Nachlassabwicklung ohne Anwalt in der Schweiz: Was Sie selbst tun können
Ja, Sie können die Nachlassabwicklung in der Schweiz ohne Anwalt durchführen — und die grosse Mehrheit der Familien tut es auch. Die Schweizer Nachlassbehörden (Bezirksgerichte, Notariate, Erbschaftsämter) sind so aufgebaut, dass Erben die Standardschritte selbst erledigen: Testamenteinreichung, Erbscheingesuch, Bankkonten freigeben, Grundbucheintragung veranlassen. Die Herausforderung liegt nicht in der juristischen Komplexität, sondern in der kantonalen Fragmentierung — 26 Kantone mit 26 verschiedenen Zuständigkeiten, Formularen und Gebührenordnungen — und in der emotionalen Belastung, die klares Denken erschwert.
Was Sie ohne Anwalt selbst erledigen können
Die ersten 48 Stunden
- Ärztliche Todesbescheinigung veranlassen (durch Hausarzt, Spitalarzt oder Notarzt)
- Todesfall beim Zivilstandsamt des Sterbeorts anzeigen (gesetzliche Frist: 2 Tage)
- 5–8 beglaubigte Todesurkunden bestellen (CHF 30 pro Exemplar)
- Bestattungsgespräch mit dem Bestattungsamt der Wohngemeinde
Die erste Woche
- Arbeitgeber, Versicherungen und Vermieter benachrichtigen
- AHV/IV-Ausgleichskasse informieren (stoppt unberechtigte Rentenzahlungen)
- Hinterbliebenenrente beantragen (AHV-Witwer-/Witwenrente)
- Bestattungskosten durch die Bank aus dem Nachlassguthaben bezahlen lassen (Originalrechnung vorlegen)
- Testament suchen und unverzüglich bei der zuständigen Nachlassbehörde einreichen
Der erste Monat
- Bescheinigung für Auskunft beim Nachlassgericht beantragen (Bankauskunft ohne Erbannahme)
- Entscheidung: Erbschaft annehmen, ausschlagen oder öffentliches Inventar beantragen
- Bei Verdacht auf Schulden: Frist beachten — 1 Monat für öffentliches Inventar, 3 Monate für Ausschlagung
- Sicherungsmassnahmen beantragen, wenn Vermögensentziehung durch Miterben droht
Monate 2 bis 6
- Erbscheingesuch einreichen bei der zuständigen kantonalen Behörde
- Nach Erhalt des Erbscheins: Kontosperren bei allen Banken aufheben
- Nachlassschulden begleichen, Verträge kündigen, Abonnements auflösen
- Steuererklärung des Erblassers per Todestag einreichen
Abschluss
- Erbteilungsvertrag unter allen Erben aufsetzen (schriftlich, bei Immobilien öffentlich beurkundet)
- Immobilien im Grundbuch auf die neuen Eigentümer umschreiben lassen
- Kantonale Erbschaftssteuer deklarieren und bezahlen (falls anwendbar)
Wo die Schwierigkeit wirklich liegt
Jeder einzelne dieser Schritte ist machbar. Das Problem ist, dass niemand Ihnen sagt, in welcher Reihenfolge Sie sie tun müssen, welche Behörde in Ihrem Kanton zuständig ist und welche Handlungen Sie unwiderruflich zum Erben machen.
Die kantonale Fragmentierung: In Zürich stellen Sie den Erbscheinantrag beim Bezirksgericht. Im Thurgau beim Notariat. In Basel-Stadt beim Erbschaftsamt. Im Kanton Waadt beim Friedensrichter. In Luzern bei der kommunalen Teilungsbehörde. Es gibt keine einheitlichen Formulare und keine einheitlichen Gebühren. Kantonale Justizportale erklären jeweils nur den eigenen Ablauf.
Die Haftungsfalle: Nach Artikel 560 ZGB geht das gesamte Vermögen des Erblassers — einschliesslich sämtlicher Schulden — sofort und automatisch auf die Erben über. Wer in der Akutphase die Wohnung räumt, persönliche Gegenstände an sich nimmt oder eine Rechnung des Verstorbenen aus eigener Tasche bezahlt, begeht eine konkludente Annahme der Erbschaft (Art. 571 Abs. 2 ZGB). Das Recht auf Ausschlagung ist damit verwirkt — unwiderruflich.
Wie ein Ratgeber die Lücke schliesst
Der Ratgeber Erbrecht und Nachlassregelung in der Schweiz ist kein Ersatz für einen Anwalt, sondern ein Ersatz für die 15–20 Stunden Recherchearbeit, die Sie sonst auf Dutzenden von kantonalen Behördenportalen, Bankwebseiten und Bestatter-Checklisten verbringen würden. Er bringt alle relevanten Gesetze, Fristen, Gebühren und Behörden in ein einziges Dokument — in der chronologischen Reihenfolge, in der Sie sie tatsächlich brauchen.
Was im Ratgeber enthalten ist:
- 12-Kapitel-Leitfaden vom Totenschein bis zur Erbteilung
- 9 sofort einsetzbare Vorlagen: Notfallplan erste 48 Stunden, Gesuch um Bescheinigung für Auskunft, Erklärung der Erbausschlagung, Vorbereitungsbogen Erbscheingesuch, Kündigungsschreiben, Checkliste Wohnungsräumung, Anruferprotokoll, Dokumenten-Checkliste mit Gebühren, kantonale Behördentabelle
- 19-Punkte-Schnellstart-Checkliste zum Ausdrucken
- Basiert auf dem revidierten Erbrecht ab 1. Januar 2023
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Für wen die Abwicklung ohne Anwalt geeignet ist
- Standarderbfälle mit klarer gesetzlicher Erbfolge (Ehegatte und/oder Kinder)
- Nachlässe mit einem gültigen, unangefochtenen Testament
- Erben, die sich über die Aufteilung einig sind
- Nachlässe ohne grössere Schulden oder mit überschaubarer Vermögensstruktur
- Familien, die bereit sind, den administrativen Aufwand selbst zu tragen
Für wen die Abwicklung ohne Anwalt NICHT geeignet ist
- Zerstrittene Erbengemeinschaften, die sich nicht über die Erbteilung einigen können
- Fälle mit Pflichtteilsverletzung und drohender Herabsetzungsklage
- Komplexe Firmennachfolgen mit Gesellschaftern und laufendem Betrieb
- Nachlässe mit Vermögenswerten in mehreren Ländern und widersprüchlichen Rechtsordnungen
- Fälle, in denen die Urteilsfähigkeit des Erblassers bei der Testamentserrichtung angezweifelt wird
Häufig gestellte Fragen
Wie viel kostet ein Anwalt für die Nachlassabwicklung in der Schweiz?
Schweizer Fachanwälte für Erbrecht berechnen CHF 300–500 pro Stunde. Die vollständige Begleitung einer Nachlassabwicklung mittlerer Komplexität kostet CHF 5'000–15'000. Ein Ratgeber für mit Vorlagen und Behördentabelle deckt die Standardschritte ab, für die sonst der Grossteil der Anwaltskosten anfällt.
Kann ich den Erbschein selbst beantragen?
Ja. Das Erbscheingesuch stellen Sie direkt bei der zuständigen kantonalen Nachlassbehörde. In den meisten Kantonen genügt ein schriftliches Gesuch mit der Todesurkunde, den Zivilstandsauskünften und — falls vorhanden — dem Testament. Die Gebühren variieren kantonal von CHF 300 bis CHF 7'000 (wertabhängig).
Brauche ich einen Notar für die Erbteilung?
Nur wenn Immobilien im Nachlass sind. Die Grundbuchanmeldung zur Eigentumsübertragung muss notariell beglaubigt werden. Ein reiner Erbteilungsvertrag ohne Immobilien kann formlos schriftlich erfolgen.
Was passiert, wenn ich einen Fehler mache?
Die grösste Gefahr ist die konkludente Annahme einer überschuldeten Erbschaft. Deshalb ist es entscheidend, in den ersten drei Monaten keine Handlungen vorzunehmen, die als Erbannahme gewertet werden können — wie die Räumung der Wohnung oder die Bezahlung von Erblasserschulden. Der Ratgeber warnt explizit vor diesen Fallen und enthält eine Vorlage für die Ausschlagungserklärung.
Gibt es eine staatliche Beratungsstelle für die Nachlassabwicklung?
Nein. Die Schweiz hat keine zentrale Anlaufstelle für erbrechtliche Fragen. Die zuständige Nachlassbehörde (je nach Kanton: Bezirksgericht, Notariat, Erbschaftsamt) führt das Verfahren durch, erteilt aber keine persönliche Rechtsberatung. Genau deshalb brauchen Sie entweder einen Anwalt oder einen strukturierten Leitfaden, der Sie durch das gesamte Verfahren führt.
Wie weiss ich, ob der Nachlass überschuldet ist?
Beantragen Sie beim zuständigen Nachlassgericht eine Bescheinigung für Auskunft. Damit können Sie bei Banken und Betreibungsämtern Erkundigungen einholen, ohne die Erbschaft konkludent anzunehmen. Der Ratgeber enthält eine Vorlage für dieses Gesuch und erklärt den Ablauf.
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