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Bestattungsverfügung Schweiz: Was sie regelt und wie man sie aufsetzt

Wenn Sie sterben, haben Ihre Angehörigen in der Schweiz das Recht auf Totenfürsorge — das bedeutet, sie entscheiden über Art und Ort der Bestattung. Ohne eine schriftliche Bestattungsverfügung von Ihnen. Das kann zu Entscheidungen führen, die nicht Ihrem Willen entsprechen — und zu familiären Konflikten, die die ohnehin belastende Situation weiter verschlimmern.

Was ist eine Bestattungsverfügung?

Eine Bestattungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festhalten, wie Sie nach Ihrem Tod bestattet werden möchten. Sie ist kein Testament und braucht keine notarielle Beurkundung. Eine handschriftliche, datierte und unterschriebene Erklärung ist ausreichend.

Die Bestattungsverfügung hat in der Schweiz keine absolute Rechtswirkung wie ein Testament — aber sie ist ein gewichtiges Dokument. Die Angehörigen und das Bestattungsamt sind rechtlich verpflichtet, den geäusserten Willen zu berücksichtigen, sofern keine übergeordneten öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Was regelt die Bestattungsverfügung?

Eine vollständige Bestattungsverfügung sollte folgende Punkte abdecken:

Bestattungsform:

  • Erdbestattung oder Kremation
  • Naturbestattung (Waldfriedhof, biologisch abbaubare Urne)
  • Aschenverstreuung (in der Schweiz ist keine Friedhofspflicht für Kremationsasche vorgeschrieben)

Grabwahl:

  • Gemeinde und Friedhof
  • Grabart: Einzelgrab, Familiengrab, Gemeinschaftsgrab, Nische
  • Grabstein: Wunsch vorhanden oder nicht

Trauerfeier:

  • Religiös oder weltlich
  • Öffentlich oder im engsten Kreis
  • Musikalische Wünsche
  • Wer die Trauerrede halten soll
  • Wunsch bezüglich Blumen, Kränzen, Spendenhinweisen

Praktische Angaben:

  • Wer soll informiert werden
  • Soll eine Todesanzeige erscheinen (Zeitung, online)
  • Gibt es Wünsche bezüglich Kleidung
  • Gibt es Sonderwünsche (Abschied zu Hause, besonderer Ort der Aufbahrung)

Rechtliche Grenzen der Bestattungsverfügung

Die Schweizer Gesetzgebung setzt dem Bestattungswillen Grenzen. Folgende Aspekte können durch die Bestattungsverfügung nicht umgangen werden:

Bestattungspflicht: Es muss eine geordnete Bestattung stattfinden. Das Vergraben im Garten ist nicht erlaubt.

48-Stunden-Frist: Unabhängig vom Wunsch der verstorbenen Person muss die Mindestwartzeit von 48 Stunden nach dem Tod eingehalten werden.

Kantonale Vorschriften: Manche Gemeinden haben eigene Regeln zur Grabgestaltung und Aufbewahrung von Asche.

Gesundheitspolizeiliche Anforderungen: Wenn medizinische Gründe (z. B. Infektionskrankheit) eine schnelle Bestattung erfordern, kann das kantonale Amt eingreifen.

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Wo wird die Bestattungsverfügung aufbewahrt?

Das ist die häufigste Fehlerquelle: Die Verfügung liegt im Bankschliessfach. Nach dem Tod wird das Schliessfach gesperrt — genauso wie die Bankkonten. Bis zur Ausstellung der Erbbescheinigung kommen Angehörige nicht hinein.

Richtige Aufbewahrung:

  • Bei der verstorbenen Person zu Hause, an einem bekannten Ort (z. B. mit dem Reisepass)
  • Bei einer Vertrauensperson (Ehegatte, erwachsenes Kind, enger Freund)
  • Beim behandelnden Arzt
  • Beim Bestattungsamt der zuständigen Wohngemeinde — manche Gemeinden bieten eine Hinterlegung an

Die Bestattungsverfügung sollte den Angehörigen bekannt sein — nicht nur existieren. Im Todesfall bleibt oft keine Zeit für ausgiebige Dokumentensuche.

Bestattungsverfügung im Testament — oder separat?

Es ist sinnvoll, in der Bestattungsverfügung auf ein allfälliges Testament hinzuweisen — und umgekehrt. Das Testament wird nach dem Tod amtlich eröffnet, was einige Tage dauert. Die Bestattung muss aber innerhalb von Tagen organisiert werden. Wenn der Bestattungswille nur im Testament steht, ist er zur Zeit der Bestattung möglicherweise noch nicht bekannt.

Die Bestattungsverfügung als separate Urkunde — leicht zugänglich, sofort verfügbar — ist deshalb die bessere Lösung.

Was passiert ohne Bestattungsverfügung?

Ohne schriftlichen Willen haben die nächsten Angehörigen das Recht der Totenfürsorge — nach einer gesetzlichen Rangfolge:

  1. Ehegatte oder eingetragener Partner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Weitere Verwandte

Bei Uneinigkeit können Konflikte entstehen, die juristisch ausgetragen werden müssen. In solchen Fällen entscheidet die zuständige Behörde.

Besonders heikel: Wenn der Verstorbene keine Ehe eingegangen ist, hat ein langjähriger Lebenspartner keinen rechtlichen Vorrang vor den Eltern oder Geschwistern — es sei denn, eine Bestattungsverfügung weist ihn ausdrücklich als zuständige Person aus.

Den vollständigen Überblick über Bestattungsrecht, Dokumente und Nachlassprozesse in der Schweiz finden Sie hier: Ratgeber Bestattung und Bestattungsrecht in der Schweiz

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