Sterbevierteljahr beantragen: 3 Monate volle Rente für Hinterbliebene
Sterbevierteljahr beantragen: 3 Monate volle Rente für Hinterbliebene
Das Sterbevierteljahr ist eine der wichtigsten und gleichzeitig unbekanntesten Leistungen für Hinterbliebene: Überlebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erhalten für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen als Vorschuss. Der Haken: Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod gestellt werden — und zwar nicht bei der Rentenversicherung, sondern beim Rentenservice der Deutschen Post.
Was genau ist das Sterbevierteljahr?
In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat erhält der überlebende Ehepartner die Rente des Verstorbenen in voller Höhe weitergezahlt. Das ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch, der die plötzliche Versorgungslücke nach dem Tod abfedern soll.
Die Höhe entspricht der vollen bisherigen Rente des Verstorbenen — nicht der gekürzten Witwenrente, die erst danach greift. Bei einer monatlichen Rente von 1.500 € sind das 4.500 € in drei Monaten.
Wo und wie beantragen?
Nicht bei der Deutschen Rentenversicherung! Der Antrag auf das Sterbevierteljahr wird beim Rentenservice der Deutschen Post gestellt. Sie können den Antrag bei jeder Filiale der Deutschen Post abgeben, die den Rentenservice anbietet.
Benötigte Unterlagen:
- Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- Personalausweis des Antragstellers
- Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen
- Bankverbindung für die Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt unbürokratisch, meist innerhalb weniger Wochen. Eine Einkommensanrechnung findet beim Sterbevierteljahr nicht statt — anders als bei der späteren regulären Witwenrente.
Die 30-Tage-Frist
Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod gestellt werden. Diese Frist ist streng — versäumt man sie, geht der Anspruch nicht verloren, aber die Auszahlung verzögert sich erheblich und wird dann erst im Rahmen des regulären Witwenrentenantrags rückwirkend berücksichtigt.
In der Praxis bedeutet das: In den ersten Tagen nach dem Tod — noch vor der Beerdigung — sollte der Gang zum Rentenservice ganz oben auf der Liste stehen.
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Unterschied zur Witwenrente
Das Sterbevierteljahr ist ein zeitlich begrenzter Vorschuss, unabhängig vom regulären Witwenrentenantrag. Nach Ablauf der drei Monate beginnt die reguläre Witwenrente, die deutlich niedriger ausfällt (große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen, kleine Witwenrente: 25 %).
Der formelle Antrag auf Witwenrente (Formular R0500) wird separat bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht und durchläuft ein deutlich umfangreicheres Prüfverfahren.
Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind:
- Überlebende Ehepartner
- Eingetragene Lebenspartner
- Nicht anspruchsberechtigt: geschiedene Ehepartner, nichteheliche Lebenspartner
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