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Versicherungen kündigen im Todesfall: Wer muss handeln – und wann

Versicherungen kündigen im Todesfall: Wer muss handeln – und wann

Wochen nach einem Todesfall flattern Versicherungsrechnungen ins Haus. Manchmal für Kfz-Versicherungen von Autos, die längst nicht mehr gefahren werden. Manchmal für Hausratversicherungen von Wohnungen, die bereits aufgelöst wurden. Und dann, zwischen all diesen Bürokratiebriefen, die Erkenntnis: Eine Unfallversicherung wäre zahlungspflichtig gewesen – aber die 48-Stunden-Meldepflicht wurde versäumt.

Der Umgang mit Versicherungen nach einem Todesfall ist keine Nebensache. Er folgt klaren Regeln, die nach Versicherungsart völlig unterschiedlich sind. Vier Kategorien sind zu unterscheiden.

Kategorie 1: Versicherungen, die automatisch enden

Einige Versicherungen erlöschen kraft Gesetzes mit dem Tod der versicherten Person – ohne dass die Hinterbliebenen aktiv kündigen müssen.

Gesetzliche Krankenversicherung: Die Mitgliedschaft in der GKV endet mit dem Tod automatisch. Wenn der Verstorbene ein GKV-Mitglied war, das Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert hatte (Familienversicherung), ändert sich deren Versicherungsstatus: Sie müssen innerhalb von drei Monaten eine eigene Mitgliedschaft begründen. Teilen Sie der Krankenkasse den Tod trotzdem mit und reichen Sie eine Sterbeurkunde ein – das vermeidet spätere Rückforderungen überzahlter Beiträge.

Private Haftpflichtversicherung des Verstorbenen: Eine personenbezogene Haftpflichtversicherung, die ausschließlich für die verstorbene Person galt, endet mit dem Tod. Wenn die Police jedoch eine Familiendeckung hatte, also auch andere Haushaltsmitglieder mitversicherte, laufen diese Mitversicherungen für die überlebenden Familienmitglieder grundsätzlich weiter – kontaktieren Sie den Versicherer zur Klärung.

Kategorie 2: Versicherungen, die aktiv gekündigt werden müssen

Die meisten Sachversicherungen gehen mit dem Nachlass auf die Erben über und enden nicht automatisch. Wer sie nicht braucht, muss aktiv kündigen – sonst zahlt er weiter Beiträge.

Kfz-Versicherung: Das Fahrzeug des Verstorbenen geht als Nachlassgegenstand auf die Erben über. Die Kfz-Versicherung läuft mit. Erben haben hier ein Sonderkündigungsrecht: Sie können die Versicherung außerordentlich kündigen, wenn sie das Fahrzeug nicht übernehmen wollen oder einen anderen Versicherer bevorzugen. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von einem Monat nach dem Erbfall ausgeübt werden. Andernfalls tritt der Erbe vollständig in den Vertrag ein, inklusive Schadensfreiheitsrabatt.

Hausratversicherung: Auch die Hausratversicherung geht auf die Erben über. Sie ist sinnvoll, solange sich noch Gegenstände in der Wohnung des Verstorbenen befinden – sie schützt den Inhalt bis zur Wohnungsauflösung. Sobald die Wohnung leer ist, sollte die Hausratversicherung gekündigt werden. Das Sonderkündigungsrecht gilt ebenfalls.

Rechtsschutzversicherung: Auch Rechtsschutzversicherungen enden nicht automatisch, sondern laufen auf die Erben über. Prüfen Sie, ob Sie die Versicherung selbst benötigen. Falls nicht: kündigen Sie zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin oder nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht.

Was Sie für Kündigungen brauchen: Eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde sowie den Versicherungsschein (Policennummer). Schreiben Sie den Versicherer schriftlich an und fügen Sie beides bei. Eine einfache E-Mail mit angehängter Sterbeurkunde reicht bei den meisten Versicherern.

Kategorie 3: Versicherungen, die eine Todesfallleistung auszahlen – mit kritischen Fristen

Diese Versicherungen zahlen nach dem Tod – aber nur, wenn die Meldepflicht eingehalten wird. Das ist die wichtigste Kategorie, die in den ersten Tagen geprüft werden muss.

Lebensversicherung: Die klassische Todesfallversicherung zahlt eine vereinbarte Summe an die eingesetzten Begünstigten. Prüfen Sie die Versicherungsunterlagen auf die Meldefrist – sie liegt typischerweise bei 48 bis 72 Stunden, bei manchen Policen kürzer. Benötigt werden: Sterbeurkunde, Versicherungsschein, Identitätsnachweis des Begünstigten, ggf. ärztliches Attest über die Todesursache.

Die Leistung geht direkt an die benannten Begünstigten und ist kein Nachlassbestandteil. Sie ist damit auch vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger geschützt.

Sterbegeldversicherung: Eine Form der Lebensversicherung mit fester Todesfallleistung, typischerweise zwischen 5.000 und 10.000 Euro, die speziell zur Deckung der Bestattungskosten gedacht ist. Meldepflicht: 24 bis 72 Stunden, abhängig vom Vertrag. Reichen Sie die Sterbeurkunde umgehend ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen nach vollständiger Einreichung der Unterlagen.

Unfallversicherung – die kritische 48-Stunden-Frist: Wenn der Tod durch einen Unfall eingetreten ist, kann eine Unfallversicherung des Verstorbenen eine Todesfallleistung erbringen. Die Besonderheit: Unfallversicherungen verlangen die Meldung typischerweise innerhalb von 48 Stunden. Der Grund ist versicherungsrechtlich begründet: Der Versicherer hat das Recht, eine eigene Untersuchung zur Todesursache anzuordnen – zum Beispiel eine ärztliche Obduktion. Dieses Recht kann nur ausgeübt werden, bevor der Körper bestattet wurde.

Wer die 48-Stunden-Frist versäumt, liefert dem Versicherer einen formalen Ablehnungsgrund – unabhängig davon, ob der Tod tatsächlich unfallbedingt war. Prüfen Sie deshalb sofort und noch am Todestag alle Versicherungsunterlagen auf Unfallversicherungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn der Verstorbene eine BU-Versicherung hatte, die noch lief, endet diese mit dem Tod. Es gibt keine Todesfallleistung, aber eventuell eine Prämienrückerstattung für den bereits bezahlten Zeitraum nach dem Tod.

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Kategorie 4: Versicherungen, die auf den überlebenden Ehegatten übergehen

Bestimmte Versicherungen sind an eine Immobilie gebunden und gehen automatisch auf denjenigen über, der das Eigentum erbt.

Wohngebäudeversicherung: Sie ist mit dem Gebäude verknüpft, nicht mit der Person. Wenn Erben das Haus oder die Eigentumswohnung übernehmen, übernehmen sie damit auch die Wohngebäudeversicherung. Melden Sie den Erbfall beim Versicherer und klären Sie, ob Sie den Vertrag weiterführen oder zu anderen Konditionen neu abschließen wollen. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch hier.

Wenn mehrere Erben das Immobilienerbe gemeinsam übernehmen (Erbengemeinschaft), läuft die Wohngebäudeversicherung auf die Erbengemeinschaft weiter, bis die Immobilie übertragen oder veräußert wird.

Praktische Schritte in den ersten Tagen

Tag 1 bis 2: Alle Versicherungsunterlagen des Verstorbenen durchgehen – Schubladen, Ordner, Online-Konten. Unfallversicherungen, Lebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen identifizieren und sofort melden. Notieren Sie Policenummern und Fristen.

Innerhalb einer Woche: Kfz-Versicherung, Hausratversicherung und weitere Sachversicherungen schriftlich über den Tod informieren. Fragen Sie jeweils explizit, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht und bis wann es ausgeübt werden muss.

Innerhalb von 4 bis 6 Wochen: Alle nicht benötigten Versicherungen kündigen. Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie als Erbe selbst weiterführen wollen – insbesondere wenn Sie das Fahrzeug oder die Immobilie übernehmen.

Dokumente, die Sie immer brauchen: Sterbeurkunde (mehrere beglaubigte Ausfertigungen bereithalten – empfohlen werden 8 bis 10 Stück), Versicherungsschein des jeweiligen Vertrags, eigenen Personalausweis.

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