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Testamentseröffnung Ablauf: Was beim Nachlassgericht passiert und wie lange es dauert

Nach einem Todesfall muss jedes vorhandene Testament dem Nachlassgericht übergeben werden. Das Gericht eröffnet es von Amts wegen — Sie müssen keinen Antrag stellen. Trotzdem gibt es Fristen und Pflichten, die Angehörige kennen sollten.

So läuft die Testamentseröffnung ab

Schritt 1: Automatische Benachrichtigung. Das Standesamt meldet den Sterbefall elektronisch an das Zentrale Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer. Das ZTR prüft, ob registrierte Testamente oder Erbverträge vorliegen, und informiert das zuständige Nachlassgericht.

Schritt 2: Übersendung der Urkunden. Liegt das Testament in amtlicher Verwahrung, sendet das Amtsgericht es automatisch an das Nachlassgericht. Notariell beurkundete Testamente kommen über den Notar. Handschriftliche Testamente, die zu Hause aufbewahrt wurden, müssen von den Angehörigen unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden — das ist eine gesetzliche Pflicht nach § 2259 BGB. Die vorsätzliche Zurückhaltung ist strafbar.

Schritt 3: Eröffnung durch den Rechtspfleger. Das Nachlassgericht entsiegelt das Testament, protokolliert den Inhalt und erstellt eine Eröffnungsniederschrift. Dieser Vorgang geschieht ohne Anwesenheit der Erben — es gibt keinen dramatischen Termin mit Verlesung vor der versammelten Familie.

Schritt 4: Zustellung an die Beteiligten. Das Gericht sendet allen im Testament genannten Personen sowie den gesetzlichen Erben eine beglaubigte Abschrift des Testaments zusammen mit dem Eröffnungsbeschluss. Für testamentarisch berufene Erben beginnt die sechswöchige Ausschlagungsfrist nicht vor der Bekanntgabe der Verfügung; im Übrigen beginnt sie mit der Kenntnis vom Erbfall und dem Berufungsgrund.

Welches Nachlassgericht ist zuständig?

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nicht der Geburtsort, nicht der Sterbeort (sofern er abweicht), sondern der letzte Wohnsitz.

Bei Auslandsbezug — der Verstorbene lebte zuletzt im Ausland — bestimmt die Europäische Erbrechtsverordnung, welches Land zuständig ist. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes.

Kosten und Dauer

Die Testamentseröffnung kostet pauschal 100 Euro (KV 12101 GNotKG) — unabhängig vom Nachlasswert. Diese Gebühr fällt einmalig an und wird dem Nachlass belastet.

Die Bearbeitungszeit variiert stark nach Auslastung des Gerichts. Typischerweise dauert die Eröffnung vier bis acht Wochen ab der Sterbefallmitteilung. In Ballungszentren mit überlasteten Amtsgerichten kann es länger dauern.

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Was der Eröffnungsbeschluss bringt

Bei einem notariellen Testament dient der Eröffnungsbeschluss zusammen mit dem Testament als vollwertiger Erbnachweis nach § 35 GBO. Banken und das Grundbuchamt akzeptieren diese Kombination — ein Erbschein ist nicht nötig.

Bei einem handschriftlichen Testament reicht der Eröffnungsbeschluss allein nicht als Erbnachweis. In diesem Fall müssen die Erben zusätzlich einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, was Monate dauern und je nach Nachlasswert Hunderte Euro kosten kann.

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