Auto ummelden nach Todesfall: So übertragen Sie das Fahrzeug des Verstorbenen
Auto ummelden nach Todesfall
Das Fahrzeug des Verstorbenen fährt nicht mehr, steht in der Garage oder auf der Einfahrt – und trotzdem läuft die Kfz-Steuer weiter. Und die Versicherung. Und die gesetzliche Haftpflicht, ohne die das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf. Die Ummeldung eines geerbten Autos ist einer der praktischsten Erledigungsschritte nach einem Todesfall und vergleichsweise unkompliziert – wenn man die richtigen Unterlagen mitbringt.
Was passiert mit dem Auto nach dem Tod des Halters?
Das Eigentum am Fahrzeug geht kraft Gesetzes sofort mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 BGB, Universalsukzession). Der Erbe ist also vom ersten Moment an rechtlicher Eigentümer – auch wenn das Fahrzeug noch auf den Verstorbenen zugelassen ist und das Fahrzeugschein entsprechend ausweist.
Die Haltereigenschaft im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) folgt dem Eigentum: Die Erben sind jetzt Halter. Das hat konkrete Folgen:
- Die Erben haften für Schäden, die durch das Fahrzeug entstehen.
- Die Kfz-Steuer läuft weiter auf das Fahrzeug – sie wird nun gegenüber den Erben fällig.
- Die Kraftfahrtversicherung läuft weiter und gilt als Pflichtversicherung auch für die Erben.
Die Ummeldung auf einen neuen Halter muss nach § 27 FZV "unverzüglich" erfolgen. In der Praxis tolerieren die Zulassungsstellen eine Frist von einigen Wochen, da häufig erst ein Erbschein oder ein eröffnetes Testament vorliegen muss. Halten Sie die Zeitspanne aber so kurz wie möglich.
Welche Dokumente brauchen Sie für die Ummeldung?
Die Ummeldung erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle, die für den Wohnort des neuen Halters (oder des Verstorbenen) zuständig ist. Viele Zulassungsstellen akzeptieren die Ummeldung inzwischen auch online über das i-Kfz-Portal, sofern alle Dokumente digital vorliegen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
Nachweis der Erbschaft:
- Ein vom Nachlassgericht eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll, oder
- ein Erbschein
Fahrzeugdokumente:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, früher: Fahrzeugschein)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II, früher: Fahrzeugbrief)
Versicherungsnachweis:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des neuen Versicherers – da die Versicherung des Verstorbenen auf die Erben übergeht, kann die laufende Versicherung häufig fortgeführt werden, aber viele Erben wechseln die Versicherung
Personalausweis des neuen Halters
Sepa-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (die Zulassungsstelle leitet die Daten an das Finanzamt weiter)
Die Gebühren für den Halterwechsel betragen ungefähr 20 bis 30 Euro, neue Kennzeichen – wenn Sie das Kennzeichen nicht behalten möchten – kosten zusätzlich rund 20 bis 30 Euro.
Den vollständigen Leitfaden mit Checklisten für alle Schritte der Nachlassabwicklung finden Sie unter Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland.
Kfz-Steuer: Was passiert mit dem laufenden Steuerbescheid?
Die Kfz-Steuer wird automatisch vom Fahrzeug auf die neue Halterin oder den neuen Halter übertragen, sobald die Ummeldung erfolgt ist. Es fällt keine neue Steuer an, weil das Fahrzeug geerbt wurde – es handelt sich um eine Übertragung des laufenden Steuerschuldverhältnisses.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht behalten möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Außerbetriebsetzung (vorübergehend): Sie melden das Fahrzeug ab. Die Kfz-Steuer endet ab dem Tag der Abmeldung. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
- Endgültige Abmeldung: Das Fahrzeug wird verschrottet. Sie benötigen einen Verwertungsnachweis (Altfahrzeugentsorgungsnachweis) der zugelassenen Entsorgungsstelle.
- Verkauf: Das Fahrzeug wird verkauft. Dazu müssen Sie als Erbe legitimiert sein, also entweder einen Erbschein vorlegen oder ein eröffnetes Testament, das Ihre Erbstellung belegt.
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Kfz-Versicherung nach dem Todesfall
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verstorbenen läuft nach dem Tod zunächst weiter – die Erben treten in den Versicherungsvertrag ein. Die Versicherung muss jedoch über den Erbfall informiert werden. In der Praxis kündigt die Versicherung das Vertragsverhältnis häufig innerhalb von 30 bis 60 Tagen nach Bekanntgabe des Todes. Gleiches Recht steht den Erben zu: Sie können die Kfz-Versicherung mit einer Frist von einem Monat nach Kenntnis vom Todesfall kündigen.
Wenn Sie das Fahrzeug behalten wollen, müssen Sie rechtzeitig eine neue eVB-Nummer eines Versicherers vorlegen, bevor die alte Police ausläuft. Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht bewegt werden, und das Fahrzeug muss sofort außer Betrieb gesetzt werden.
Achten Sie darauf, dass der Schutzbrief (falls vorhanden) und eine etwaige Kaskoversicherung separat zu behandeln sind. Die Kaskoversicherung gilt als normale Sachversicherung und kann von den Erben gekündigt oder fortgeführt werden.
Was ist, wenn mehrere Personen erben?
Erben mehrere Personen gemeinsam, erben sie das Fahrzeug zunächst als Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft kann das Fahrzeug nicht aufteilen – es muss auf eine Person umgemeldet werden. In der Praxis einigen sich die Miterben, wer das Fahrzeug übernimmt und ob die anderen einen Ausgleich erhalten.
Wenn die Miterben sich nicht einigen können, kann das Fahrzeug verkauft und der Erlös aufgeteilt werden. Ein uneiniges Fahrzeug kann niemand nutzen, und die Kosten (Steuer, Versicherung, Stellplatz) laufen weiter.
Zusammenfassung: Schritte nach dem Todesfall beim Auto
- Fahrzeugdokumente (Schein und Brief) sicherstellen
- Erbnachweis beschaffen (Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Erbschein)
- Versicherung über den Todesfall informieren
- Entscheiden: Behalten, verkaufen oder abmelden?
- Zulassungsstelle aufsuchen (oder i-Kfz-Portal nutzen)
- eVB-Nummer des neuen Versicherers mitbringen
- Neues SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer einrichten
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