Checkliste Todesfall Österreich: Die ersten Schritte nach dem Tod
Checkliste Todesfall Österreich: Die ersten Schritte nach dem Tod
Die ersten Stunden und Tage nach dem Tod eines Angehörigen sind von Trauer geprägt – und gleichzeitig stehen wichtige administrative Entscheidungen an. Wer nicht weiß, was wann zu tun ist, riskiert Fristversäumnisse, finanzielle Sperren und Komplikationen im späteren Verlassenschaftsverfahren. Diese Checkliste gibt einen strukturierten Überblick über die Pflichten in den ersten Wochen nach dem Tod in Österreich.
Sofort nach dem Todesfall: Die ersten 24 Stunden
Totenbeschauarzt verständigen: In Österreich muss nach jedem Todesfall unverzüglich ein Arzt – meist der Totenbeschauarzt (Gemeindearzt) – verständigt werden. Ohne die offizielle Totenbeschau und den "Totenbeschauschein" darf der Leichnam weder versorgt noch von einem Bestattungsunternehmen transportiert werden. Religiöse oder kulturelle Praktiken, die eine rasche Beisetzung erfordern, stoßen hier auf bürokratische Realitäten.
Bestattungsunternehmen beauftragen: Das Bestattungsunternehmen übernimmt in der Praxis viele administrative Schritte – insbesondere die Anzeige des Todes beim Standesamt. Dafür benötigt es persönliche Dokumente des Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
Diese Dokumente sollten sofort bereitgestellt werden.
Standesamt: Die Anzeige des Todesfalls beim zuständigen Standesamt muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Tod erfolgen. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus und meldet den Todesfall automatisch an das Bezirksgericht sowie an Sozialversicherungen und Meldebehörden.
Die erste Woche: Bankkonten und Behördenmeldungen
Banken informieren: Sobald die Sterbeurkunde vorliegt, sollten alle bekannten Bankverbindungen des Verstorbenen informiert werden. Die Bank ist dann verpflichtet, Einzelkonten für Neuverfügungen zu sperren. Das bedeutet:
- Bestehende Bankomat- und Kreditkarten werden deaktiviert
- Online-Banking wird gesperrt
- Frühere Vollmachten werden von den meisten Banken nicht mehr akzeptiert
Was weiterläuft: Daueraufträge für Miete, Energiekosten und Versicherungen werden von den Banken in der Regel aufrechterhalten, um den Wert der Verlassenschaft zu schützen.
Was sofort möglich ist: Begräbniskosten können trotz Sperre direkt gegen Vorlage der Originalrechnung des Bestattungsunternehmens aus dem gesperrten Konto bezahlt werden.
Versicherungen und Pensionsstellen informieren: Lebensversicherungen mit benanntem Begünstigten fallen nicht in die Verlassenschaft und können direkt an den Begünstigten ausgezahlt werden. Wurde kein Begünstigter benannt, fließt die Summe in den Nachlass.
Anträge auf Witwen- oder Waisenpension sollten so früh wie möglich gestellt werden, um Einkommensausfälle zu minimieren.
Oder-Konto im Todesfall: Was wirklich gilt
Das sogenannte Oder-Konto (gemeinschaftliches Konto mit zwei gleichberechtigten Inhabern, von dem jeder allein verfügen darf) wird von Paaren häufig als Absicherung genutzt. Im Todesfall gelten jedoch besondere Regeln, die viele überraschen:
Der überlebende Kontoinhaber bleibt theoretisch verfügungsberechtigt – der Konto wird nicht vollständig gesperrt. Aber: Das österreichische Recht geht grundsätzlich davon aus, dass das Guthaben eines Oder-Kontos zu 50 Prozent dem Nachlass des Verstorbenen zuzurechnen ist – sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass ein anderes wirtschaftliches Verhältnis tatsächlich bestand.
Das bedeutet in der Praxis: Wer den gesamten Kontostand des Oder-Kontos abhebt oder überweist, kann mit der Verlassenschaft und damit mit dem Gerichtskommissär in Konflikt geraten. Es empfiehlt sich, beim ersten Notar-Termin (Todesfallaufnahme) offen darüber zu sprechen, wie das Konto genutzt wurde und wer tatsächlich welche Einzahlungen geleistet hat.
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Der erste Monat: Vorbereitung auf die Todesfallaufnahme
Etwa zwei bis vier Wochen nach dem Tod lädt der Gerichtskommissär zur Erstbesprechung. Gut vorbereitet in diesen Termin zu gehen, spart Zeit und reduziert die Notargebühren.
Unterlagen, die Sie mitbringen sollten:
- Sterbeurkunde
- Eventuelle Testamente, Erbverträge oder letztwillige Verfügungen
- Liste aller Bankverbindungen mit IBAN
- Versicherungspolicen (mit Angabe: Gibt es benannte Begünstigte?)
- Grundbuchsauszüge oder Hinweise auf Immobilienbesitz (Einlagezahl, Katastralgemeinde)
- Zulassungsschein für Fahrzeuge
- Hinweise auf Unternehmensanteile
- Bekannte Schulden (Kredite, Bürgschaften)
Was Sie unbedingt vermeiden sollten
Keine eigenmächtigen Verfügungen: Das Vermögen des Verstorbenen gehört juristisch der "ruhenden Verlassenschaft", nicht den Erben. Wer das Auto verkauft, Schmuck aufteilt oder Konten räumt, bevor die Einantwortung rechtskräftig ist, riskiert den Verlust seiner Haftungsbeschränkung.
Keine übereilte Erbantrittserklärung: Die Entscheidung zwischen bedingter und unbedingter Erbantrittserklärung sollte nicht aus Zeitdruck heraus getroffen werden. Die gesetzliche Bedenkzeit von mindestens vier Wochen sollte voll genutzt werden.
Keine Grundbuchsanträge ohne Familienbegünstigungsantrag: Bei Immobilien muss nach der Einantwortung die Grundbuchgebühren-Begünstigung für Familienangehörige (§ 26a GGG) ausdrücklich beantragt werden – sie wird nicht automatisch gewährt.
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