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Bestattungskosten Steuer Absetzen: Erbfallkostenpauschale, Nachweise und Steuererklärung

Bestattungen kosten in Deutschland im Durchschnitt zwischen 7.000 € und 13.000 € – je nach Bestattungsart, Region und gewählten Leistungen. Was viele Erben nicht wissen: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar, und seit 2025 hat der Gesetzgeber die Pauschale dafür deutlich angehoben.

Die Erbfallkostenpauschale: 15.000 € seit 2025

Die wichtigste Neuerung für Erben: Für Erbfälle nach dem 31. Dezember 2024 beträgt die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG jetzt 15.000 € – eine Erhöhung von 10.300 € auf 15.000 €.

Was die Pauschale abdeckt:

  • Bestattungskosten (Bestatter, Sarg/Urne, Grabstelle, Steinmetz)
  • Grabpflege
  • Testamentseröffnungsgebühren
  • Kosten der Nachlassabwicklung (Erbscheinsgebühren, Nachlassverzeichnis)
  • Räumungskosten der Wohnung des Verstorbenen

Was Sie dafür nachweisen müssen: Praktisch nichts. Das Finanzamt zieht die Pauschale automatisch als Nachlassverbindlichkeit ab, ohne dass der Erbe Belege vorlegen muss. Einzige Voraussetzung: Dem Erben müssen überhaupt Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung entstanden sein.

Einzelnachweis bei höheren Kosten

Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Pauschale von 15.000 €, können die realen Aufwendungen angesetzt werden – dann allerdings mit lückenloser Belegpflicht. Jede Rechnung muss aufbewahrt und dem Finanzamt auf Verlangen vorgelegt werden können.

Typische Kostenpositionen, die über die Pauschale hinausgehen:

  • Aufwändige Erdbestattung mit Natursteinmetzarbeit: 12.000 €–20.000 €
  • Grabnutzungsrechte für 20–30 Jahre: 1.500 €–5.000 €
  • Dauergrabpflege über einen Friedhofsgärtner: 3.000 €–8.000 €
  • Trauerfeier mit Bewirtung: 1.000 €–3.000 €
  • Erbscheinsgebühren bei hohem Nachlasswert: mehrere tausend Euro

Die Dreimonatsfrist: Anzeigepflicht beim Finanzamt

Jeder Erwerber von Todes wegen – Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte – ist nach § 30 ErbStG verpflichtet, dem Erbschaftsteuer-Finanzamt den Erwerb innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb formlos anzuzeigen.

Diese Anzeige ist keine Steuererklärung. Sie informiert das Finanzamt lediglich darüber, dass ein Erbfall eingetreten ist, wer geerbt hat und in welcher ungefähren Höhe. Eine formelle Steuererklärung wird erst angefordert, wenn das Finanzamt sie für erforderlich hält.

Was bei Versäumnis droht:

  • Ordnungswidrigkeit
  • Bei Vorsatz: Verdacht der Steuerhinterziehung
  • Kreditinstitute, Versicherungen und Notare melden Sterbefälle und Kontostände ohnehin automatisch an die Finanzverwaltung – ein verschwiegener Erbfall fällt über kurz oder lang auf

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Bestattungskosten in der Einkommensteuer?

Eine häufige Verwechslung: Bestattungskosten sind nicht als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer absetzbar, wenn sie aus dem Nachlass gedeckt werden können. Die steuerliche Berücksichtigung läuft ausschließlich über die Erbschaftsteuer.

Nur wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Bestattung zu finanzieren, und der Erbe die Kosten aus eigener Tasche trägt, kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer in Betracht. Die Erbausschlagung ist davon getrennt anhand der Nachlassschulden und der gesetzlichen Bestattungspflicht zu prüfen.

Der Vorsorge-Navigator für Deutschland enthält die vollständige Fristenübersicht für steuerliche Anzeige- und Erklärungspflichten im Erbfall, damit keine Frist unbemerkt verstreicht.

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