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Lebensversicherung Todesfall melden: Fristen, Dokumente und Auszahlung

Lebensversicherung Todesfall melden: So gehen Sie vor

Eine Lebensversicherung ist dafür gedacht, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Dass die Versicherungssumme dabei nicht automatisch ausgezahlt wird, sondern aktiv beantragt werden muss – und das mit einer kurzen Frist –, wissen viele Hinterbliebene nicht. Wer die Meldung verschläft, riskiert, den Anspruch zumindest zu verzögern, in Einzelfällen sogar zu verlieren.

Wie kurz die Meldefrist ist

Die Meldefristen für Todesfälle bei Lebens- und Sterbegeldversicherungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Vertrags geregelt. Sie sind in der Versicherungsbranche typischerweise extrem kurz:

  • Bei Risikolebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen: häufig 24 bis 72 Stunden nach Kenntnis vom Tod
  • Bei Unfallversicherungen mit Todesfallleistung: oft 48 Stunden, da die Versicherung das Recht haben muss, eine amtsärztliche Obduktion zu veranlassen und die genaue Todesursache zu klären
  • Bei Sterbegeldversicherungen: zwischen 24 und 72 Stunden, oft in den Bedingungen als "unverzüglich" bezeichnet

Ein schuldhaftes Versäumnis dieser Fristen durch die Hinterbliebenen kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen – zumindest in dem Umfang, in dem dem Versicherer durch die verspätete Meldung ein Schaden entstanden ist. Bei Risikolebensversicherungen ohne Unfallklausel ist die Konsequenz einer verspäteten Meldung in der Praxis geringer, da keine Obduktionspflicht besteht. Bei Unfallversicherungen hingegen kann eine Verspätung um wenige Stunden dazu führen, dass der Versicherer die Unfalltodleistung verweigert, weil er die Todesursache nicht mehr unabhängig feststellen konnte.

Melden Sie jeden Todesfall so früh wie möglich. Wenn Sie in den ersten Tagen ohnehin beschäftigt sind, delegieren Sie diese Aufgabe gezielt.

Welche Dokumente die Versicherung verlangt

Die Versicherungsgesellschaft verlangt in der Regel folgende Unterlagen für die Abwicklung des Todesfallschadens:

Immer erforderlich:

  • Sterbeurkunde (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Versicherungspolice (oder zumindest die Versicherungsnummer)
  • Personalausweis oder Pass des Anspruchstellers
  • Ausgefülltes Schadensmeldungsformular der Versicherung

Abhängig vom Vertrag:

  • Nachweis der Bezugsberechtigung (wenn eine bestimmte Person als Bezugsberechtigte eingesetzt wurde – dazu mehr unten)
  • Ärztliches Attest über die Todesursache (bei Todesfällen durch Unfall oder Krankheit mit strittiger Kausalität)
  • Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll (wenn kein Bezugsberechtigter eingesetzt wurde und die Versicherungssumme in den Nachlass fällt)

Den vollständigen Leitfaden mit Checklisten für alle Institutionen, die nach einem Todesfall zu informieren sind, finden Sie unter Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland.

Wer hat Anspruch auf die Versicherungssumme?

Das ist der entscheidende Punkt, der viele Hinterbliebene überrascht: Die Lebensversicherungssumme muss nicht zwingend in den Nachlass fallen. Es kommt darauf an, ob der Erblasser eine bezugsberechtigte Person eingesetzt hat.

Mit Bezugsberechtigtem: Hat der Versicherungsnehmer zu Lebzeiten eine bestimmte Person als Bezugsberechtigte eingesetzt (zum Beispiel den Ehepartner oder ein Kind), fällt die Versicherungssumme direkt und außerhalb des Nachlasses an diese Person aus. Die Bezugsberechtigte muss keinen Erbschein vorlegen und ist nicht Teil der Erbengemeinschaft. Die Versicherungssumme gehört nicht zum steuerpflichtigen Nachlassvermögen im Sinne der Nachlassgläubiger – Gläubiger des Erblassers können keinen Zugriff darauf nehmen.

Ohne Bezugsberechtigten: Wurde keine bezugsberechtigte Person eingesetzt oder ist die eingesetzte Person verstorben, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass. Sie gehört dann zum Vermögen, das unter die Erben aufgeteilt wird. In diesem Fall verlangen Versicherungen als Legitimationsnachweis in der Regel einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament.

Erbschaftsteuerliche Besonderheit: Auch wenn die Versicherungssumme direkt an den Bezugsberechtigten ausgezahlt wird, ist sie erbschaftsteuerpflichtig – der Erwerb ist steuerlich dem Bezugsberechtigten zuzurechnen. Der steuerliche Freibetrag des Bezugsberechtigten (zum Beispiel 500.000 Euro für Ehepartner) gilt auch hier.

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Wie die Auszahlung abläuft

Nachdem Sie die Todesfall-Meldung eingereicht und alle Unterlagen nachgereicht haben, prüft die Versicherungsgesellschaft den Anspruch. Bei unkomplizierten Fällen – klare Todesursache, Bezugsberechtigter eindeutig benannt, vollständige Unterlagen – erfolgt die Auszahlung typischerweise innerhalb von zwei bis vier Wochen.

Bei komplizierteren Fällen – Unfall, unklare Todesursache, Streit zwischen mehreren Anspruchstellern oder Verdacht auf arglistige Täuschung – kann die Prüfung Monate dauern. Die Versicherung kann dann eine Fristverlängerung für die Prüfung erklären.

Wenn die Versicherung die Leistung ablehnt oder kürzt, können Sie Widerspruch einlegen und den Ombudsmann für Versicherungen einschalten – ein kostenfreies außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, das viele Streitigkeiten ohne Anwalt löst.

Mehrere Versicherungsverträge finden

Nicht selten wissen Hinterbliebene nicht, bei welchen Versicherungsgesellschaften der Verstorbene Verträge hatte. Prüfen Sie:

  • Alle Kontoauszüge der letzten zwölf Monate auf Lastschriften für Versicherungsprämien
  • Alle Ordner und Unterlagen des Verstorbenen auf Versicherungsscheine
  • Steuerliche Belege: Beiträge zu Kapitallebensversicherungen wurden früher steuerlich abgesetzt

Eine zentrale Versicherungsdatenbank gibt es in Deutschland nicht. Sie können jedoch bei der Informationsstelle für Lebensversicherungsverträge anfragen, ob ein verstorbener Versicherungsnehmer dort erfasst ist – diese Stelle hilft dabei, vergessene oder unbekannte Policen zu identifizieren.

Der vollständige Ratgeber zur Nachlassabwicklung mit einem chronologischen Zeitplan für alle Institutionen steht unter Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland.

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