Bestattungsvorsorge in Österreich: Vorsorgevertrag, Sterbegeldversicherung und gesetzliche Grundlagen
Bestattungsvorsorge in Österreich: Vorsorgevertrag, Sterbegeldversicherung und gesetzliche Grundlagen
Wer sich rechtzeitig um die eigene Bestattung kümmert, entlastet seine Angehörigen in einem der schwierigsten Momente ihres Lebens. In Österreich gibt es zwei wesentliche Formen der Vorsorge: den Bestattungsvorsorgevertrag und die Sterbegeldversicherung. Beide haben ihre Berechtigung — aber auch konkrete Risiken, die wenig bekannt sind.
Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einer Person und einem konzessionierten Bestattungsunternehmen. Die Person legt zu Lebzeiten fest, welche Bestattungsleistungen sie wünscht (Bestattungsart, Sarg oder Urne, Feierlichkeiten), und entrichtet den vereinbarten Betrag — entweder als Einmalzahlung oder in Raten.
Vorteile:
- Der eigene Wille wird rechtlich verbindlich dokumentiert
- Die Angehörigen müssen im Trauerfall keine Entscheidungen unter Zeitdruck und emotionalem Druck treffen
- Die Kosten werden zu heutigen Preisen gesichert (Inflationsschutz)
Was ein seriöser Bestattungsvorsorgevertrag regeln sollte:
- Art und Umfang der Bestattungsleistungen (Bestattungsart, Sarg/Urne, Aufbahrung)
- Preis und Zahlungsmodalitäten
- Was mit dem eingezahlten Geld passiert, wenn das Bestattungsunternehmen insolvent wird
- Übertragbarkeit auf ein anderes Unternehmen, falls man umzieht
Das größte Risiko: In Österreich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung für Bestattungsvorsorgeverträge. Wenn das Bestattungsunternehmen zwischen Vertragsabschluss und Todesfall insolvent wird, kann das eingezahlte Geld verloren sein. Prüfen Sie deshalb, ob das Unternehmen das Vorsorgekapital auf einem Treuhandkonto bei einer Bank sichert — und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
Sterbegeldversicherung: Die Alternative
Die Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung, die im Todesfall einen festgelegten Betrag auszahlt. Im Unterschied zum Bestattungsvorsorgevertrag ist die Versicherungsleistung nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden — die Auszahlung geht an die Begünstigten, die das Geld dann für die Bestattung verwenden.
Bekannte Anbieter in Österreich: Der Wiener Verein ist der bekannteste spezialisierte Sterbegeld-Versicherer. Auch klassische Lebensversicherer bieten Sterbegeld-Produkte an.
Vorteile gegenüber dem Bestattungsvorsorgevertrag:
- Höhere Flexibilität: Die Familie kann selbst entscheiden, welchen Bestatter sie beauftragt
- Das Geld steht direkt zur Verfügung, ohne auf den Bestatter angewiesen zu sein
- Keine Bindung an einen bestimmten Anbieter
Nachteile:
- Prämien müssen regelmäßig gezahlt werden; bei Versäumnis kann der Schutz entfallen
- Bei Erkrankungen können Gesundheitsfragen im Antrag zu Problemen führen
- Der ausgezahlte Betrag muss ausreichen — bei starker Inflation kann die ursprünglich vereinbarte Summe nach Jahren nicht mehr ausreichen
Was schreibt das Bestattungsgesetz Österreich vor?
Das Bestattungsrecht ist in Österreich Ländersache. Es gibt neun eigenständige Bestattungsgesetze der Bundesländer — eines für Wien, eines für Niederösterreich, eines für Oberösterreich usw. Das führt zu erheblichen Unterschieden im Detail.
Einheitliche Kernpunkte über alle Bundesländer:
- Die Bestattungspflicht liegt bei den nächsten Angehörigen in einer gesetzlich geregelten Reihenfolge (Ehegatte, Lebensgefährte, Kinder, Eltern, weitere Verwandte)
- Bestattungen müssen innerhalb festgelegter Fristen erfolgen: In Wien innerhalb von 5 Tagen nach Ausstellung der Todesbescheinigung; in Niederösterreich ohne Kühlung innerhalb von 4 Tagen, mit Kühlung 10 bis 14 Tage
- Es besteht grundsätzlich Friedhofszwang für Erdbestattungen — die Beisetzung muss auf einem behördlich genehmigten Friedhof erfolgen
- Feuerbestattungen sind seit der Liberalisierung in allen Bundesländern möglich
- Naturbestattungen (Baumbestattungen) sind in bestimmten Gebieten genehmigungsfähig
Was Bundesländer unterschiedlich regeln:
- Die genauen Bestattungsfristen
- Die Anforderungen an Grabstellen und Ruhefrist
- Die Voraussetzungen für Urnenbeisetzungen außerhalb von Friedhöfen
- Die Zulässigkeit von Naturbestattungsgebieten
Wer in einer Bundeslandgrenze lebt oder der Verstorbene in einem anderen Bundesland als die Familie wohnte, muss prüfen, welches Landesgesetz gilt — nämlich das des Sterbeorts, nicht des Wohnorts der Angehörigen.
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Was passiert, wenn kein Vorsorgevertrag und keine Versicherung vorliegen?
In diesem Fall — dem häufigsten Fall — organisieren die Angehörigen die Bestattung im Akutfall und bezahlen zunächst aus eigener Tasche oder lassen den Bestatter direkt mit der Bank des Verstorbenen abrechnen. Begräbniskosten sind rechtlich privilegierte Nachlassverbindlichkeiten und werden aus dem Nachlass vor allen anderen Schulden gedeckt.
War kein Vermögen vorhanden und können die Angehörigen die Kosten nicht tragen, kann die Gemeinde eine Sozialbestattung (Fürsorgebestattung) veranlassen. Diese ist kostengünstig und deckt das rechtliche Minimum ab.
Checkliste: Vorhandene Vorsorge im Todesfall prüfen
Unmittelbar nach einem Todesfall sollten Angehörige folgende Dokumente sichten:
- [ ] Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter — wenn vorhanden, sofort kontaktieren
- [ ] Sterbegeldversicherungspolizze — Versicherungsnummer und Begünstigte prüfen, Schadensfall melden
- [ ] Mitgliedschaft beim Wiener Verein oder ähnlichem Anbieter — telefonisch klären, welche Leistungen inklusive sind
- [ ] Gewerkschafts- oder Kammerleistungen — einige Organisationen gewähren Mitgliedern im Todesfall Beihilfen
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten mit einem konkreten Bestatter gesprochen oder Unterlagen hinterlassen, sollten diese Informationen im Verlassenschaftsverfahren dem Gerichtskommissär mitgeteilt werden.
Den vollständigen Überblick über Bestattungsrecht, Behördenwege und Fristen nach einem Todesfall in Österreich — inklusive aller relevanten Landesgesetze — bietet der Ratgeber Bestattung und Bestattungsrecht in Österreich.
Bundesländer-Unterschiede beim Bestattungsgesetz: Was wo gilt
Da das Bestattungsrecht Ländersache ist, gelten in jedem der neun Bundesländer unterschiedliche Regeln. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
Wien (Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz):
- Bestattung oder Urnenaufbewahrung muss innerhalb von 5 Tagen nach Ausstellung der Todesbescheinigung veranlasst werden
- Bei Versäumnis übernimmt das Magistrat die Bestattung auf Kosten der Angehörigen bzw. des Nachlasses
- Urnen dürfen zu Hause aufbewahrt werden, wenn eine Genehmigung des Magistrats vorliegt
Niederösterreich (NÖ Bestattungsgesetz 2007):
- Ohne Kühlung: Bestattung innerhalb von 4 Tagen nach Ausstellung der Todesbescheinigung
- Mit geeigneter Kühlung: 10 bis 14 Tage
- Reihenfolge der bestattungspflichtigen Personen: Ehegatte, Lebensgefährte, Kinder, Eltern, übrige Nachkommen, Großeltern, Geschwister
Oberösterreich, Steiermark, Kärnten:
- Ähnliche Fristen, aber im Detail unterschiedlich — Überprüfung des zuständigen Landesgesetzes über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) empfehlenswert
Vorarlberg und Tirol:
- In diesen Bundesländern gibt es teils strengere Regelungen zu Naturbestattungen und Urnenbeisetzungen außerhalb von Friedhöfen
Der maßgebliche Gesetzestext ist immer das Bestattungsgesetz des Sterbeortes — nicht des Wohnortes der Angehörigen. Hat jemand in Wien gelebt, ist aber in Niederösterreich gestorben, gilt das NÖ Bestattungsgesetz.
Was tun, wenn kein Vorsorgevertrag vorhanden ist?
Die Mehrheit der Österreicher hat keinen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen. Das ist kein Problem — aber es bedeutet, dass Angehörige im Akutfall schnell handeln müssen:
- Bestatter kontaktieren: Nach der Totenbeschau kann ein konzessioniertes Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Seit 2002 besteht freie Bestatterwahl — man ist nicht auf den nächstgelegenen Anbieter angewiesen.
- Wünsche des Verstorbenen umsetzen: Lagen schriftliche oder mündliche Äußerungen zur Bestattungsart vor, sollten diese respektiert werden — auch wenn sie juristisch nicht bindend sind.
- Kosten aus dem Nachlass decken: Bestattungskosten sind vorrangige Nachlassverbindlichkeiten. Der Bestatter kann die Rechnung direkt an die Bank des Verstorbenen übermitteln.
Bestattungsvorsorge selbst abschließen: Worauf achten?
Wer für sich selbst vorsorgen möchte, sollte:
- Mehrere Angebote einholen — Bestatter und Versicherungen vergleichen, bevor ein Vertrag unterschrieben wird
- Insolvenzsicherung verlangen — Treuhandkonto oder Bankgarantie schriftlich bestätigen lassen
- Den Vertrag sicher aufbewahren und einer Vertrauensperson mitteilen, wo er liegt
- Jährlich prüfen, ob die vorgesehenen Leistungen noch den eigenen Wünschen entsprechen
- Testament und Vorsorgevertrag aufeinander abstimmen — im Testament kann auf den Vorsorgevertrag hingewiesen werden
Eine frühzeitige, schriftlich dokumentierte Willensäußerung zur eigenen Bestattung — auch ohne formellen Vertrag — entlastet die Familie erheblich. Sie kann im Testament, in einem Hinterlegungsschreiben bei einem Notar oder in einem privaten Dokument festgehalten werden, das die Erben kennen und finden können.
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