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Erbschein Kosten: Gebührentabelle nach GNotKG und Spartipps

Erbschein Kosten: Gebührentabelle nach GNotKG und Spartipps

Die Kosten für einen Erbschein steigen progressiv mit dem Nachlasswert — bei größeren Nachlässen schnell in den vierstelligen Bereich. Gleichzeitig kostet die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht pauschal nur 100 €, unabhängig vom Nachlasswert. Wer die Unterschiede kennt, spart oft tausende Euro.

Erbschein: Gebühren nach dem GNotKG

Die Erbscheingebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Es fallen zwei Gebühren an: eine 1,0-Gebühr für das Erbscheinverfahren und eine 1,0-Gebühr für die eidesstattliche Versicherung.

Nachlasswert Einzelgebühr Gesamtkosten
10.000 € 75 € 150 €
50.000 € 165 € 330 €
100.000 € 273 € 546 €
200.000 € 435 € 870 €
500.000 € 935 € 1.870 €
1.000.000 € 1.735 € 3.470 €

Bei einem Nachlasswert von 500.000 € — etwa eine durchschnittliche Eigentumswohnung in einer deutschen Großstadt — zahlen Sie 1.870 € allein für den Erbschein.

Testamentseröffnung: Festgebühr 100 €

Im Gegensatz dazu kostet die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht eine Festgebühr von exakt 100 € (KV 12101 GNotKG). Diese Gebühr fällt unabhängig vom Nachlasswert an, ob der Nachlass 10.000 € oder 10 Millionen € umfasst.

Das eröffnete Testament plus Eröffnungsprotokoll genügt bei vielen Banken als Erbnachweis — ein teurer Erbschein wird dann überflüssig.

Wann reicht das eröffnete Testament?

Nach dem BGH-Grundsatzurteil von 2016 (Az. XI ZR 440/15) müssen Banken ein eröffnetes handschriftliches Testament als Erbnachweis akzeptieren, sofern es die Erbfolge eindeutig belegt. Verlangt eine Bank trotzdem pauschal einen Erbschein, muss sie die Kosten erstatten.

Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll wird von nahezu allen Banken und Versicherungen akzeptiert. Den Erbschein brauchen Sie dann nur noch für das Grundbuchamt (bei Immobilien im Nachlass) und in Streitfällen.

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Erbausschlagung: Kosten deutlich geringer

Wer ein überschuldetes Erbe innerhalb der Sechs-Wochen-Frist ausschlägt, zahlt erheblich weniger. Die Gebühr für die Erbausschlagungserklärung beim Nachlassgericht beträgt eine 0,5-Gebühr nach dem GNotKG. Bei einem Nettonachlass von 50.000 € sind das 82,50 €, die Mindestgebühr liegt bei 30 €.

Notar oder Nachlassgericht?

Den Erbscheinantrag können Sie direkt beim Nachlassgericht oder über einen Notar stellen. Die Gerichtsgebühren fallen in beiden Fällen an. Beim Notar kommt jedoch eine zusätzliche Notargebühr hinzu. Der direkte Weg über das Nachlassgericht ist daher fast immer günstiger.

Ausnahme: Bei komplexen Nachlassfällen mit Auslandsbezug oder unklarer Erbfolge kann die notarielle Beratung die Gesamtkosten senken, weil sie Fehler im Antrag vermeidet, die zu Verzögerungen und Nachforderungen führen.

Kosten senken: Praktische Tipps

Prüfen Sie vor dem Antrag, ob ein Erbschein wirklich nötig ist. Bei klarem Testament ohne Immobilienbezug lässt sich der Erbschein oft umgehen. Unser Ratgeber zur Nachlassabwicklung in Deutschland enthält einen Entscheidungsbaum, der Ihnen zeigt, ob Sie einen Erbschein benötigen — plus Musterschreiben für Banken, die unberechtigt auf einem Erbschein bestehen.

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