$0 Germany — Estate Settlement Checklist

Todesfall: Was ist zu tun? Die Checkliste für die ersten Tage

Die ersten 72 Stunden nach einem Todesfall sind die kritischste Phase der gesamten Nachlassabwicklung. Fristen laufen bereits ab dem Todeszeitpunkt — und wer sich nicht auskennt, verpasst Ansprüche, die später nicht mehr nachgeholt werden können. Gleichzeitig gilt: Nicht alles muss sofort erledigt werden. Es hilft, zu wissen, was wirklich dringend ist.

In den ersten 24 Stunden

Arzt und Leichenschau: Tritt der Tod zu Hause ein, muss ein Arzt die Leichenschau durchführen und den Totenschein ausstellen. Ohne Totenschein kann weder die Bestattung beginnen noch die Sterbeurkunde ausgestellt werden. Im Zweifelsfall den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) kontaktieren.

Bestattungsunternehmen beauftragen: Das Bestattungsunternehmen übernimmt nicht nur die Logistik, sondern erledigt häufig auch die Anzeige beim Standesamt als Serviceleistung. Zudem holt es den Totenschein ab und stellt sicher, dass die landesrechtlichen Bestattungsfristen eingehalten werden (je nach Bundesland: Erdbestattung innerhalb von 4 bis 10 Tagen nach dem Tod).

Vollmacht prüfen: Hat der Verstorbene eine Vollmacht hinterlassen, die ausdrücklich über den Tod hinaus gültig ist (transmortale Vollmacht)? Wenn ja, kann der Bevollmächtigte sofort handeln — etwa Rechnungen bezahlen oder auf Konten zugreifen — ohne auf den Erbschein warten zu müssen.

Lebens- und Unfallversicherung sofort melden: Diese Fristen werden systematisch unterschätzt. Lebens- und Sterbegeldversicherungen verlangen laut ihren Versicherungsbedingungen häufig eine Meldung des Todesfalls innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Unfallversicherungen setzen oft eine 48-Stunden-Frist, da der Versicherer das Recht haben muss, eine Obduktion zur Klärung der Todesursache anzuordnen. Wer diese Fristen verpasst, riskiert den vollständigen Verlust der Versicherungsleistung.

In der ersten Woche

Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen: Der Tod muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim Standesamt des Sterbeortes gemeldet werden (§ 28 PStG). Das Bestattungsunternehmen erledigt das oft — wichtig ist, sofort mindestens sechs bis acht Ausfertigungen zu bestellen. Jede Bank, Versicherung, das Nachlassgericht und die Rentenversicherung benötigen eine eigene Ausfertigung.

Banken informieren: Sobald die Sterbeurkunde vorliegt, sollten alle Banken des Verstorbenen informiert werden. Konten werden gesperrt — das ist gesetzlich vorgeschrieben, damit die Erbschaftsteuer abgeführt werden kann. Bestattungsrechnungen können jedoch in vielen Fällen direkt vom gesperrten Konto des Verstorbenen beglichen werden, wenn die Originalrechnung des Bestatters vorgelegt wird.

Testament oder Erbvertrag suchen und beim Nachlassgericht abliefern: Wer ein Testament findet, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes abzuliefern. Das Gericht eröffnet das Testament von Amts wegen. Private Aufbewahrung oder Nichtablieferung ist eine Straftat.

Im ersten Monat

Erbausschlagung prüfen und fristgerecht handeln: Wenn Verdacht besteht, dass der Nachlass überschuldet ist, muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall beim Nachlassgericht die Erbausschlagung erklärt werden. Diese Frist ist absolut — wer wartet und nichts tut, gilt als Erbe und haftet für alle Schulden des Verstorbenen, auch mit dem eigenen Privatvermögen.

Sterbevierteljahr beantragen: Überlebende Ehepartner haben Anspruch auf einen dreimonatigen Rentenvorschuss in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen. Dieser Antrag muss beim Rentenservice der Deutschen Post — nicht bei der DRV — innerhalb von 30 Tagen gestellt werden.

Mietvertrag des Verstorbenen kündigen: Wenn der Verstorbene Mieter war, treten die Erben in den Mietvertrag ein, haben aber ein außerordentliches Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist — dieses Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall ausgeübt werden (§ 564 BGB). Wer diese Monatsfrist verpasst, sitzt auf einem laufenden Mietvertrag und zahlt Miete für eine leere Wohnung.

Gratis-Download

Holen Sie sich Germany — Estate Settlement Checklist

Der gesamte Artikel als druckbare Checkliste — plus Aktionspläne und Referenzleitfäden, die Sie sofort nutzen können.

Versicherungen kündigen nach Todesfall: Was endet automatisch, was muss aktiv gekündigt werden?

Automatisch enden mit dem Tod:

  • Krankenversicherung (Mitgliedschaft des Verstorbenen) — familienversicherte Angehörige müssen sich umgehend selbst versichern
  • Private Haftpflichtversicherung — wenn nur auf den Verstorbenen abgeschlossen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Aktiv kündigen oder umschreiben:

  • Kfz-Versicherung: Das Fahrzeug geht auf die Erben über, muss umgemeldet werden; bis zur Ummeldung laufen Steuer und Versicherung weiter
  • Strom, Gas, Telefon, Internet: Verträge auf die Erben umschreiben oder kündigen
  • Zeitungsabonnements, Streaming-Dienste, Mitgliedschaften: Kündigen unter Vorlage der Sterbeurkunde

Wichtig beim Kündigen: Immer Sterbeurkunde beilegen und per Einschreiben kündigen. Verträge laufen bis zur wirksamen Kündigung weiter — ungeachtet des Todes.

Was darf warten?

Nicht alles muss sofort erledigt werden. Die Erbschaftsteuererklärung muss erst nach Aufforderung durch das Finanzamt oder innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis eingereicht werden. Die Grundbuchberichtigung hat eine Frist von zwei Jahren. Der Erbschein kann beantragt werden, wenn die ersten akuten Schritte erledigt sind.


Eine vollständige Checkliste für alle Fristen der ersten 24 Stunden, der ersten Woche und des ersten Monats — mit Behördenadressen, Formularnamen und Musterschreiben — enthält der Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland.

Kostenlos erhalten: Germany — Estate Settlement Checklist

Laden Sie Germany — Estate Settlement Checklist herunter — ein druckbarer Leitfaden mit Checklisten, Vorlagen und Aktionsplänen, die Sie sofort nutzen können.

Mehr erfahren →