Erbschein: Wie lange dauert es? Bearbeitungszeiten und wie Sie verkürzen können
Erbschein: Wie lange dauert es?
Sie haben den Antrag beim Nachlassgericht gestellt. Die eidesstattliche Versicherung ist unterschrieben, die Dokumente eingereicht. Jetzt warten Sie. Das Konto des Verstorbenen bleibt gesperrt. Der Makler fragt nach dem Erbnachweis für die Immobilie. Das Finanzamt wartet auf die Erbschaftsteuererklärung, für die Sie den Erbschein benötigen. Wie lange müssen Sie warten?
Die ehrliche Antwort: Es kommt auf das Gericht an, und die Bandbreite ist erheblich.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für einen Erbschein beim Nachlassgericht beträgt in Deutschland typischerweise vier bis acht Wochen nach vollständiger Antragstellung. Das ist der statistische Durchschnitt – in überlasteten städtischen Gerichten kann es deutlich länger dauern, in ländlichen Bezirken mit weniger Aufkommen auch kürzer.
Nachlassgerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Die Personalausstattung variiert erheblich, und anders als bei Behörden mit gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen gibt es für Erbscheine keine verbindliche Frist, bis zu der das Gericht entscheiden muss.
Faktoren, die die Bearbeitungsdauer verlängern:
- Unvollständige Unterlagen beim Antrag: Jede Rückfrage des Gerichts verzögert das Verfahren um weitere Wochen.
- Unklare Erbfolge: Wenn mehrere Personen als Erben in Frage kommen, prüft das Gericht sorgfältig.
- Pflichtteilsberechtigte oder bekannte Gläubiger: Das Gericht kann Stellungnahmen einholen.
- Hohe Auslastung des Gerichts: Besonders nach Jahreswechseln und in Großstädten.
- Auslandsberührung: Wenn der Erblasser im Ausland lebte oder Erben im Ausland sitzen.
Was den Erbschein verzögert und wie Sie es vermeiden
Der häufigste Fehler: Der Antrag wird ohne alle erforderlichen Dokumente eingereicht. Dann fordert das Gericht nach und der Antrag liegt still, bis die Unterlagen nachgereicht wurden.
Stellen Sie sicher, dass beim Antrag vollständig vorliegen:
- Sterbeurkunde des Erblassers (Original oder beglaubigte Kopie)
- Nachweis des Familienstandes (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Geburtsurkunden der Kinder)
- Das Testament oder der Erbvertrag, sofern vorhanden
- Ihre eigene eidesstattliche Versicherung über die Erbfolge (wird beim Nachlassgericht oder Notar abgegeben)
- Gebührennachweis (die Gerichtsgebühr nach GNotKG muss bezahlt oder ein Kostenvorschuss hinterlegt werden)
Wenn Sie unsicher sind, welche Dokumente in Ihrem konkreten Fall benötigt werden, rufen Sie vorab die Nachlassabteilung des Amtsgerichts an und fragen Sie nach der genauen Dokumentenliste für Ihre Konstellation.
Den vollständigen Leitfaden mit allen Formularen und Verfahrenswegen finden Sie unter Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland.
Erbschein umgehen: Wann geht es ohne?
Nicht in jeder Situation brauchen Sie einen Erbschein. Das kann viele Wochen Wartezeit ersparen:
Bei Banken: Der BGH hat in seinem Urteil XI ZR 440/15 entschieden, dass ein vom Nachlassgericht eröffnetes handschriftliches Testament als Erbnachweis gegenüber Banken ausreicht, wenn es die Erbfolge eindeutig belegt. Viele Banken akzeptieren auch notariell beurkundete Testamente zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll ohne Erbschein.
Beim Grundbuchamt: Hier ist die Rechtslage strenger. Das Grundbuchamt akzeptiert nach § 35 GBO als Erbnachweis nur einen Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis oder ein notariell beurkundetes Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll. Ein handschriftliches Testament genügt hier nicht.
Bei kleinen Sparkonten und Bausparverträgen: Manche Sparkassen und Bausparkassen haben eigene interne Regelungen, wonach bei geringen Beträgen (oft unter 5.000 bis 10.000 Euro) die Sterbeurkunde und eine Erklärung der Erben ausreichen. Das hängt von der jeweiligen Institution ab.
Bei GKV und Versicherungen: Krankenkassen und viele Versicherungen verlangen bei ihren Abwicklungen nur die Sterbeurkunde, kein Erbschein.
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Wie Sie den Prozess beschleunigen können
Wenn Sie den Erbschein wirklich brauchen und ihn so schnell wie möglich benötigen, gibt es einige Hebel:
Antrag über einen Notar stellen: Notare können den Erbscheinantrag beurkunden und direkt an das Nachlassgericht weiterleiten. Sie haben oft engere Kontakte zum Gericht und wissen genau, welche Unterlagen vollständig sein müssen. Die Bearbeitungszeit beim Gericht selbst verkürzt das nicht, aber die Einreichung ist oft vollständiger.
Beim Gericht nachfragen: Es ist zulässig, beim Nachlassgericht nachzufragen, in welchem Bearbeitungsstand sich der Antrag befindet. Freundliche Nachfragen zeigen auch, dass der Antragsteller aktiv ist. Drohungen oder Beschwerden helfen in der Regel nicht.
Schnelleres alternatives Verfahren: In manchen Situationen kann ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) schneller als ein nationaler Erbschein ausgestellt werden. Das ENZ ist EU-weit anerkannt und eignet sich besonders, wenn Vermögen in mehreren EU-Mitgliedstaaten vorhanden ist.
Was passiert, wenn die Wartezeit kritische Fristen gefährdet?
Manche Fristen laufen parallel zur Erbscheinbearbeitungszeit:
- Die Zwei-Jahres-Frist für die gebührenfreie Grundbuchberichtigung läuft ab dem Erbfall. Solange Sie innerhalb dieser Frist den Antrag stellen, wahren Sie die Gebührenfreiheit – auch wenn der Erbschein noch nicht vorliegt. Das hat das OLG Bamberg (Az. 10 Wx 13/24, Beschluss vom 23.05.2024) bestätigt.
- Die Drei-Monats-Frist zur Anzeige des Erbanfalls beim Finanzamt (§ 30 ErbStG) läuft, aber das Finanzamt räumt auf Antrag regelmäßig Fristverlängerungen ein, wenn die Verzögerung durch das noch laufende Erbscheinverfahren begründet wird.
Wenn der Erbschein besonders dringend benötigt wird – etwa weil ein Immobilienverkauf terminiert ist –, informieren Sie das Nachlassgericht über die Dringlichkeit. Gerichte können in begründeten Eilfällen priorisieren.
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