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Wann braucht man einen Erbschein? Und wann reicht das Testament?

Wann braucht man einen Erbschein? Und wann reicht das Testament?

Der Erbschein kostet bei einem Nachlasswert von 500.000 € rund 1.870 €. Trotzdem beantragen viele Erben ihn reflexartig, weil die Bank ihn verlangt — obwohl in vielen Fällen ein eröffnetes Testament ausreicht. Die entscheidende Frage: Wann ist der Erbschein wirklich zwingend, und wann können Sie die Kosten sparen?

Wann der Erbschein zwingend nötig ist

Grundbuchberichtigung bei Immobilien: Das Grundbuchamt akzeptiert nur einen Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll (§ 35 GBO). Ein handschriftliches (privatschriftliches) Testament genügt dem Grundbuchamt ausdrücklich nicht — auch nicht mit Eröffnungsprotokoll.

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament: Existiert kein Testament, gibt es kein Dokument, das die Erbfolge nachweist. Der Erbschein ist dann der einzige Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Behörden und Vertragspartnern.

GmbH-Anteile: Zur Aktualisierung der Gesellschafterliste im Handelsregister verlangt der Geschäftsführer (oder Notgeschäftsführer) regelmäßig einen Erbschein.

Wann das eröffnete Testament reicht

Notarielles Testament plus Eröffnungsprotokoll: Nahezu alle Banken, Versicherungen und Behörden akzeptieren ein notariell beurkundetes Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll als vollwertigen Erbnachweis. Das Grundbuchamt ebenfalls.

Handschriftliches Testament bei Banken: Der BGH hat 2016 (Az. XI ZR 440/15) entschieden, dass Banken ein eröffnetes handschriftliches Testament als Legitimation akzeptieren müssen, sofern es die Erbfolge eindeutig nachweist. Verlangt die Bank trotzdem pauschal einen Erbschein, macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss die Erbscheinkosten erstatten.

Dieses Urteil ist der wichtigste Hebel für informierte Erben, um die hohen Erbscheingebühren zu umgehen.

Die praktische Entscheidung

Stellen Sie sich drei Fragen:

  1. Gibt es ein Testament? Wenn nein → Erbschein erforderlich.
  2. Sind Immobilien im Nachlass? Wenn ja, und nur ein handschriftliches Testament existiert → Erbschein erforderlich (für das Grundbuchamt).
  3. Ist das Testament notariell beurkundet? Wenn ja → Testament + Eröffnungsprotokoll reicht für Banken UND Grundbuchamt. Kein Erbschein nötig.

In der Praxis bedeutet das: Bei einem notariellen Testament brauchen Sie fast nie einen Erbschein. Bei einem handschriftlichen Testament brauchen Sie ihn nur, wenn Immobilien im Nachlass liegen oder die Bank sich trotz BGH-Rechtsprechung weigert.

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Musterschreiben an die Bank

Wenn eine Bank trotz eröffnetem handschriftlichem Testament auf einem Erbschein besteht, sollten Sie schriftlich unter Verweis auf das BGH-Urteil XI ZR 440/15 widersprechen. Weisen Sie darauf hin, dass die Bank bei unberechtigter Forderung eines Erbscheins schadensersatzpflichtig wird.

Unser Ratgeber zur Nachlassabwicklung in Deutschland enthält einen Entscheidungsbaum zur Erbschein-Frage, Musterschreiben für unkooperative Banken und die vollständige Gebührentabelle für Ihre Kostenkalkulation.

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