$0 Switzerland — Funeral Planning Checklist

Bestatterofferte prüfen in der Schweiz: Was vor der Unterschrift wirklich zählt

Die Offerte des Bestattungsinstituts liegt auf dem Tisch. Sie sind im Schockzustand. Der Bestatter ist freundlich und professionell. Und niemand hat Ihnen gesagt, dass das Dokument, das Sie gleich unterschreiben, ein Auftragsvertrag nach Art. 394 ff. OR ist — mit persönlicher, vollumfänglicher Haftung für die Gesamtrechnung, die nichts mit Ihrer späteren Entscheidung über die Erbschaft zu tun hat. Wer diese Offerte ohne Vorbereitung unterschreibt, ist damit persönlich und vollständig für alle aufgeführten Kosten verantwortlich — auch wenn er die Erbschaft drei Monate später ausschlägt.

Warum dieser Moment so heikel ist

Zwei Faktoren kommen zusammen, die eine rationale Entscheidung erschweren:

Der emotionale Ausnahmezustand. Trauer schränkt die Fähigkeit ein, Verträge zu analysieren und Positionen zu verhandeln. Bestatter wissen das — die meisten handeln korrekt, aber das System ist strukturell zu Ihren Ungunsten.

Die Informationsasymmetrie. Das Bestattungsinstitut kennt die Kostenstruktur der eigenen Offerte genau. Sie nicht. Sie wissen nicht, welche Positionen gesetzlich vorgeschrieben sind, welche die Gemeinde kostenlos erbringt, und welche optional oder überteuert sind.

Was auf einer Bestatterofferte typischerweise steht — und was davon verhandelbar ist

Position Verhandelbar? Hinweis
Übernahme und Aufbahrung Teilweise Grundleistung; Preis variiert stark
Sarg Ja Der «Standard»-Sarg ist oft CHF 800–2'500 teurer als das günstigste Modell
Kremation Teilweise Kremationsgebühr geht an Krematorium; Bestatteraufschlag ist verhandelbar
Überführung innerhalb der Gemeinde Manchmal inklusive In vielen Gemeinden kostenlose Gemeindebestattung vorhanden
Überführung in anderen Kanton Verhandelbar Pauschalangebote oft zu teuer; Einzelposten verlangen
Trauerdrucksachen Ja Oft deutlich günstiger extern
Blumen Ja Fast immer extern günstiger
Leichenschmaus-Koordination Ja Nicht Kernleistung des Bestatters
Grab- und Friedhofsgebühren Nein Gemeinde setzt Tarife fest
Todesanzeige in Zeitung Ja Online-Alternativen verfügbar

Für wen ist diese Information besonders wichtig?

  • Für jede Person, die als einzige Ansprechperson für das Bestattungsinstitut fungiert — ob Erbe, Ehepartner oder nicht verwandter Organisator
  • Für Angehörige, die nicht wissen, ob die Gemeinde Grundleistungen kostenlos erbringt — in Zürich, Basel-Stadt, Genf und Lausanne sind kommunale Bestattungsleistungen für Einwohner kostenlos; wer das nicht weiss, zahlt doppelt
  • Für Familien, die unter Zeitdruck stehen, weil die Bestattungsfrist in 48 bis 96 Stunden abläuft und das Institut drängt
  • Für Erben, die noch nicht wissen, ob sie die Erbschaft annehmen — und nicht verstehen, dass der Bestattervertrag eine separate Haftung begründet

Gratis-Download

Holen Sie sich Switzerland — Funeral Planning Checklist

Der gesamte Artikel als druckbare Checkliste — plus Aktionspläne und Referenzleitfäden, die Sie sofort nutzen können.

Für wen ist diese Frage NICHT kritisch?

  • Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu einem vertrauenswürdigen Bestatter haben, der Ihnen die Kosten transparent erklärt hat, und Sie in der Lage sind, klar zu kommunizieren
  • Wenn die Gemeinde die Bestattung übernimmt (unentgeltliche Bestattung bei fehlenden Mitteln) — in diesem Fall haben Sie keinen direkten Vertragspartner im privaten Bestattungsbereich
  • Wenn bereits ein Vorsorgevertrag mit dem Institut existiert, der die Leistungen und Preise verbindlich festgelegt hat

Die fünf Fragen, die Sie vor der Unterschrift stellen sollten

1. «Welche Leistungen erbringt die Gemeinde kostenlos für Einwohner meines Sterbeorts?»

In grossen Schweizer Städten (Zürich, Basel-Stadt, Genf, Lausanne) sind viele Grundleistungen gratis: Transport in die Leichenhalle, einfache Aufbahrung, Kremation oder Erdbestattung im Reihengrab. Was der Bestatter Ihnen anbietet, kann teilweise mit einer kommunalen Leistung identisch sein — zu null Kosten. Fragen Sie explizit, welche Positionen auf der Offerte mit dem kostenlosen Gemeindeangebot überschneiden.

2. «Was ist der Unterschied zwischen dem günstigsten und dem teuersten Sarg auf Ihrer Liste?»

Bestatter sind verpflichtet, günstige Optionen anzubieten — sie haben keinen Anreiz, diese zuerst zu zeigen. Der preiswerteste Sarg erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Verlangen Sie die vollständige Preisliste der Särge, nicht nur das «empfohlene» Modell.

3. «Welche Positionen sind gesetzlich vorgeschrieben, welche sind optional?»

Die Leichenschau und die Todesurkunde sind Pflicht. Der Blumenkranz, die Trauerdrucksachen und der Leichenschmaus nicht. Bei unerwarteten Todesfällen mit Polizeibeteiligung können sich andere Pflichten ergeben — fragen Sie explizit.

4. «Wie haftet die unterzeichnende Person für diese Rechnung?»

Der Bestatter muss Ihnen erklären, dass Sie mit Unterzeichnung des Auftragsvertrags persönlich für die Gesamtrechnung haften. Diese Haftung besteht unabhängig von Ihrer Entscheidung über die Erbschaft. Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, schützt Sie das nicht vor der Bestatterrechnung.

5. «Kann ich 24 Stunden Bedenkzeit nehmen, bevor ich unterschreibe?»

Ja — ausser bei unmittelbar notwendigen Schritten (Transport in die Leichenhalle, Verhinderung des Verfalls). Die Unterschrift unter den Bestattervertrag kann in der Regel bis zum nächsten Tag aufgeschoben werden. Bestatter, die in dieser Phase unangemessen drängen, sind ein Warnsignal.

Was «unentgeltliche Bestattung» bedeutet und wie Sie sie beantragen

Wenn der Nachlass keine Mittel zur Deckung der Bestattungskosten enthält, übernimmt die zuständige Gemeinde die Bestattung unentgeltlich. Voraussetzungen und Ablauf:

  • Antrag beim Bestattungsamt der Sterbeortgemeinde (nicht beim Erbschaftsamt)
  • Nachweis, dass keine Mittel im Nachlass vorhanden sind
  • Die Gemeinde arrangiert eine würdige, aber einfache Bestattung
  • Angehörige sind nicht verpflichtet, eigene Mittel einzusetzen

Der Ratgeber Bestattung und Bestattungsrecht in der Schweiz enthält ein direkt einsetzbares Mustergesuch für die unentgeltliche Bestattung.

Was passiert, wenn Sie einen überteuerten Bestattervertrag bereits unterschrieben haben?

Nach der Unterschrift haben Sie grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, einzelne Positionen zu kürzen — ausser Sie verhandeln direkt mit dem Institut. In der Praxis sind Bestatter bei höflicher, sachlicher Kommunikation oft bereit, einzelne Positionen zu reduzieren oder zu streichen, wenn Sie zeigen, dass Sie die Leistungen vergleichen können.

Rechtlich haben Sie eine begrenzte Widerrufsmöglichkeit bei Haustürgeschäften (Art. 40a OR), aber Bestatterverträge werden selten in einer Haustürsituation abgeschlossen. Die stärkste Position haben Sie vor der Unterschrift.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mehrere Bestatterofferten einholen, bevor ich mich entscheide?

Ja — ausser in der unmittelbaren Akutphase, wenn der Transport des Verstorbenen sofort geregelt werden muss. Für die eigentlichen Bestattungsleistungen (Sarg, Trauerfeier, Trauerdrucksachen) können Sie in der Regel mehrere Angebote einholen. In der Praxis tun das die wenigsten Familien, weil sie nicht wissen, dass sie es dürfen.

Haften Geschwister oder Erben gemeinsam für den Bestattervertrag?

Nur die Person, die den Vertrag unterschrieben hat, haftet persönlich. Wenn mehrere Personen unterschreiben, haften alle solidarisch. Erben, die nicht unterschrieben haben, können nicht aus dem Bestattervertrag in Anspruch genommen werden — auch wenn sie die Erbschaft annehmen.

Was ist mit Online-Bestatterplattformen wie Everlife oder DeinAdieu — sind deren Preise verlässlich?

Diese Plattformen bieten nützliche Orientierungspunkte, aber ihre Preisangaben sind Richtwerte, keine verbindlichen Angebote. Zudem arbeiten sie mit Partnerbestattern zusammen, was die Empfehlungen beeinflusst. Für eine Preisverhandlung brauchen Sie eine Offerte des konkreten Bestattungsinstituts — nicht einen Plattformvergleich.

Muss das Bestattungsinstitut mir eine schriftliche Offerte geben?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur schriftlichen Offerte. In der Praxis stellen aber alle professionellen Bestatter eine schriftliche Aufstellung aus. Verlangen Sie diese explizit, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Kann ich die Bestatterrechnung aus dem blockierten Bankkonto des Verstorbenen bezahlen?

Ja, mit der richtigen Vorgehensweise. Banken und PostFinance dürfen dringende Todesfallkosten direkt vom Erblasserkonto begleichen — auch wenn das Konto gesperrt ist. Sie brauchen die Originalrechnung des Bestatters und die Todesurkunde. Der Ratgeber enthält die exakten Formulierungen für dieses Gesuch.


Den vollständigen Ratgeber Bestattung und Bestattungsrecht in der Schweiz erhalten Sie mit der Bestatter-Gesprächscheckliste — die konkreten Fragen und Verhandlungspunkte für das Erstgespräch mit dem Institut, damit Sie nicht unvorbereitet unterschreiben müssen.

Kostenlos erhalten: Switzerland — Funeral Planning Checklist

Laden Sie Switzerland — Funeral Planning Checklist herunter — ein druckbarer Leitfaden mit Checklisten, Vorlagen und Aktionsplänen, die Sie sofort nutzen können.

Mehr erfahren →