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Patientenverfügung Schweiz: Was sie regelt, wie sie gültig wird

Viele Menschen schieben die Patientenverfügung auf die lange Bank — bis es zu spät ist, um sich selbst zu äussern. Wer urplötzlich durch einen Unfall, Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung entscheidungsunfähig wird, überlässt medizinische Entscheide dem Pflegepersonal, dem Arzt oder einer Behörde. Eine rechtsgültige Patientenverfügung verhindert genau das.

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2013 im Erwachsenenschutzrecht (Art. 370–373 ZGB) geregelt. Mit ihr legt eine urteilsfähige Person schriftlich fest, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder welche sie ablehnt.

Sie kann sowohl konkrete Behandlungswünsche (z.B. kein Reanimationsversuch bei unheilbarer Erkrankung) als auch allgemeine Wertvorstellungen enthalten (z.B. Priorisierung der Lebensqualität über die Lebensverlängerung). Die Verfügung bindet Ärzte und medizinisches Fachpersonal rechtlich — sofern sie formal korrekt errichtet wurde.

Fehlt eine solche Verfügung, sind die behandelnden Ärzte verpflichtet, die nächsten Angehörigen beizuziehen (Art. 378 ZGB). Diese müssen dann — oft in einer emotional extremen Situation — Entscheide treffen, ohne zu wissen, was der Patient wirklich gewollt hätte. Das führt häufig zu Konflikten und lebenslangen Schuldgefühlen.

Formvorschriften: Was macht eine Patientenverfügung gültig?

Das Schweizer Recht stellt klare, aber überschaubare Anforderungen:

Schriftlichkeit: Die Verfügung muss handschriftlich ausgefüllt oder auf einem anderen Träger erstellt sein. Eine rein mündliche Erklärung genügt nicht.

Eigenhändige Unterschrift: Das Dokument muss vom Verfasser persönlich unterschrieben werden.

Datum: Das Erstellungsdatum muss angegeben sein. Da die Urteilsfähigkeit eine Voraussetzung ist, kann ein aktuelles Datum im Zweifelsfall wichtig werden.

Urteilsfähigkeit: Die Person muss zum Zeitpunkt der Erstellung urteilsfähig sein. Eine demente oder unter starkem Medikamenteneinfluss stehende Person kann keine rechtsgültige Verfügung errichten.

Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Zeugen sind ebenfalls nicht gesetzlich vorgeschrieben — können aber empfehlenswert sein, wenn die Urteilsfähigkeit später angefochten werden könnte. Vorgefertigte Musterformulare (etwa von Pro Senectute, der FMH oder Benevol) erleichtern die Erstellung erheblich und stellen sicher, dass inhaltlich alle relevanten Punkte abgedeckt werden.

Inhalt: Was sollte geregelt werden?

Eine gute Patientenverfügung beantwortet drei Kernfragen:

1. Wer soll sprechen, wenn ich es nicht kann? Benennen Sie eine Vertrauensperson (z.B. Ehepartner, Kind, enge Freundin), die mit dem medizinischen Personal sprechen und Ihre Interessen vertreten soll. Diese Person erhält keine formale Rechtsmacht — das ist der Vorsorgeauftrag — kann aber als Ansprechperson fungieren.

2. Was soll passieren — und was nicht? Konkrete Festlegungen sind wirkungsvoller als allgemeine Formulierungen. Typische Punkte:

  • Reanimationsmassnahmen (kardiopulmonale Reanimation, Defibrillation)
  • Künstliche Beatmung
  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Dialyse
  • Intensivmedizinische Massnahmen
  • Schmerzlinderung auch dann, wenn diese die Lebensdauer verkürzen könnte
  • Sterbeort (Spital, Pflegeheim, zu Hause)

3. Unter welchen Umständen gelten diese Wünsche? Unterscheiden Sie, ob Ihre Wünsche für alle Fälle der Urteilsunfähigkeit gelten sollen oder nur für bestimmte Situationen (z.B. unheilbare Krankheit mit kurzer Lebenserwartung, persistenter vegetativer Zustand).

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Hinterlegung: Wo soll das Dokument aufbewahrt werden?

Die sorgfältigste Verfügung nützt nichts, wenn sie im Notfall nicht gefunden wird. Empfohlene Hinterlegungsorte:

  • Beim Hausarzt: Der naheliegendste Ort, da Ärzte bei einem Notfall oft zuerst kontaktiert werden. Viele Hausärzte führen eine entsprechende Akte.
  • In der Krankenversicherungskarte: Seit 2013 können auf der Krankenversicherungskarte ein Hinweis auf die Patientenverfügung sowie der Hinterlegungsort vermerkt werden. Das medizinische Fachpersonal ist verpflichtet, diese Karte im Notfall zu prüfen.
  • Beim behandelnden Spezialisten (z.B. Kardiologe, Onkologe), wenn eine chronische Erkrankung bekannt ist.
  • Zu Hause an einem für Angehörige bekannten Ort — nicht im Bankschliessfach, das nach dem Tod gesperrt wird.
  • Bei der Vertrauensperson, die im Notfall erreichbar ist.

Informieren Sie Ihre engsten Angehörigen über den Inhalt und den Aufbewahrungsort. Eine Kopie zu hinterlegen ist zulässig, das Original sollte jedoch klar auffindbar sein.

Wann und wie kann die Verfügung widerrufen werden?

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen oder geändert werden — mündlich, durch Vernichtung des Dokuments oder durch eine neuere schriftliche Verfügung. Die neueste datierte Version gilt. Es empfiehlt sich, die Verfügung alle zwei bis fünf Jahre zu überprüfen und zu erneuern, um zu belegen, dass sie dem aktuellen Willen entspricht.

Was passiert ohne Patientenverfügung?

Ohne schriftliche Verfügung greifen die gesetzlichen Regelungen nach Art. 378 ZGB: Entscheidungsberechtigt sind nacheinander der Vorsorgebeauftragte, der Ehegatte oder eingetragene Partner, die minderjährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister und die Grosseltern. Diese gesetzliche Kaskade schliesst Konkubinatspartner vollständig aus — sie haben keinerlei Mitspracherecht, selbst bei langjähriger Lebenspartnerschaft.

Können sich Angehörige nicht einigen oder sind sie nicht erreichbar, entscheidet die behandelnde Ärztin allein — nach dem mutmasslichen Willen des Patienten. Bei schwerwiegenden medizinischen Entscheiden ohne Patientenverfügung kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschaltet werden und einen Beistand ernennen.

Die Patientenverfügung ist daher kein Luxusdokument für Hochbetagte, sondern ein grundlegendes Selbstbestimmungsinstrument für jeden Erwachsenen.

Abgrenzung zum Vorsorgeauftrag

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag werden oft verwechselt, ergänzen sich aber:

Instrument Regelt Wann aktiviert
Patientenverfügung Medizinische Entscheide Bei Urteilsunfähigkeit durch Krankheit/Unfall
Vorsorgeauftrag Personensorge, Vermögensverwaltung, Vertretung Bei Urteilsunfähigkeit durch beliebige Ursache

Idealerweise werden beide Dokumente gemeinsam erstellt und aufeinander abgestimmt. Der Vorsorgeauftrag benennt eine Person, die auch im Bereich Gesundheit gegenüber Ärzten Weisungen erteilen kann — aber nur im Rahmen dessen, was die Patientenverfügung erlaubt.

Wie geht es nach dem Tod weiter?

Die Patientenverfügung endet mit dem Tod. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Regeln des Erbrechts — und damit beginnt ein neues, ebenso zeitkritisches Verfahren. Wer die Nachlassregelung in der Schweiz Schritt für Schritt verstehen will, findet im vollständigen Ratgeber alle gesetzlichen Fristen, behördlichen Zuständigkeiten und Dokumentenchecklisten kompakt aufbereitet.


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