Notarielles Testament und Erbvertrag Kosten: Was der Notar wirklich berechnet
Das handschriftliche Testament kostet nichts, das notarielle dagegen schnell mehrere Hundert Euro. Lohnt sich der Aufwand? In vielen Fällen spart ein notarielles Testament im Erbfall Tausende Euro, weil es den teuren Erbschein überflüssig macht.
Notarielles Testament: Gebühren nach GNotKG
Die Notargebühren für ein Testament sind gesetzlich festgelegt. Notare dürfen weder mehr noch weniger verlangen. Die Berechnung basiert auf dem Reinvermögen des Erblassers — das ist der Verkehrswert aller Vermögensgegenstände abzüglich Schulden.
Einzeltestament: 1,0-Gebühr nach Tabelle B GNotKG
| Reinvermögen | Gebühr (1,0) |
|---|---|
| 50.000 Euro | 165 Euro |
| 100.000 Euro | 273 Euro |
| 250.000 Euro | 535 Euro |
| 500.000 Euro | 935 Euro |
| 1.000.000 Euro | 1.735 Euro |
Gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament): 2,0-Gebühr, weil zwei Verfügungen in einem Dokument beurkundet werden. Bei 250.000 Euro Reinvermögen also 1.070 Euro.
Erbvertrag: 2,0-Gebühr (identisch zum Ehegattentestament). Der Erbvertrag ist bindender als ein Testament — er kann nicht einseitig widerrufen werden und eignet sich deshalb für Patchwork-Familien oder Unternehmensnachfolgen.
Zu den Gebühren kommen Auslagen für Kopien, Porto und die Umsatzsteuer auf die Auslagen (nicht auf die Gebühren selbst — Notargebühren sind umsatzsteuerfrei).
Testament hinterlegen: Amtliche Verwahrung
Jeder kann ein eigenhändiges Testament beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung geben. Die Gebühr ist wertunabhängig:
- Hinterlegung: 75 Euro (Pauschalgebühr, KV 12100 GNotKG)
- Testamentsregister-Eintrag: 12,50 bis 15,50 Euro (je nach Registrierungsweg)
Notarielle Testamente werden automatisch verwahrt und im Zentralen Testamentsregister (ZTR) registriert. Für die Registrierung fällt zusätzlich eine Registergebühr von 12,50 bis 15,50 Euro an.
Warum die Hinterlegung wichtig ist: Das ZTR stellt sicher, dass das Testament im Sterbefall vom Nachlassgericht gefunden wird. Liegt ein Testament nur zu Hause im Schreibtisch, kann es übersehen, verloren oder im schlimmsten Fall absichtlich vernichtet werden. Die Unterdrückung eines Testaments ist eine Straftat (Urkundenunterdrückung) und führt zur Erbunwürdigkeit.
Wann sich das notarielle Testament rechnet
Der entscheidende finanzielle Vorteil: Ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsbeschluss des Nachlassgerichts ersetzt den Erbschein. Banken, Grundbuchämter und Behörden akzeptieren es als vollwertigen Erbnachweis.
Der Erbschein kostet 2,0-Gebühren aus dem Nachlasswert — bei einem Nachlass von 250.000 Euro sind das 1.070 Euro, bei 500.000 Euro bereits 1.870 Euro. Wer vorab 535 Euro für ein notarielles Testament ausgibt, spart den Erben über 1.000 Euro.
Die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht kostet pauschal 100 Euro (KV 12101 GNotKG), unabhängig vom Nachlasswert. Diese Gebühr fällt bei jedem Testament an — handschriftlich oder notariell.
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Handschriftliches Testament: Wann es ausreicht
Für einfache Verhältnisse — kein Immobilienbesitz, klare Familienverhältnisse, geringes Vermögen — genügt das handschriftliche Testament. Es muss vollständig eigenhändig geschrieben (kein Ausdruck) und unterschrieben sein; ein Datum sollte ergänzt werden.
Die amtliche Hinterlegung für 75 Euro plus ZTR-Gebühr ist auch beim handschriftlichen Testament dringend empfohlen. Im Erbfall brauchen die Erben dann allerdings zusätzlich einen Erbschein, weil das handschriftliche Testament allein nicht als Erbnachweis genügt.
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