Todesfall: Was ist zu tun? Die wichtigsten Schritte im Überblick
Todesfall: Was ist zu tun? Die wichtigsten Schritte im Überblick
Ein Todesfall trifft selten zu einem Zeitpunkt, auf den man vorbereitet ist. Und in dem Moment, in dem man sich eigentlich nur um die Trauer kümmern möchte, beginnt ein bürokratischer Prozess, der Wochen und Monate dauert – mit Fristen, deren Versäumnis teuer werden kann. Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick, was wann zu tun ist und welche Schritte nicht warten können.
Die erste Stunde: Arzt und Bestatter
Der erste Schritt nach einem Todesfall ist die ärztliche Leichenschau. Ein approbierter Arzt muss die Todesbescheinigung (den Totenschein) ausstellen. Ohne dieses Dokument sind alle weiteren behördlichen Schritte blockiert.
Stirbt jemand zu Hause, kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder den Hausarzt. Stirbt jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim, übernimmt die Einrichtung die Veranlassung der Leichenschau.
Gibt es Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod oder ist die Todesursache unklar, ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, die Polizei zu informieren. Der Leichnam kann dann bis zur Klärung beschlagnahmt werden – das verzögert alle weiteren Schritte erheblich.
Beauftragen Sie möglichst frühzeitig ein Bestattungsunternehmen. Der Bestatter übernimmt die logistischen Schritte der ersten Tage und beantragt in der Regel auch die Sterbeurkunde beim Standesamt.
Innerhalb von 24 bis 72 Stunden: Versicherungen melden
Lebens- und Sterbegeldversicherungen haben extrem kurze vertragliche Meldefristen – oft nur 24 bis 72 Stunden nach dem Tod. Bei Unfallversicherungen gilt häufig eine 48-Stunden-Frist, da der Versicherer das Recht auf eine amtsärztliche Obduktion zur Feststellung der Todesursache hat.
Wer diese Fristen versäumt, riskiert den vollständigen Verlust des Versicherungsanspruchs. Suchen Sie daher sofort nach allen Lebens- und Unfallversicherungspolicen des Verstorbenen.
Prüfen Sie außerdem, ob eine Vorsorgevollmacht oder eine transmortale Vollmacht (Vollmacht über den Tod hinaus) vorliegt. Eine solche Vollmacht ermächtigt die bevollmächtigte Person, sofort rechtsverbindlich für den Nachlass zu handeln – etwa bei Banken – ohne auf den Erbschein warten zu müssen.
Innerhalb von drei Werktagen: Standesamt
Der Tod muss gemäß § 28 Personenstandsgesetz (PStG) spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort des Verstorbenen. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag.
In der Praxis übernimmt oft der Bestatter diese Anzeige. Das Ergebnis ist die Sterbeurkunde – das grundlegende Dokument für alle weiteren Schritte. Beantragen Sie mindestens sechs bis acht beglaubigte Ausfertigungen (für Banken, Versicherungen, Behörden, Rentenversicherung, Finanzamt etc.).
Gratis-Download
Holen Sie sich Germany — Estate Settlement Checklist
Der gesamte Artikel als druckbare Checkliste — plus Aktionspläne und Referenzleitfäden, die Sie sofort nutzen können.
Innerhalb der ersten Wochen: Finanzen und Rentenansprüche sichern
Sterbevierteljahr innerhalb von 30 Tagen beantragen
Überlebende Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf das sogenannte Sterbevierteljahr: drei Monate lang erhalten sie die volle Rente des Verstorbenen als Vorschuss. Dieser Anspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt werden – nicht bei der Deutschen Rentenversicherung direkt. Wird die Frist versäumt, entfällt der Vorschuss.
Bankkonten: Verfügungsberechtigung klären
Banken sperren Konten nach Bekanntwerden des Todesfalls. Haben Sie als Erbe keinen unmittelbaren Zugriff, klären Sie so schnell wie möglich die Legitimationsfrage. Liegt ein Testament vor, reicht oft das vom Nachlassgericht eröffnete Testament aus; ist nur die gesetzliche Erbfolge anzuwenden, benötigen Sie einen Erbschein – dessen Beantragung vier bis acht Wochen dauern kann.
Bestattungskosten können häufig direkt vom Konto des Verstorbenen bezahlt werden, wenn die Originalrechnung des Bestatters vorgelegt wird – auch ohne Erbschein.
Wenn Sie jetzt den vollständigen Fahrplan durch die Nachlassabwicklung brauchen, enthält der Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland alle Schritte mit genauen Fristen, Formularen und Musterschreiben.
Innerhalb von sechs Wochen: Erbausschlagung entscheiden
Die wichtigste Rechtsentscheidung im gesamten Prozess: Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls muss entschieden werden, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird. Diese Frist beginnt mit dem Moment, in dem Sie von der Erbschaft und dem Grund Ihrer Berufung erfahren.
Verstirbt die Frist durch Untätigkeit, gilt die Erbschaft als automatisch angenommen – und Sie haften dann unbeschränkt auch mit Ihrem eigenen Privatvermögen für sämtliche Schulden des Erblassers. Darlehen, Steuerschulden, unbezahlte Mieten – alles geht auf Sie über.
Ist der Nachlass überschuldet oder der Schuldenstand unklar, schlagen Sie die Erbschaft aus. Die Ausschlagungserklärung muss beim Nachlassgericht oder einem Notar beurkundet werden. Für im Ausland lebende Erben verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Wenn minderjährige Kinder als Erben nachrücken, weil ihre Eltern ausschlagen, ist in vielen Fällen eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, bevor auch für das Kind ausgeschlagen werden kann.
Innerhalb von drei Monaten: Finanzamt informieren
Gemäß § 30 Abs. 1 ErbStG muss jeder steuerpflichtige Erwerb von Todes wegen innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Banken melden Kontobestände automatisch nach § 33 ErbStG – das Finanzamt erfährt also ohnehin davon.
Das Finanzamt fordert dann zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Die Formulare sind der Mantelbogen "Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen" und die Anlage Erwerber.
Innerhalb der ersten sechs Monate: Testament und Erbschein
Testament beim Nachlassgericht abliefern
Wer ein Testament in Händen hält, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht einreichen. Das Gericht eröffnet das Testament dann von Amts wegen.
Erbschein beantragen (wenn notwendig)
Falls kein Testament vorliegt oder das Testament für bestimmte Zwecke (z. B. Grundbucheintragung) nicht ausreicht, muss ein Erbschein beantragt werden. Die Kosten hängen vom Nachlasswert ab und können mehrere hundert bis tausende Euro betragen.
Innerhalb von zwei Jahren: Grundbuchberichtigung
Gehört zum Nachlass eine Immobilie, muss das Grundbuch berichtigt werden – die Eintragung auf den Namen des Verstorbenen wird unrichtig. Erfolgt der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Grundbuchberichtigung vollständig kostenfrei. Danach fallen Gebühren in Abhängigkeit vom Grundstückswert an – oft mehrere hundert bis tausende Euro.
Diese Zweijahresfrist ist eine der am häufigsten übersehenen Fristen in der deutschen Nachlassabwicklung.
Laufende Verträge kündigen
Parallel zu allen rechtlichen Schritten müssen laufende Verträge des Verstorbenen überprüft und gekündigt werden:
- Mietvertrag: Das Mietverhältnis geht auf die Erben über. Erben haben ein außerordentliches Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist – dieses Recht muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls ausgeübt werden
- Strom, Gas, Telefon, Internet: Versorger und Telekommunikationsanbieter informieren
- Mitgliedschaften: Vereine, Clubs, Abonnements kündigen
- Krankenversicherung: Falls Angehörige über den Verstorbenen familienversichert waren, erlischt der Schutz – neue Versicherung sofort abschließen
Was viele vergessen: Der digitale Nachlass
E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Online-Banking-Zugänge, Cloud-Speicher, Streaming-Abonnements: Der digitale Nachlass ist heute oft erheblich. Der BGH hat in einem Grundsatzurteil (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass Erben Anspruch auf vollständigen Zugang zu digitalen Konten des Verstorbenen haben. Plattformbetreiber müssen Passwörter und Zugang gewähren.
Suchen Sie nach digitalen Zugangsdaten, Passwort-Managern und gespeicherten Anmeldedaten. Kryptowährungen können ohne die privaten Schlüssel dauerhaft verloren sein.
Die vollständige Checkliste
Die wichtigsten Fristen zusammengefasst:
| Zeitraum | Aufgabe |
|---|---|
| Sofort | Arzt, Bestatter, Versicherungen (24-72h Frist) |
| Bis 3. Werktag | Standesamt – Sterbeurkunde |
| Bis 30 Tage | Sterbevierteljahr bei Renten-Service Deutsche Post |
| Bis 6 Wochen | Erbausschlagung beim Nachlassgericht |
| Bis 3 Monate | Erbfall beim Finanzamt anzeigen |
| Bis 6 Monate | Erbschein, Testament, Hinterbliebenenrente |
| Bis 2 Jahre | Grundbuchberichtigung (kostenlos) |
Den vollständigen Ratgeber mit allen Formularen, Berechnungsbeispielen und Musterschreiben – speziell für die deutsche Nachlassabwicklung – finden Sie unter Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland.
Kostenlos erhalten: Germany — Estate Settlement Checklist
Laden Sie Germany — Estate Settlement Checklist herunter — ein druckbarer Leitfaden mit Checklisten, Vorlagen und Aktionsplänen, die Sie sofort nutzen können.