Leichenpass Schweiz: Was er ist, wie man ihn bekommt und wann er nötig ist
Stirbt ein Mensch in der Schweiz und soll ins Ausland überführt werden — oder stirbt er im Ausland und soll in die Schweiz zurückgebracht werden —, braucht es mehr als eine Sterbeurkunde. Der Begriff "Leichenpass" bezeichnet in der Schweiz ein Bündel von Dokumenten, das die Überführung über Grenzen hinweg rechtlich ermöglicht.
Was ist der "Leichenpass"?
Der Begriff "Leichenpass" ist umgangssprachlich. In der Schweizer Rechtspraxis handelt es sich um das Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll, das vom beauftragten Bestattungsunternehmen ausgestellt wird. Dieses Protokoll bestätigt, dass der Verstorbene identifiziert, hygienisch versorgt und korrekt eingesargt wurde — und ist zwingende Voraussetzung für jede kantonsüberschreitende oder internationale Überführung.
Im weiteren Sinn umfasst der "Leichenpass" alle Dokumente, die für den Grenzübertritt benötigt werden:
- Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll (privates Bestattungsinstitut)
- Internationale Sterbeurkunde (CIEC) (Zivilstandsamt des Sterbeorts)
- Ärztliche Todesbescheinigung im Original
- Apostille der kantonalen Staatskanzlei — falls das Zielland Mitglied der Haager Konvention ist
- Legalisierung durch die Bundeskanzlei Bern und die Botschaft des Ziellands — falls das Land nicht Mitglied ist (z. B. China, Vietnam, VAE)
Die internationale Sterbeurkunde (CIEC)
Die gewöhnliche Schweizer Sterbeurkunde ist auf Deutsch, Französisch oder Italienisch — je nach ausstellendem Kanton. Für ausländische Behörden reicht das oft nicht. Deshalb gibt es die internationale Todesurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen, die gleichzeitig in sechs Sprachen ausgestellt wird (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch).
Kosten: CHF 30 (reguläre Bestellung) / CHF 45 (Expressbestellung) Bezug: Zivilstandsamt des Sterbeorts Wartezeit: 1–3 Arbeitstage nach Registrierung des Todesfalls
Diese Urkunde ist der Ausgangspunkt für alle weiteren Beglaubigungs- und Legalisierungsschritte.
Apostille und Legalisierung: Der Unterschied
Apostille ist eine vereinfachte Form der Beglaubigung für Länder, die der Haager Konvention (1961) beigetreten sind — das sind die meisten europäischen und viele andere Länder. Die Apostille bestätigt die Echtheit der ausstellenden Behörde und des Siegels.
In der Schweiz stellt die Staatskanzlei des ausstellenden Kantons die Apostille aus:
- Kanton Zürich: CHF 30, sofort am Schalter
- Kanton Bern: CHF 25
- Kanton Luzern: CHF 32
Legalisierung ist nötig, wenn das Zielland nicht der Haager Konvention beigetreten ist — etwa China, Vietnam, die Vereinigten Arabischen Emirate oder andere Länder. In diesem Fall muss das Dokument:
- Von der Staatskanzlei des ausstellenden Kantons vorbeglaubigt werden.
- Von der Bundeskanzlei in Bern weiterbeglaubigt werden.
- Von der Botschaft des Ziellandes in der Schweiz legalisiert werden.
Dieser Prozess dauert mehrere Wochen und kostet zusätzliche Gebühren (Botschaft: typisch EUR 50–100). Das ist die häufigste Ursache für Verzögerungen bei internationalen Leichenüberführungen.
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Typische Zeitlinie für eine Auslandsüberführung
| Schritt | Zuständig | Dauer |
|---|---|---|
| Ärztliche Todesbescheinigung | Arzt / Spital | Sofort |
| Meldung beim Zivilstandsamt | Angehörige | Innerhalb 48h |
| Internationale Sterbeurkunde | Zivilstandsamt | 1–3 Tage |
| Apostille (Haager Konvention) | Staatskanzlei | 1–7 Tage |
| Legalisierung (Nicht-Haager Länder) | Bundeskanzlei + Botschaft | 2–4 Wochen |
| Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll | Bestatter | Sofort nach Einsargung |
| Bewilligung durch Bestimmungsland | Konsulat | Variiert |
Kosten der Auslandsüberführung
Die reinen Dokumente (Sterbeurkunde, Apostille) kosten wenig. Die eigentlichen Kosten entstehen durch:
- Flug oder Transport des Sargs: CHF 3'000 bis CHF 15'000, je nach Distanz und Fluggesellschaft
- Spezialsarg (druckfest, hygienisch versiegelt): CHF 800 bis CHF 2'500
- Koordination durch spezialisiertes Bestattungsinstitut: CHF 1'000 bis CHF 3'500
Viele Angehörige unterschätzen den Gesamtaufwand. Eine internationale Überführung von der Schweiz nach Asien oder Südamerika kann schnell CHF 10'000 bis CHF 20'000 kosten.
Wenn der Verstorbene Ausländer war
Stirbt ein ausländischer Staatsbürger in der Schweiz, ist zusätzlich das Konsulat des Herkunftslandes einzubeziehen. Dieses kann eigene Anforderungen an Dokumente und Sarg stellen, und die Koordination läuft parallel zur Schweizer Bürokratie.
Erfahrene Bestattungsinstitute mit internationalem Fokus übernehmen diese Koordination. Es lohnt sich, von Anfang an ein Institut zu beauftragen, das auf Auslandsüberführungen spezialisiert ist.
Den vollständigen Überblick über alle Dokumente, Behörden und Fristen bei einem Todesfall in der Schweiz — inklusive Vorlage für das Anschreiben an die Bank zur Freigabe von Bestattungskosten — finden Sie im Ratgeber: Ratgeber Bestattung und Bestattungsrecht in der Schweiz
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