$0 Austria — Funeral Planning Checklist

Bankkonto nach Todesfall gesperrt: Was Angehörige in Österreich sofort tun müssen

Sobald eine österreichische Bank vom Tod eines Kontoinhabers erfährt, werden Einzelkonten und Depots des Verstorbenen in der Regel gesperrt. Bei Gemeinschaftskonten kann der andere Mitinhaber häufig weiter verfügen; die konkrete Regelung hängt vom Kontovertrag und der Bank ab. Der Nachlass gilt rechtlich als „ruhend" — eigenmächtige Abhebungen aus dem Nachlass sind nicht zulässig. Gleichzeitig verlangt der Bestatter eine Anzahlung im vierstelligen Bereich, laufende Mieten werden weiterhin fällig und der Notar erwartet seine Erstgebühr. Was jetzt zu tun ist: Der Bestatter kann seine Rechnung direkt an die Bank des Verstorbenen senden — Begräbniskosten sind vorrangige Nachlassverbindlichkeiten; eine Zahlung vor der Einantwortung muss aber mit der Bank und den erforderlichen Freigaben abgestimmt werden.

Warum Bankkonten nach einem Todesfall gesperrt werden

Die Kontensperre ist keine willkürliche Maßnahme der Bank. Sobald die Bank vom Tod Kenntnis erlangt — meist durch eine Meldung des Standesamts oder der Angehörigen selbst — werden Einzelkonten und Depots des Verstorbenen grundsätzlich gesperrt; Gemeinschaftskonten können nach dem Kontovertrag anders behandelt werden. Das Bezirksgericht leitet automatisch das Verlassenschaftsverfahren ein und bestellt einen Notar als Gerichtskommissär. Bis dieser das Verfahren mit dem Einantwortungsbeschluss abschließt, bleibt der allgemeine Zugriff auf Einzelkonten eingeschränkt. Jede eigenmächtige Abhebung nach dem Todesfall kann als unzulässige Verfügung über Nachlassvermögen gewertet werden und haftungs- oder strafrechtliche Folgen haben.

Was Sie trotz gesperrter Konten tun können

Maßnahme Funktioniert? Voraussetzungen Zeitrahmen
Bestatter stellt Rechnung direkt an die Bank Möglich Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeit belegen; Bank prüft nach ihren Vorgaben Nach Prüfung durch die Bank
Teilfreigabe durch Gerichtskommissär beantragen Möglich Notar muss bereits bestellt sein Einzelfall; formal und zeitaufwendig
Eigene Ersparnisse der Angehörigen vorschießen Ja Rückerstattung aus Nachlass nach Einantwortung möglich Monate
Bankvollmacht nach dem Tod nutzen Nicht ohne Weiteres Nur bei ausdrücklicher Erstreckung auf den Sterbefall und für zulässige Nachlasszwecke; vorab klären
Gemeinschaftskonto verfügen Häufig für den Mitinhaber möglich Kontovertrag und Nachlassanteil mit der Bank klären
Sterbegeldversicherung aktivieren Ja Nur wenn eine Polizze vorliegt Wenige Tage

Der direkte Weg: Bestattungskosten vom gesperrten Konto bezahlen

Das österreichische Erbrecht stuft Bestattungskosten als sogenannte Erbgangsschulden ein — das sind vorrangige Nachlassverbindlichkeiten. In der Praxis kann der Bestatter seine Rechnung direkt an die kontoführende Bank des Verstorbenen schicken. Die Bank prüft die Zahlung nach ihren Vorgaben und kann dafür die erforderlichen Freigaben des Gerichtskommissärs oder des Verlassenschaftsverfahrens verlangen. Sprechen Sie beim ersten Kontakt mit dem Bestatter explizit an, dass er seine Rechnung direkt an die Bank richten soll — diesen Schritt wird er Ihnen nicht von selbst vorschlagen.

Gratis-Download

Holen Sie sich Austria — Funeral Planning Checklist

Der gesamte Artikel als druckbare Checkliste — plus Aktionspläne und Referenzleitfäden, die Sie sofort nutzen können.

Was mit einer Bankvollmacht nach dem Tod passiert

Viele Angehörige gehen davon aus, dass eine zuvor erteilte Bankvollmacht auch nach dem Tod weiter gilt. Eine Vollmacht erlischt grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers, kann aber ausdrücklich auf den Sterbefall erstreckt sein (§ 1022 ABGB). Auch dann darf sie nicht für eigenmächtige private Abhebungen genutzt werden. Klären Sie vor jeder Verfügung mit der Bank und dem Gerichtskommissär, welche Nachlasszahlungen zulässig sind.

Teilfreigabe durch den Gerichtskommissär: Wie sie funktioniert

In dringenden Fällen kann der Gerichtskommissär (Notar) eine Teilfreigabe bestimmter Nachlassmittel für unmittelbare Ausgaben genehmigen. Das Verfahren läuft so:

  1. Sie kontaktieren den zugewiesenen Notar — er wird Ihnen in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach dem Todesfall zugewiesen.
  2. Sie legen die Rechnung (z. B. Bestatter, Miete, dringende Reparatur) vor.
  3. Der Notar prüft, ob die Ausgabe als notwendige Nachlassausgabe anerkannt werden kann.
  4. Nach Genehmigung weist er die Bank an, den Betrag freizugeben.

Dieses Verfahren ist zeitaufwendig und formalistisch — es ist keine schnelle Lösung für akute Liquiditätsengpässe in den ersten Tagen. Für die unmittelbaren Bestattungskosten kann der direkte Rechnungsweg über den Bestatter an die Bank je nach Bankvorgaben praktischer sein.

Für wen ist dieser Ratgeber gedacht?

  • Familien, die unmittelbar nach einem Todesfall feststellen, dass Bankkonten gesperrt wurden, und nicht wissen, wie sie die Bestattungskosten bezahlen sollen
  • Ehepartner, die davon ausgehen, dass sie weiterhin Zugriff auf ein gemeinsames Konto haben — und dies rechtlich prüfen möchten
  • Erben, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland leben und das Verfahren aus der Ferne koordinieren müssen
  • Familien, bei denen der Verstorbene keine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat

Für wen ist dieser Ratgeber NICHT gedacht?

  • Familien, bei denen der Verstorbene einen lückenlosen Bestattungsvorsorgevertrag (z. B. beim Wiener Verein) hinterlassen hat und die Kosten bereits gedeckt sind
  • Angehörige, die selbst über ausreichend liquide Mittel verfügen, um die Bestattungskosten vorzuschießen und die Rückerstattung aus dem Nachlass abzuwarten
  • Fälle, in denen der Nachlass eine Lebensversicherung mit sofortiger Auszahlungsregelung umfasst

Häufige Fehler und ihre Konsequenzen

Fehler 1: Eigenmächtiges Abheben mit Vollmacht. Dies ist rechtswidrig und führt zum Verlust der Haftungsbeschränkung. Auch wenn die Bank die Transaktion zunächst nicht bemerkt, kann der Gerichtskommissär die Kontobewegungen nachträglich prüfen.

Fehler 2: Den Bestatter bitten, die Rechnung erst später zu schicken. Das Gegenteil ist richtig: Fordern Sie den Bestatter auf, seine Rechnung sofort an die Bank des Verstorbenen zu senden. Je länger Sie warten, desto länger dauert die Liquiditätskrise.

Fehler 3: Das Konto der Bank erst gar nicht melden. Einige Angehörige versuchen, die Bank möglichst lang über den Todesfall im Unklaren zu lassen, um weiterhin Zugriff zu haben. Das ist kontraproduktiv: Wenn der Gerichtskommissär die Bank kontaktiert, kann dies zu einer rückwirkenden Prüfung aller Kontobewegungen seit dem Todesfall führen.

Fehler 4: Keine Sterbeurkunde vorhalten. Für die Bearbeitung verlangt die Bank in der Regel einen amtlichen Nachweis des Todesfalls. Beantragen Sie beim Standesamt mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und der Notar benötigen jeweils Originale oder beglaubigte Kopien.

Wie lange bleibt ein Bankkonto nach dem Tod in Österreich gesperrt? Bei Einzelkonten bleibt der allgemeine Zugriff bis zum rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss eingeschränkt. Genehmigte Zahlungen oder Teilfreigaben können früher möglich sein. Je nach Komplexität des Nachlasses dauert das Verlassenschaftsverfahren zwischen einigen Wochen (einfache Verhältnisse, kein Immobilienbesitz) und mehreren Monaten oder Jahren (komplexe Nachlässe mit Auslandsvermögen, Streit unter Erben oder minderjährigen Erben).
Darf der überlebende Ehepartner auf ein gemeinsames Konto zugreifen? Bei einem Gemeinschaftskonto kann der überlebende Mitinhaber in vielen Fällen weiter verfügen. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt vom Kontovertrag und vom Nachlassanteil des Verstorbenen ab. Kontaktieren Sie die Bank, bevor Sie Geld abheben, und trennen Sie eigene Verfügungen von Nachlassvermögen.
Was passiert mit einer bestehenden Vollmacht, die über den Tod hinaus gelten soll? Bankenvollmachten erlöschen in Österreich grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers; eine Vollmacht kann sich aber ausdrücklich auf den Sterbefall erstrecken (§ 1022 ABGB). Eine Vorsorgevollmacht endet mit dem Tod. Auch bei einer fortgeltenden Bankvollmacht sind eigenmächtige private Verfügungen über Nachlassvermögen unzulässig; stimmen Sie Nachlasszahlungen mit Bank und Gerichtskommissär ab.
Kann ich Bestattungskosten vom gesperrten Konto des Verstorbenen bezahlen lassen? Bestattungskosten sind privilegierte Nachlassverbindlichkeiten (Erbgangsschulden) und werden bei der Nachlassabwicklung vorrangig berücksichtigt. Bitten Sie den Bestatter, seine Rechnung direkt an die Bank des Verstorbenen zu senden. Ob die Bank vor dem Einantwortungsbeschluss zahlt, hängt von ihrer Prüfung und den erforderlichen Freigaben ab.
Was passiert mit den laufenden Ausgaben des Verstorbenen — Miete, Strom, Internet? Laufende Verträge des Verstorbenen gehen auf den Nachlass über und laufen weiter, bis sie rechtsgültig gekündigt werden. Die anfallenden Kosten müssen aus dem Nachlass gedeckt werden. Um unnötige Ausgaben zu vermeiden, kündigen Sie Mietvertrag, Energieversorgung, Abonnements und Versicherungen schriftlich und unter Beifügung einer Sterbeurkunde sobald wie möglich. Der Bestatter übernimmt die Standesamtsanzeige — die übrigen Kündigungen müssen Sie selbst veranlassen.

Der Ratgeber Bestattung und Bestattungsrecht in Österreich enthält einen vollständigen Kontensperre-Leitfaden mit den genauen Schritten, um trotz gesperrter Konten die Liquidität zu sichern — inklusive der Formulierung, die Sie der Bank gegenüber verwenden sollten, und der Checkliste für den ersten Banktermin nach dem Todesfall.

Zum vollständigen Ratgeber →

Kostenlos erhalten: Austria — Funeral Planning Checklist

Laden Sie Austria — Funeral Planning Checklist herunter — ein druckbarer Leitfaden mit Checklisten, Vorlagen und Aktionsplänen, die Sie sofort nutzen können.

Mehr erfahren →