Digitaler Nachlass Google: Was mit Konten nach dem Tod passiert und was Erben tun können
Google-Konto, E-Mail-Postfach, Facebook-Profil, iCloud-Speicher — was passiert damit nach dem Tod des Nutzers? Lange Zeit haben US-amerikanische Plattformen den Erben den Zugang schlicht verweigert. Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis 2018 für rechtswidrig erklärt. Erben haben einen Anspruch auf vollständigen Zugang — die Plattformen müssen ihn gewähren. In der Praxis ist der Weg dahin aber nicht immer einfach.
Das BGH-Urteil zum digitalen Nachlass
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) und einem nachfolgenden Vollstreckungsbeschluss (Az. III ZB 30/20) klargestellt: Der gesamte digitale Nachlass geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB vollumfänglich auf die Erben über — genauso wie physische Briefe, Tagebücher und andere persönliche Dokumente.
Konkret: Facebook hatte nach dem Tod einer Minderjährigen das Konto in den passiven „Gedenkzustand" versetzt und den Eltern als Erben den Zugang verweigert. Der BGH erklärte die entsprechenden AGB-Klauseln für unwirksam. Die Erben haben das Recht auf vollständigen Zugang zum Benutzerkonto — einschließlich aller Nachrichten und der Möglichkeit, das Konto zu verwalten oder zu schließen.
Dieses Urteil gilt als Leitentscheidung für alle digitalen Plattformen mit Nutzern in Deutschland.
Google: Inaktiver Konto-Manager als Vorsorgelösung
Google bietet das Tool Inaktiver Konto-Manager (unter myaccount.google.com → Daten & Datenschutz) an. Damit können Nutzer zu Lebzeiten festlegen:
- Nach welchem Zeitraum der Inaktivität das Konto als „inaktiv" gilt
- Welche Personen über die Inaktivität informiert werden sollen
- Ob und welche Daten an bestimmte Personen weitergegeben werden dürfen
- Ob das Konto nach dieser Inaktivität gelöscht werden soll
Das ist die sauberste Vorsorgelösung: Nutzer entscheiden selbst, was mit ihrem Google-Konto passiert, bevor das Problem auf Hinterbliebene fällt.
Was Erben tun können, wenn keine Vorsorge getroffen wurde
Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, haben Erben dennoch einen Anspruch auf Zugang. Google, Meta (Facebook/Instagram) und andere Plattformen bieten Prozesse für Hinterbliebene an:
Google: Erben können über ein spezielles Formular den Zugang zu einem Google-Konto eines Verstorbenen beantragen. Google verlangt dafür in der Regel:
- Sterbeurkunde (amtlich beglaubigt)
- Nachweis der Erbstellung (Erbschein oder eröffnetes Testament)
- Personalausweis des Antragstellers
Google kann den Zugang nach Prüfung gewähren oder auch — bei unklarer Situation — an nationale Gerichte verweisen.
Facebook/Meta: Hinterbliebene können ein Konto entweder in den Gedenkzustand versetzen lassen (das Profil bleibt sichtbar, aber keine Anmeldung mehr möglich) oder die vollständige Löschung beantragen. Der Zugang zum Inhalt (Nachrichten, Fotos) ist nach dem BGH-Urteil zu gewähren, in der Praxis setzen Plattformen das aber nicht immer reibungslos um.
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Kryptowährungen: Sonderfall ohne Plattform
Bei Kryptowährungen gibt es keine zentrale Plattform, die angefragt werden kann. Wer keinen Zugang zu den privaten Schlüsseln (Private Keys) oder der Seed-Phrase (Recovery Phrase) des Wallets hat, hat keinen Zugang zur Kryptowährung — permanent. Die Blockchain kennt keinen Erbschaftsprozess.
Für den digitalen Nachlass bedeutet das: Wer Kryptowährungen besitzt, muss zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen. Die Private Keys müssen sicher verwahrt und vertrauenswürdigen Personen mit klaren Anweisungen hinterlassen werden — aber nicht so, dass sie im Alltag zugänglich sind.
E-Mail-Konten und Passwörter
E-Mail-Postfächer enthalten oft wichtige Informationen für die Nachlassabwicklung: Vertragsbestätigungen, Versicherungsunterlagen, Kommunikation mit Behörden. Der rechtliche Anspruch der Erben auf Zugang ist nach dem BGH-Urteil klar — praktisch stoßen Angehörige häufig auf Hürden.
Praktische Schritte:
- Passwort-Manager prüfen: Hatte der Verstorbene einen Passwort-Manager, sind alle Zugangsdaten oft an einem Ort gespeichert. Der Zugang zum Master-Passwort oder zur Biometrie-Entsperrung ist entscheidend.
- E-Mail-Anbieter kontaktieren: Mit Sterbeurkunde und Erbnachweis können Erben beim Anbieter den Zugang beantragen.
- Wenn nötig, BGH-Urteil zitieren: Verweigert ein Anbieter den Zugang, können Erben unter Berufung auf BGH III ZR 183/17 Druck ausüben.
Was Erben mit digitalen Konten tun können
Erben können entscheiden:
- Konten schließen lassen
- Relevante Inhalte (Fotos, Dokumente) herunterladen und sichern
- Abonnements und kostenpflichtige Dienste kündigen (laufende Kosten stoppen)
- Digitale Bibliotheken (eBooks, Musik) — diese sind in der Regel nicht vererbbar, da sie nur Lizenzen und kein Eigentum darstellen
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