem Tod. Laufende Kreditkartenabrechnungen werden zur Nachlassverbindlichkeit. Wenn Sie als Erbe eine Zusatzkarte zu einer Kreditkarte des Verstorbenen hatten, ist auch diese Karte nach dem Tod des Hauptkarteninhabers nicht mehr gültig.
Überziehungskredite (Dispokredite) werden nach dem Tod fällig. Die Bank kann den Ausgleich des Dispositivs verlangen. Prüfen Sie, ob der Nachlass ausreicht, um solche Verbindlichkeiten zu decken, bevor Sie die Erbschaft annehmen.
Alle Schritte für Bankkonten im Erbfall – von der Sperrung bis zur Auflösung – sind im vollständigen Ratgeber zur Nachlassabwicklung beschrieben: Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland.
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