Checkliste Todesfall Schweiz: Was in den ersten Wochen zu tun ist
Die ersten Stunden nach einem Todesfall sind von Schock und Trauer geprägt. Gleichzeitig läuft die Uhr: Das Schweizer Recht kennt mehrere harte Fristen, die nicht verlängert werden können. Wer diese verpasst — oder in den ersten Tagen falsch handelt — kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen tragen, die schwer rückgängig zu machen sind.
Diese Checkliste ist chronologisch geordnet und zeigt, was wann zu tun ist.
Sofortmassnahmen: Die ersten 24–48 Stunden
Arzt oder Notarzt benachrichtigen Tritt der Tod zu Hause ein, muss sofort ein Arzt (Notfall 144) oder der behandelnde Hausarzt benachrichtigt werden. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei Tod im Spital oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung diesen Schritt.
Bei unklaren Todesumständen, Suizid, Unfall oder Gewalteinwirkung: Polizei rufen (117). Die Polizei veranlasst eine rechtsmedizinische Untersuchung, die Freigabe des Leichnams kann sich verzögern.
Zivilstandsamt innert 48 Stunden Der Todesfall muss innert 48 Stunden beim Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Benötigt werden:
- Ärztliche Todesbescheinigung (Original)
- Identitätsausweis des Verstorbenen
- Familienausweis oder frühere Heiratsurkunde
In vielen Kantonen und Gemeinden übernimmt das Bestattungsamt diese Meldung gemeinsam mit der Bestattungsorganisation.
Bestattungsamt kontaktieren Parallel zur Zivilstandsmeldung: Das Bestattungsamt der Wohngemeinde organisiert die Bestattung. In grossen Städten wie Zürich (Stadthaus, 8001 Zürich, Tel. +41 44 412 40 00) und Basel-Stadt (Bestattungsbüro Hörnli, Tel. +41 61 267 20 00) gibt es zentrale Anlaufstellen.
Haustiere, offene Herdplatten, laufende Maschinen Sofortmassnahmen in der Wohnung — sichere Versorgung von Tieren, Absicherung der Wohnung.
Erste Woche: Organisation und Sicherung
Testamente und letztwillige Verfügungen suchen Sämtliche aufgefundenen Testamente und Erbverträge müssen unverzüglich im Original bei der zuständigen Nachlassbehörde eingereicht werden. Das Zurückhalten eines Testaments ist strafbar. Wo suchen: Wohnungsunterlagen, Bankschliessfach (achtung: gesperrt), Büro des Notars, Safe zu Hause.
Banken und Postfinance informieren Sobald Banken vom Todesfall erfahren, sperren sie routinemässig alle Konten, Depots und Schliessfächer des Verstorbenen. Das ist rechtlich korrekt und schützt die Erbengemeinschaft. Für dringende Ausgaben (Bestattungskosten, Spitalrechnungen) können Originaldokumente und -rechnungen bei der Bank eingereicht werden — die meisten Institute überweisen in diesem Fall direkt an die Dienstleister.
Besonderheit Gemeinschaftskonto Kollektive Konten («Und-Konten»), die die gemeinsame Unterschrift beider Partner erfordern, werden ebenfalls gesperrt. Bei «Oder-Konten» mit gegenseitiger Einzelverfügungsberechtigung können Banken den Zugriff auf den vermuteten Nachlassanteil einschränken. Vollmachten, die zu Lebzeiten erteilt wurden, erlöschen oft oder werden von den Banken nicht mehr anerkannt — oder können von jedem einzelnen Miterben widerrufen werden.
Für die Zeit bis zur Entsperrung: Der überlebende Ehegatte oder Partner sollte eigene Mittel auf einem separaten Konto haben. Falls nicht: Gesprächsangebot der Bank nutzen und darlegen, welche laufenden Ausgaben dringend gedeckt werden müssen.
Leidzirkular und Todesanzeigen Angehörige, Freunde, Arbeitgeber des Verstorbenen informieren. Arbeitgeber benötigt die Todesurkunde für die Lohnabrechnung und allfällige Versicherungsleistungen.
Mietvertrag kündigen (falls Wohnung) Wenn der Verstorbene Mieter war: Die Erbengemeinschaft kann den Mietvertrag mit dreimonatiger Frist ausserordentlich kündigen. Wohnungsübergabe gut dokumentieren (Fotos, Video) — nicht aufräumen ohne Dokumentation, um den Vorwurf der «stillen Erbeannahme» zu vermeiden.
Erster Monat: Rechtliche Weichenstellung
Öffentliches Inventar beantragen (bei unklarer Solvenz) Sind die Schulden des Verstorbenen unklar, muss innerhalb von einem Monat ab Kenntnis des Todesfalls ein öffentliches Inventar (Art. 580 ZGB) beantragt werden. Dieses Verfahren unterbricht die dreimonatige Ausschlagungsfrist und erlaubt den Erben, die finanzielle Lage des Erblassers vollständig zu überblicken, bevor sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
Kosten für das öffentliche Inventar: Die Gerichte verlangen regelmässig einen Kostenvorschuss von ca. CHF 4'000; die Gerichtsgebühren betragen kantonal zwischen CHF 400 und CHF 7'000.
Sicherungsmassnahmen bei Streit Befürchten Erben, dass einzelne Angehörige Vermögenswerte entziehen: Amtliche Siegelung (Art. 552 ZGB) oder Sicherungsinventar beantragen. Die Behörde sperrt Konten, verwahrt Schlüssel und veranlasst Grundbuchsperren.
Sozialversicherungen informieren Die AHV-Ausgleichskasse muss über den Todesfall informiert werden, um unberechtigte Rentenzahlungen zu stoppen. Gleichzeitig können Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrenten, Waisenrenten) angemeldet werden — sie werden nicht automatisch ausbezahlt.
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Monate 2–6: Behördenverfahren und Legitimation
Testamentseröffnung durch die Behörde Die Nachlassbehörde (je nach Kanton: Bezirksgericht, Notariat, Erbschaftsamt) eröffnet die eingereichten Verfügungen und stellt den Erben das Eröffnungsurteil zu.
Dreimonatige Ausschlagungsfrist beachten Ab Zustellung des Eröffnungsurteils (eingesetzte Erben) bzw. ab dem Todestag (gesetzliche Erben) läuft eine dreimonatige Frist für die Erbausschlagung. Diese Frist ist unerbittlich — eine Verlängerung wird nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt.
Erbschein beantragen Nach Ablauf der Ausschlagungsfrist stellt die Nachlassbehörde den Erbschein (Erbbescheinigung) aus. Dieser ist zwingend für:
- Freigabe von Bankkonten und Depots
- Grundbuchanmeldungen (Immobilien)
- Freigabe von Fahrzeugregistern
Wartezeit für den Erbschein: 6–12 Wochen im Normalfall, bei komplexer Erbenermittlung länger.
Steuererklärung des Erblassers Die Steuererklärung per Todestag ist einzureichen. Bei Ehepaaren: Gemeinsame Veranlagung bis zum Todestag, danach separate Veranlagung des überlebenden Partners.
Ab Monat 6: Erbteilung und Abschluss
Sobald der Erbschein vorliegt, wird dieser bei Banken eingereicht, Konten werden freigegeben. Die Erbengemeinschaft begleicht ausstehende Schulden, richtet Vermächtnisse aus und teilt das Nettovermögen auf Grundlage eines schriftlichen Erbteilungsvertrags auf.
Bei Liegenschaften: Die Übertragung im Grundbuch erfordert den Erbschein plus Erbteilungsvertrag. Der Grundbucheintrag kann bei grossen Nachlässen mehrere Wochen dauern.
Für eine vollständige Darstellung aller Verfahrensschritte, Behördenzuständigkeiten nach Kanton und Vorlagen für typische Schreiben — von der Bescheinigung für Auskunft bis zur Erbausschlagungserklärung — bietet der Ratgeber Erbrecht und Nachlassregelung in der Schweiz alle notwendigen Instrumente an einem Ort.
Die häufigsten Fehler — und wie man sie vermeidet
Rechnungen des Verstorbenen bezahlen: Das Begleichen von Schulden aus dem Nachlassvermögen kann als konkludente Annahme der Erbschaft gewertet werden (Art. 571 Abs. 2 ZGB) und verwirkt das Ausschlagungsrecht.
Wohnung räumen ohne Protokoll: Jeder Gegenstand, der aus der Wohnung entfernt wird, ist zu protokollieren. Fotos vor Beginn der Räumung machen.
Testament im Bankschliessfach: Das Schliessfach ist nach dem Tod gesperrt. Testamente immer an einem zugänglichen Ort aufbewahren.
Fristen ignorieren: Die 48-Stunden-Meldefrist beim Zivilstandsamt, die Einmonatsfrist für das öffentliche Inventar und die Dreimonatsfrist für die Ausschlagung sind nicht verhandelbar.
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