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Sterbegeld Schweiz: Gibt es noch eine Todesfallleistung?

Wer nach einem Todesfall in der Schweiz nach "Sterbegeld" sucht, landet schnell in einer Grauzone zwischen veralteten Informationen und dem, was heute tatsächlich noch gilt. Die kurze Antwort: Das Sterbegeld aus der AHV gibt es seit 1997 nicht mehr. Aber es gibt andere finanzielle Leistungen, die nach einem Todesfall beantragt werden können.

AHV-Sterbegeld: Abgeschafft 1997

Bis 1996 zahlte die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ein einmaliges Sterbegeld an die Hinterbliebenen — eine Pauschalsumme zur Deckung der Bestattungskosten. Diese Leistung wurde im Rahmen der 10. AHV-Revision per 1. Januar 1997 ersatzlos abgeschafft.

Das bedeutet: Es gibt heute keinen bundesrechtlichen Anspruch auf eine einmalige Todesfallzahlung durch die AHV. Wer dies erwartet, wird enttäuscht.

Was es stattdessen gibt: AHV-Hinterlassenenrenten

Die AHV zahlt keine Einmalleistung, aber laufende Hinterlassenenrenten an bestimmte Angehörige. Diese Renten sind kein "Sterbegeld" im eigentlichen Sinne, aber sie sichern die finanzielle Situation der Hinterbliebenen langfristig ab.

Witwenrente: Verheiratete Frauen haben Anspruch, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder das 45. Altersjahr vollendet und mindestens 5 Jahre verheiratet waren.

Witwerrente: Verheiratete Männer haben Anspruch, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben. Kinderlose Witwer haben keinen Anspruch. Nach einem Bundesgerichtsurteil vom Dezember 2024 haben geschiedene Witwer mit Kindern neu Anspruch auf eine unbegrenzte Witwerrente.

Waisenrente: Für Kinder bis 18 Jahre (bis 25 Jahre, wenn in Ausbildung) beim Tod eines Elternteils.

Wichtig: Diese Renten fliessen nicht automatisch. Sie müssen bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse schriftlich angemeldet werden — und zwar möglichst rasch nach dem Todesfall, da rückwirkende Zahlungen nur für maximal fünf Jahre möglich sind.

Todesfallleistungen der Pensionskasse (BVG)

Neben der AHV existiert das berufliche Vorsorgesystem (BVG). Viele Pensionskassen zahlen nach dem Tod eines Versicherten oder Rentners an die Hinterbliebenen:

  • Witwen-/Witwerrente aus der Pensionskasse
  • Waisenrenten aus der Pensionskasse
  • Todesfallkapital — eine einmalige Zahlung, die manche Kassen zusätzlich zur Rente oder alternativ dazu ausrichten, oft an gesetzlich definierte oder vertraglich benannte Begünstigte

Der genaue Umfang hängt vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab. Melden Sie den Todesfall der Pensionskasse des Verstorbenen so schnell wie möglich — das Reglement findet sich im Vorsorgeausweis.

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Todesfallleistungen der Lebens- und Unfallversicherung

Falls der Verstorbene eine Lebensversicherung hatte, zahlt die Versicherung das versicherte Kapital oder eine Rente an die begünstigte Person. Das ist eine der grössten einmaligen Zahlungen, die nach einem Todesfall anfallen kann.

Ebenfalls relevant: Unfallversicherungen (UVG) zahlen bei Unfalltod eine Todesfallleistung und Hinterlassenenrenten aus. Die Unfallversicherung war für die meisten Arbeitnehmenden in der Schweiz obligatorisch.

Beide Leistungen müssen schriftlich geltend gemacht werden.

Kostengutsprache für Bestattungskosten

Wenn der Nachlass die Bestattungskosten nicht deckt und die Angehörigen mittellos sind, können manche Gemeinden die Bestattungskosten übernehmen oder bezuschussen. Diese Leistung heisst je nach Kanton "Kostengutsprache", "unentgeltliche Bestattung" oder "Bestattungsbeihilfe".

Voraussetzungen:

  • Mittellosigkeit des Nachlasses und der unterhaltspflichtigen Angehörigen
  • Antrag beim Bestattungsamt oder der zuständigen Sozialbehörde der Wohngemeinde

In Städten wie Zürich und Basel ist die Grundbestattung für alle Einwohner kostenlos — unabhängig von der finanziellen Situation.

Zusammenfassung: Was kann nach einem Todesfall in der Schweiz beantragt werden?

Leistung Träger Art Bedingung
Witwenrente AHV (Ausgleichskasse) Laufend Kinder oder Alter + Ehe mind. 5 Jahre
Witwerrente AHV Laufend Kinder unter 18
Waisenrente AHV + BVG Laufend Tod eines Elternteils
BVG-Hinterlassenenrente Pensionskasse Laufend Je nach Reglement
BVG-Todesfallkapital Pensionskasse Einmalig Je nach Reglement
Lebensversicherungsleistung Lebensversicherung Einmalig Police vorhanden
Unfall-Todesfallleistung SUVA / UVG-Versicherer Einmalig + Rente Unfalltod
Bestattungskostenhilfe Gemeinde / Kanton Einmalig Mittellosigkeit

Keine dieser Leistungen kommt von allein. Sie müssen aktiv beantragt werden — und das kostet Zeit und Wissen über die zuständigen Stellen.

Einen vollständigen Überblick über die Behördenwege, Fristen und Anmeldeformulare für Hinterlassenenrenten in der Schweiz finden Sie im Ratgeber: Ratgeber Bestattung und Bestattungsrecht in der Schweiz

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