Erbschein beantragen: Kosten, Unterlagen und wann er wirklich nötig ist
Wenn Banken und Grundbuchämter nach einem Todesfall stur auf dem Erbschein bestehen, kostet das Familien nicht nur Zeit — sondern je nach Nachlassgröße mehrere hundert bis mehrere tausend Euro. Was viele nicht wissen: Ein Erbschein ist längst nicht immer zwingend. Ein vom Nachlassgericht eröffnetes handschriftliches Testament reicht in vielen Fällen aus.
Wann braucht man einen Erbschein — und wann nicht?
Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erbfolge verbindlich nachweist. Er wird gebraucht, wenn:
- Das Grundbuchamt eine Immobilie auf Erben umschreiben soll (§ 35 GBO) — es sei denn, es liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vor
- Ausländische Banken oder Institutionen die Erbenstellung legitimiert haben wollen
- Kein Testament vorhanden ist (gesetzliche Erbfolge) und Banken sich weigern, ein notarielles Dokument zu akzeptieren
- Die Erbengemeinschaft unübersichtlich ist und Dritte formale Sicherheit brauchen
Wann reicht ein Testament ohne Erbschein?
Der Bundesgerichtshof hat 2016 (Az. XI ZR 440/15) klargestellt: Banken dürfen nicht pauschal einen Erbschein verlangen, wenn ein handschriftliches Testament vorliegt, das die Erbfolge eindeutig belegt und vom Nachlassgericht eröffnet wurde. Verlangt eine Bank trotzdem einen Erbschein, ohne im konkreten Einzelfall Zweifel an der Gültigkeit des Testaments zu begründen, handelt sie vertragswidrig und muss die Erbscheinkosten erstatten.
Fazit: Hat der Erblasser ein eigenhändiges, klar formuliertes Testament hinterlassen, das das Nachlassgericht bereits eröffnet hat, reicht das Eröffnungsprotokoll plus Testament in vielen Fällen gegenüber Banken und Sparkassen aus.
Erbschein Kosten: Was das Nachlassgericht berechnet
Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für den Erbschein fällt eine 2,0-Gebühr an (1,0-Gebühr für das Verfahren, 1,0-Gebühr für die eidesstattliche Versicherung):
| Nachlasswert | Erbscheingebühr gesamt (inkl. eidesstattl. Versicherung) |
|---|---|
| 50.000 € | ca. 330 € |
| 100.000 € | ca. 546 € |
| 250.000 € | ca. 1.070 € |
| 500.000 € | ca. 1.870 € |
| 1.000.000 € | ca. 3.470 € |
Hinzu kommen gegebenenfalls Notarkosten, wenn die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar statt vor dem Gericht abgegeben wird — die Gebührenstruktur ist identisch. Wer also durch geschickten Einsatz eines notariell beglaubigten Testaments auf den Erbschein verzichten kann, spart in jedem Fall dreistellige bis vierstellige Beträge.
Nachlassgericht Zuständigkeit: Wo beantrage ich den Erbschein?
Das Nachlassgericht ist eine Spezialabteilung des Amtsgerichts. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt (in der Regel der Wohnsitz) hatte (§ 343 FamFG).
Ist der letzte Wohnsitz beispielsweise München, ist das Nachlassgericht München (Amtsgericht München) zuständig — nicht das Gericht am Ort der Immobilie oder des Erbscheinsantragstellers.
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Erbschein beantragen: Diese Unterlagen brauchen Sie
Für den Erbscheinantrag müssen Sie beim Nachlassgericht oder beim Notar folgende Dokumente vorlegen:
- Sterbeurkunde des Erblassers (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Testament oder Erbvertrag (sofern vorhanden, im Original oder notarieller Aufbewahrungsnachweis)
- Geburts- und Heiratsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft (Stammbuch)
- Bei gesetzlicher Erbfolge: Abstammungsnachweise aller Erben der vorrangigen Erbordnung sowie deren Sterbeurkunden, wenn bereits verstorben
- Eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben — wird vor Gericht oder Notar persönlich abgegeben
Die Bearbeitungszeit des Nachlassgerichts beträgt in der Regel vier bis acht Wochen, abhängig von der Arbeitsbelastung der zuständigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Testament oder Erbschein: Die wichtigste Entscheidung
Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, ist das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oft der einzige zusätzliche Schritt. Das Grundbuchamt akzeptiert gemäß § 35 GBO ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll als vollwertigen Erbnachweis — ein teurer Erbschein erübrigt sich dann.
Bei einem handschriftlichen (eigenhändigen) Testament gilt dagegen: Das Grundbuchamt verlangt zwingend einen Erbschein, kein handschriftliches Dokument genügt den formalen Anforderungen des Grundbuchrechts. Gegenüber der Bank dagegen kann das eröffnete handschriftliche Testament ausreichen (BGH XI ZR 440/15).
Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob eine Familie hunderte oder tausende Euro für das Erbscheinverfahren ausgibt.
Erbschein beantragen in Schritten
- Testament beim Nachlassgericht des letzten Wohnortes abliefern (Pflicht!)
- Prüfen, ob überhaupt ein Erbschein benötigt wird (Testament vorhanden? Welche Institutionen fordern ihn?)
- Unterlagen zusammenstellen (Sterbeurkunde, Verwandtschaftsnachweise, Testament)
- Antrag beim Nachlassgericht oder beim Notar stellen
- Eidesstattliche Versicherung persönlich abgeben
- Bearbeitung abwarten (4–8 Wochen) und Original-Erbschein in Empfang nehmen
Welche Unterlagen Sie in welcher Reihenfolge beschaffen, welche Banken erfahrungsgemäß auf dem Erbschein beharren und wie Sie die Gebühren durch geschickte Nutzung des BGH-Urteils XI ZR 440/15 vermeiden — das alles dokumentiert der Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland Schritt für Schritt.
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