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Erbschaftsteuer Freibeträge: Aktuelle Tabelle und Steuerklassen 2026

Erbschaftsteuer Freibeträge: Aktuelle Tabelle und Steuerklassen 2026

Wer in Deutschland erbt, zahlt nicht automatisch Erbschaftsteuer. Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG sorgen dafür, dass ein erheblicher Teil des Nachlasses steuerfrei bleibt. Entscheidend ist das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser — und genau hier machen viele Familien kostspielige Fehler.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Die Freibeträge gelten pro Erbfall und pro Person. Sie staffeln sich wie folgt:

Verwandtschaftsverhältnis Steuerklasse Freibetrag
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner I 500.000 €
Kinder, Stiefkinder I 400.000 €
Enkelkinder (Elternteil lebt) I 200.000 €
Enkelkinder (Elternteil verstorben) I 400.000 €
Eltern und Großeltern I 100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen II 20.000 €
Nicht verwandte Personen III 20.000 €

Zusätzlich erhalten Ehepartner einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 € nach § 17 ErbStG. Kinder erhalten altersabhängige Versorgungsfreibeträge von bis zu 52.000 €.

Steuersätze: Was über dem Freibetrag fällig wird

Übersteigt der Erwerb den Freibetrag, greift der progressive Steuertarif. In Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder) beginnt der Satz bei 7 % für Beträge bis 75.000 € über dem Freibetrag und steigt auf 30 % bei Beträgen über 26 Millionen €. In Steuerklasse II und III liegen die Sätze deutlich höher — zwischen 15 % und 50 %.

Ein konkretes Beispiel: Erbt ein Kind ein Vermögen von 600.000 €, bleiben 400.000 € durch den Freibetrag steuerfrei. Auf die verbleibenden 200.000 € fallen in Steuerklasse I ca. 22.000 € Erbschaftsteuer an.

Die Erbschaftsteuerfalle beim Berliner Testament

Ehepartner setzen sich häufig gegenseitig als Alleinerben ein — das populäre Berliner Testament. Was viele nicht bedenken: Beim Tod des ersten Ehepartners erbt der Überlebende das gesamte Vermögen. Die Freibeträge der Kinder (je 400.000 € pro Elternteil) bleiben beim ersten Erbfall komplett ungenutzt. Verstirbt später der zweite Ehegatte, reicht der verbliebene Freibetrag der Kinder oft nicht mehr aus, um das kumulierte Gesamtvermögen steuerfrei zu übertragen.

Bei einem Nachlasswert von 1,2 Millionen € und zwei Kindern geht durch das Berliner Testament ein Steuervorteil von bis zu 800.000 € verloren — die ungenutzten Freibeträge beim ersten Erbfall.

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Erbschaftsteuer für Ehepartner: Sonderregeln

Ehepartner profitieren neben dem Freibetrag von 500.000 € von weiteren Vergünstigungen. Die selbst genutzte Immobilie (Familienheim) geht bei Eigennutzung durch den überlebenden Ehepartner steuerfrei über — unabhängig vom Wert. Voraussetzung: Der Ehepartner muss die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen.

Auch der Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 € reduziert sich um den Kapitalwert bereits bezogener Hinterbliebenenrenten. Wer eine hohe Witwenrente bezieht, hat daher einen geringeren Versorgungsfreibetrag.

Erbschaftsteuer vermeiden: Legale Strategien

Die effektivste Strategie ist die vorausschauende Nachlassplanung zu Lebzeiten. Schenkungen unter Lebenden nutzen dieselben Freibeträge — und die erneuern sich alle zehn Jahre. Wer frühzeitig beginnt, kann erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen.

Eine weitere Möglichkeit: Statt eines Berliner Testaments können Ehepaare Vermächtnisse zugunsten der Kinder bereits im ersten Erbfall anordnen. So werden die Kinderfreibeträge bei beiden Erbfällen ausgeschöpft.

Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Jeder steuerpflichtige Erwerb muss dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten schriftlich angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Banken melden Kontostände des Verstorbenen ohnehin automatisch an das Erbschaftsteuerfinanzamt (§ 33 ErbStG). Die vollständige Erbschaftsteuererklärung — bestehend aus dem Mantelbogen und der Anlage Erwerber — muss anschließend auf Aufforderung des Finanzamts eingereicht werden.

Nächste Schritte

Die korrekte Berechnung der Erbschaftsteuer hängt von vielen Faktoren ab: Verwandtschaftsgrad, Nachlasswert, Vorschenkungen und Bewertung von Immobilien. Unser Ratgeber zur Nachlassabwicklung in Deutschland führt Sie durch die steuerliche Deklaration und zeigt, wie Sie Freibeträge optimal ausschöpfen — mit Berechnungsschemata und konkreten Beispielen für typische Familienkonstellationen.

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