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Bankkonto nach Todesfall gesperrt: Was Angehörige in Österreich sofort tun müssen

Sobald eine österreichische Bank vom Tod eines Kontoinhabers erfährt, sperrt sie sämtliche Konten und Depots sofort. Der Nachlass gilt rechtlich als „ruhend" — niemand, nicht einmal Ehepartner mit einer gemeinsamen Bankvollmacht, darf nach dem Todesfall eigenständig Geld abheben. Gleichzeitig verlangt der Bestatter eine Anzahlung im vierstelligen Bereich, laufende Mieten werden weiterhin fällig und der Notar erwartet seine Erstgebühr. Was jetzt zu tun ist: Der Bestatter kann seine Rechnung direkt an die Bank des Verstorbenen senden — Begräbniskosten sind als privilegierte Nachlassverbindlichkeiten gesetzlich bevorzugt und können direkt vom gesperrten Konto beglichen werden, ohne dass der Gerichtskommissär zwingend zustimmen muss.

Warum Bankkonten nach einem Todesfall gesperrt werden

Die Kontensperre ist keine willkürliche Maßnahme der Bank, sondern eine rechtliche Pflicht. Sobald die Bank vom Tod Kenntnis erlangt — meist durch eine Meldung des Standesamts oder der Angehörigen selbst — wird das gesamte Vermögen des Verstorbenen Teil des „ruhenden Nachlasses". Das Bezirksgericht leitet automatisch das Verlassenschaftsverfahren ein und bestellt einen Notar als Gerichtskommissär. Bis dieser das Verfahren mit dem Einantwortungsbeschluss abschließt, ist das Vermögen blockiert. Jede eigenmächtige Abhebung nach dem Todesfall — auch mit einer zuvor erteilten Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt — kann als strafbare Entziehung von Nachlassvermögen gewertet werden und führt zudem zum sofortigen Verlust der Haftungsbeschränkung des Erben.

Was Sie trotz gesperrter Konten tun können

Maßnahme Funktioniert? Voraussetzungen Zeitrahmen
Bestatter stellt Rechnung direkt an die Bank Ja Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeit belegen 1–3 Werktage
Teilfreigabe durch Gerichtskommissär beantragen Ja Notar muss bereits bestellt sein 1–4 Wochen
Eigene Ersparnisse der Angehörigen vorschießen Ja Rückerstattung aus Nachlass nach Einantwortung möglich Monate
Bankvollmacht nach dem Tod nutzen Nein (rechtswidrig)
Gemeinsame Konten (Und-Konto) abheben Nein Auch diese werden gesperrt
Gemeinsame Konten (Oder-Konto) abheben Bedingt Nur der eigene Anteil; Überhebung ist rechtswidrig Sofort
Sterbegeldversicherung aktivieren Ja Nur wenn eine Polizze vorliegt Wenige Tage

Der direkte Weg: Bestattungskosten vom gesperrten Konto bezahlen

Das österreichische Erbrecht stuft Bestattungskosten als sogenannte Erbgangsschulden ein — das sind privilegierte Nachlassverbindlichkeiten, die vor allen anderen Schulden des Verstorbenen bedient werden müssen. In der Praxis bedeutet das: Der Bestatter kann seine Rechnung direkt an die kontoführende Bank des Verstorbenen schicken und verlangen, dass der Betrag direkt vom gesperrten Konto überwiesen wird. Viele Banken in Österreich wickeln dies standardmäßig ab, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Begräbniskosten aus dem Nachlass zu begleichen. Sprechen Sie beim ersten Kontakt mit dem Bestatter explizit an, dass er seine Rechnung direkt an die Bank richten soll — diesen Schritt wird er Ihnen nicht von selbst vorschlagen.

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Was mit einer Bankvollmacht nach dem Tod passiert

Viele Angehörige gehen davon aus, dass eine zuvor erteilte Bankvollmacht auch nach dem Tod weiter gilt. Das ist ein folgenschwerer Irrtum. Eine Vollmacht erlischt rechtlich mit dem Tod des Vollmachtgebers. Wenn Sie nach dem Tod mit einer solchen Vollmacht Geld abheben, begehen Sie eine eigenmächtige Verfügung über Nachlassvermögen. Das hat zwei direkte Konsequenzen: Erstens kann die Zahlung strafrechtlich relevant sein. Zweitens verlieren Sie als Erbe Ihre Haftungsbeschränkung — eine unbedingte Haftung für sämtliche Schulden des Verstorbenen tritt ein, auch wenn Sie zuvor eine bedingte Erbantrittserklärung abgeben wollten.

Teilfreigabe durch den Gerichtskommissär: Wie sie funktioniert

In dringenden Fällen kann der Gerichtskommissär (Notar) eine Teilfreigabe bestimmter Nachlassmittel für unmittelbare Ausgaben genehmigen. Das Verfahren läuft so:

  1. Sie kontaktieren den zugewiesenen Notar — er wird Ihnen in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach dem Todesfall zugewiesen.
  2. Sie legen die Rechnung (z. B. Bestatter, Miete, dringende Reparatur) vor.
  3. Der Notar prüft, ob die Ausgabe als notwendige Nachlassausgabe anerkannt werden kann.
  4. Nach Genehmigung weist er die Bank an, den Betrag freizugeben.

Dieses Verfahren ist zeitaufwendig und formalistisch — es ist keine schnelle Lösung für akute Liquiditätsengpässe in den ersten Tagen. Für die unmittelbaren Bestattungskosten ist der direkte Rechnungsweg über den Bestatter an die Bank die schnellere und praktischere Lösung.

Für wen ist dieser Ratgeber gedacht?

  • Familien, die unmittelbar nach einem Todesfall feststellen, dass Bankkonten gesperrt wurden, und nicht wissen, wie sie die Bestattungskosten bezahlen sollen
  • Ehepartner, die davon ausgehen, dass sie weiterhin Zugriff auf ein gemeinsames Konto haben — und dies rechtlich prüfen möchten
  • Erben, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland leben und das Verfahren aus der Ferne koordinieren müssen
  • Familien, bei denen der Verstorbene keine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat

Für wen ist dieser Ratgeber NICHT gedacht?

  • Familien, bei denen der Verstorbene einen lückenlosen Bestattungsvorsorgevertrag (z. B. beim Wiener Verein) hinterlassen hat und die Kosten bereits gedeckt sind
  • Angehörige, die selbst über ausreichend liquide Mittel verfügen, um die Bestattungskosten vorzuschießen und die Rückerstattung aus dem Nachlass abzuwarten
  • Fälle, in denen der Nachlass eine Lebensversicherung mit sofortiger Auszahlungsregelung umfasst

Häufige Fehler und ihre Konsequenzen

Fehler 1: Eigenmächtiges Abheben mit Vollmacht. Dies ist rechtswidrig und führt zum Verlust der Haftungsbeschränkung. Auch wenn die Bank die Transaktion zunächst nicht bemerkt, kann der Gerichtskommissär die Kontobewegungen nachträglich prüfen.

Fehler 2: Den Bestatter bitten, die Rechnung erst später zu schicken. Das Gegenteil ist richtig: Fordern Sie den Bestatter auf, seine Rechnung sofort an die Bank des Verstorbenen zu senden. Je länger Sie warten, desto länger dauert die Liquiditätskrise.

Fehler 3: Das Konto der Bank erst gar nicht melden. Einige Angehörige versuchen, die Bank möglichst lang über den Todesfall im Unklaren zu lassen, um weiterhin Zugriff zu haben. Das ist kontraproduktiv: Wenn der Gerichtskommissär die Bank kontaktiert, kann dies zu einer rückwirkenden Prüfung aller Kontobewegungen seit dem Todesfall führen.

Fehler 4: Keine Sterbeurkunde vorhalten. Ohne amtliche Sterbeurkunde wird die Bank keine Schritte einleiten. Beantragen Sie beim Standesamt mehrere Ausfertigungen — Banken, Versicherungen und der Notar benötigen jeweils Originale oder beglaubigte Kopien.

Wie lange bleibt ein Bankkonto nach dem Tod in Österreich gesperrt? Das Konto bleibt bis zum rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss gesperrt. Je nach Komplexität des Nachlasses dauert das Verlassenschaftsverfahren zwischen einigen Wochen (einfache Verhältnisse, kein Immobilienbesitz) und mehreren Monaten oder Jahren (komplexe Nachlässe mit Auslandsvermögen, Streit unter Erben oder minderjährigen Erben).
Darf der überlebende Ehepartner auf ein gemeinsames Konto zugreifen? Das hängt von der Art des gemeinsamen Kontos ab. Bei einem Oder-Konto (jeder Partner darf alleine verfügen) kann der überlebende Ehepartner auf seinen eigenen Anteil zugreifen — aber nicht auf den Nachlassanteil des Verstorbenen. Bei einem Und-Konto (beide müssen zustimmen) ist nach dem Tod keine Verfügung mehr möglich. In beiden Fällen empfiehlt es sich dringend, die Bank zu kontaktieren und die rechtliche Situation zu klären, bevor Geld abgehoben wird.
Was passiert mit einer bestehenden Vollmacht, die über den Tod hinaus gelten soll? Bankenvollmachten erlöschen in Österreich grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers, unabhängig davon, ob sie als „unwiderruflich" bezeichnet wurden. Eine Vorsorgevollmacht, die auch nach Verlust der Geschäftsfähigkeit gilt, endet ebenfalls mit dem Tod. Nach dem Tod ist ausschließlich der Gerichtskommissär berechtigt, über den Nachlass zu verfügen.
Kann ich Bestattungskosten vom gesperrten Konto des Verstorbenen bezahlen lassen? Ja. Bestattungskosten sind privilegierte Nachlassverbindlichkeiten (Erbgangsschulden) und müssen aus dem Nachlass gedeckt werden, bevor andere Schulden bedient werden. In der Praxis: Bitten Sie den Bestatter, seine Rechnung direkt an die Bank des Verstorbenen zu senden. Die Bank ist verpflichtet, diesen Betrag aus dem Nachlass zu begleichen — ohne dass der Einantwortungsbeschluss abgewartet werden muss.
Was passiert mit den laufenden Ausgaben des Verstorbenen — Miete, Strom, Internet? Laufende Verträge des Verstorbenen gehen auf den Nachlass über und laufen weiter, bis sie rechtsgültig gekündigt werden. Die anfallenden Kosten müssen aus dem Nachlass gedeckt werden. Um unnötige Ausgaben zu vermeiden, kündigen Sie Mietvertrag, Energieversorgung, Abonnements und Versicherungen schriftlich und unter Beifügung einer Sterbeurkunde sobald wie möglich. Der Bestatter übernimmt die Standesamtsanzeige — die übrigen Kündigungen müssen Sie selbst veranlassen.

Der Ratgeber Bestattung und Bestattungsrecht in Österreich enthält einen vollständigen Kontensperre-Leitfaden mit den genauen Schritten, um trotz gesperrter Konten die Liquidität zu sichern — inklusive der Formulierung, die Sie der Bank gegenüber verwenden sollten, und der Checkliste für den ersten Banktermin nach dem Todesfall.

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