$0 Austria — Funeral Planning Checklist

Alternativen zum Bestatter-Komplettpaket in Österreich: Was Sie selbst erledigen dürfen

In Österreich gibt es nur drei Dienstleistungen, die Sie zwingend über ein konzessioniertes Bestattungsunternehmen abwickeln müssen: die Überführung des Leichnams, die Einsargung und den Transport zum Friedhof oder Krematorium. Alles andere — Floristik, Druckerei, Musik, Kondolenzliste, Bestattungskleidung, Sarg, Urne, Grabstein — können Sie selbst organisieren, bei externen Anbietern bestellen oder weglassen. Das Bestatter-Komplettpaket bündelt diese Leistungen zu einem Pauschalpreis, der den durchschnittlichen österreichischen Bestattungskosten von 4.500 bis 12.000 EUR entspricht. Mit einem gezielten Alternativansatz kann dieser Betrag um 30 bis 60 Prozent reduziert werden.

Was ist in Österreich wirklich gesetzlich vorgeschrieben?

Viele Familien wissen nicht, wo die gesetzliche Pflicht endet und das Verkaufsangebot des Bestatters beginnt. Die folgende Tabelle schafft Klarheit:

Leistung Gesetzlich vorgeschrieben? Wer darf sie erbringen? Anmerkung
Überführung des Leichnams Ja Konzessioniertes Bestattungsunternehmen Pflicht nach der Totenbeschau
Einsargung Ja Konzessioniertes Bestattungsunternehmen Sargzwang gilt für Erd- und Feuerbestattung
Transport zum Friedhof / Krematorium Ja Konzessioniertes Bestattungsunternehmen Sonderfahrzeug erforderlich
Anzeige des Todesfalls beim Standesamt Ja (aber delegierbar) Angehörige oder Bestatter Bestatter übernimmt dies meist kostenpflichtig
Sarg Ja (Sargzwang) Freier Kauf, Eigenbeschaffung zulässig Kein Kaufzwang beim Bestatter
Urne Bei Kremation ja Freier Kauf, Eigenbeschaffung zulässig Kein Kaufzwang beim Bestatter
Aufbahrung / Kühlung Nein, außer aus hygienischen Gründen Bestatter oder Krematorium Oft verrechenbar; Dauer verkürzen spart Kosten
Einbalsamierung Niemals gesetzlich vorgeschrieben Nur auf ausdrücklichen Wunsch Wird häufig ungefragt angeboten
Blumenschmuck / Floristik Nein Freier Kauf Erhebliches Einsparpotenzial
Trauerdrucksorten (Parte, Danksagung) Nein Freier Kauf oder online Druckereien außerhalb des Bestatters sind günstiger
Grabanlagen / Grabstein Nein Freier Kauf, Steinmetz frei wählbar Bestatter verrechnet oft Marge
Musik bei der Trauerfeier Nein Freie Wahl Familie oder externer Musiker möglich

Die Direktbestattung: Die günstigste Alternative

Die Direktbestattung (auch als stille Bestattung bezeichnet) ist die sparsamste Form. Sie umfasst ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen: Überführung, Einsargung und schlichte Beisetzung ohne offizielle Trauerfeier. In Wien beginnt die Direktfeuerbestattung bei circa 1.200 bis 2.000 EUR. Eine separate Gedenkfeier im Familien- oder Freundeskreis kann zeitlich und örtlich frei gestaltet werden — ohne die Preislogik des Bestattungsunternehmens.

Die Teilbestattung: Was Sie kombinieren können

Für die meisten Familien ist die Direktbestattung zu reduziert. Die praktikable Mitte ist eine selektive Inanspruchnahme: Sie beauftragen den Bestatter ausschließlich mit den Pflichtleistungen (Überführung, Einsargung, Transport) und organisieren den Rest selbst.

Konkrete Einsparungsbereiche:

  • Sarg oder Urne: Beide können bei Anbietern außerhalb des Bestatters bestellt und geliefert werden. Preisvorteil: oft 30–60 Prozent. Der Bestatter ist verpflichtet, den von Ihnen gelieferten Sarg zu verwenden.
  • Blumenschmuck: Ein Florist außerhalb des Bestatters bietet identische Qualität zu häufig 40–70 Prozent des Bestatter-Preises.
  • Druckerzeugnisse: Parte, Danksagungskarten und Leidkarten lassen sich online oder bei einer lokalen Druckerei deutlich günstiger bestellen.
  • Trauerredner: Ein freier, weltlicher Trauerredner kann direkt gebucht werden — ohne Vermittlungsgebühr des Bestatters.
  • Aufbahrungsdauer: Jeder zusätzliche Tag in der Aufbahrungshalle ist kostenpflichtig. Wenn möglich, die Aufbahrungsdauer auf das Minimum reduzieren.

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Für wen ist dieser Ansatz geeignet?

  • Familien mit klaren finanziellen Grenzen, die die Bestattungskosten minimieren müssen — insbesondere wenn der Nachlass keine Mittel zur Deckung der Kosten bereitstellt
  • Angehörige, die wissen, dass der Verstorbene selbst eine schlichte Bestattung gewünscht hat
  • Familien, die eine Gedenkfeier getrennt von der eigentlichen Beisetzung planen — z. B. wenn Angehörige aus dem Ausland erst später kommen können
  • Menschen, die Zeit haben, Angebote zu vergleichen und Eigenleistungen zu erbringen

Für wen ist das Komplettpaket besser geeignet?

  • Familien, die sich in der Trauersituation nicht mit Preisvergleichen und Koordination belasten möchten — das ist ein vollkommen legitimes Bedürfnis
  • Fälle, in denen eine Bestattungsvorsorge mit dem Bestatter besteht und das Paket bereits vorab finanziert und definiert ist
  • Sehr kurzfristige Situationen (z. B. Bestattungsfrist in Wien innerhalb von fünf Tagen), in denen keine Zeit für externe Beschaffung bleibt
  • Familien, die besondere zusätzliche Leistungen wünschen (z. B. Überführung aus dem Ausland, islamische oder jüdische Sonderanforderungen), die die Koordinationsleistung des Bestatters erfordern

Bestattungsvorsorge: Wenn der Verstorbene bereits vorgesorgt hat

Wenn der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat, ändert sich die Ausgangslage grundlegend. Solche Verträge werden typischerweise mit einem Bestattungsunternehmen (z. B. dem Wiener Verein, Benu oder einem lokalen Bestatter) oder einer Bestattungsvorsorgestiftung abgeschlossen. Im Vertrag sind der Leistungsumfang, der Preis und oft auch die konkrete Bestattungsart festgelegt. Der Verstorbene hat in diesem Fall die Wahl bereits getroffen — und finanziert.

In einem solchen Fall sollten Sie:

  1. Alle Unterlagen des Verstorbenen sofort auf das Vorhandensein eines Vorsorgevertrags oder einer Sterbegeldversicherung prüfen
  2. Den Versicherungsträger oder das Bestattungsunternehmen unmittelbar nach dem Todesfall unter Vorlage der Sterbeurkunde kontaktieren
  3. Den vertraglich festgelegten Leistungsumfang prüfen und sicherstellen, dass keine Zusatzleistungen gebucht werden, die über den Vorsorgevertrag hinausgehen

Liegt kein Vorsorgevertrag vor, tragen die Angehörigen sowohl die Entscheidung als auch die Kosten — und haben damit auch den größten Spielraum für Einsparungen.

Sozialbestattung in Österreich: Was sie ist und wer sie beantragen kann

Wenn weder der Nachlass noch die Angehörigen die Bestattungskosten tragen können, greift in Österreich die Sozial- oder Fürsorgebestattung. Sie wird von der zuständigen Gemeinde (in Wien: der MA 40) oder dem Magistrat durchgeführt und umfasst ein einfaches, würdiges Begräbnis ohne Aufpreis. Die Gemeinde kann die Kosten anschließend aus dem Nachlass oder von gesetzlich unterhaltspflichtigen Angehörigen zurückfordern — aber nur, wenn tatsächlich finanzielle Leistungsfähigkeit vorhanden ist.

Die Sozialbestattung ist kein Notlösung für Familien mit ausreichenden Mitteln. Sie ist das letzte Sicherheitsnetz des österreichischen Sozialstaats für Fälle echter Mittellosigkeit. Wenn Sie in einer Situation sind, in der die Bestattungskosten die verfügbaren Mittel übersteigen, sprechen Sie offen mit dem Bestattungsunternehmen oder der Gemeinde — bevor Sie voreilig Schulden machen.

Was der Bestatter Ihnen bei der Preisverhandlung nicht sagen wird

Seit der Liberalisierung des österreichischen Bestattungsmarktes im Jahr 2002 gilt die freie Bestatterwahl. Das bedeutet auch: Sie können mehrere Bestattungsunternehmen um einen Kostenvoranschlag bitten und diese vergleichen. In der Praxis tun dies wenige Angehörige — weil der Todesfall akut ist und der erste Bestatter, der kontaktiert wird, das Momentum nutzt. Wenn Sie bereits im Vorfeld wissen, welche Leistungen Pflicht sind und welche nicht, sind Sie in einer deutlich besseren Verhandlungsposition.

Fragen, die Sie jedem Bestatter stellen sollten:

  1. Können Sie mir einen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag mit jeder einzelnen Leistungsposition geben?
  2. Ist eine Einbalsamierung in meinem Fall gesetzlich erforderlich?
  3. Darf ich Sarg und Urne selbst besorgen?
  4. Was kostet die Aufbahrung pro Tag, und ist diese notwendig?
  5. Welche der angebotenen Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und welche sind optional?
Bin ich in Österreich verpflichtet, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen? Für bestimmte Leistungen ja. Die Überführung des Leichnams, die Einsargung und der Transport zum Friedhof oder Krematorium müssen von einem konzessionierten Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Alles, was über diese Kernleistungen hinausgeht — Floristik, Druckerzeugnisse, Sarg, Urne, Musik — kann frei organisiert werden.
Darf ich den Sarg oder die Urne bei einem externen Anbieter kaufen? Ja, ausdrücklich. Das österreichische Bestattungsrecht schreibt keinen Kaufzwang beim beauftragten Bestatter vor. Sie dürfen Sarg und Urne bei jedem Händler Ihrer Wahl kaufen — online, bei einer Schreinerei oder bei einem Spezialanbieter. Der Bestatter ist verpflichtet, den von Ihnen gelieferten Sarg zu verwenden.
Was ist eine Direktbestattung und wie viel kostet sie in Österreich? Die Direktbestattung umfasst ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen: Überführung, Einsargung und Beisetzung ohne offizielle Trauerfeier. In Wien beginnen die Preise für eine Direktfeuerbestattung bei circa 1.200 bis 2.000 EUR. Eine separate Gedenkfeier kann frei gestaltet werden.
Ist eine Einbalsamierung in Österreich gesetzlich vorgeschrieben? Nein. Eine Einbalsamierung (chemische Konservierung des Leichnams) ist in Österreich in keinem Fall gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird häufig von Bestattungsunternehmen angeboten oder im Zusammenhang mit längeren Aufbahrungszeiten empfohlen. Sie können diese Leistung ablehnen, es sei denn, es liegen besondere hygienische Umstände vor, die vom Amtsarzt angeordnet werden.
Kann ich mehrere Bestatter um einen Preisvergleich bitten? Ja. Seit 2002 gilt in Österreich die freie Bestatterwahl. Sie können mehrere Bestattungsunternehmen kontaktieren und vergleichende Kostenvoranschläge anfordern. Jeder Bestatter ist verpflichtet, auf Anfrage einen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag zu erstellen.

Der Ratgeber Bestattung und Bestattungsrecht in Österreich enthält ein druckbares Kostenvergleichsblatt für Bestatterangebote — mit den Pflichtpositionen, den optionalen Positionen und den konkreten Fragen, die Sie stellen sollten, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

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