$0 Germany — Estate Settlement Checklist

Pflichtteil berechnen und einfordern: Was enterbtete Angehörige wissen müssen

Pflichtteil berechnen und einfordern: Was enterbtete Angehörige wissen müssen

Sie haben erfahren, dass Sie im Testament übergangen wurden – oder gar nicht erwähnt. Aber der Verstorbene war Ihr Elternteil, Ihr Ehepartner oder Ihr Kind. Das deutsche Erbrecht schützt Sie: Wer als naher Angehöriger enterbt wurde, hat Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Anspruch existiert unabhängig davon, was im Testament steht – und er muss als Geldbetrag ausgezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil steht gemäß § 2303 BGB folgenden Personen zu, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden:

  • Kinder des Erblassers (leibliche und adoptierte, nicht jedoch Stiefkinder)
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers – jedoch nur, wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind

Geschwister, Nichten, Neffen und andere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet: Zunächst muss berechnet werden, was der Berechtigte nach der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament erhalten hätte – dann wird dieser Betrag halbiert.

Berechnungsbeispiel

Erblasser hinterlässt Ehepartnerin und zwei Kinder. Er enterbt einen Sohn testamentarisch.

Gesetzlicher Erbteil des enterbten Sohnes (ohne Testament):

  • Gesetzliche Erbfolge: Ehepartnerin 1/2, jedes Kind 1/4
  • Gesetzlicher Erbteil des Sohnes: 1/4

Pflichtteil des enterbten Sohnes:

  • Pflichtteil = 1/2 × 1/4 = 1/8 des Nachlasswertes

Bei einem Nachlass von 400.000 Euro: Pflichtteil = 50.000 Euro.

Welcher Nachlasswert gilt?

Der Pflichtteil berechnet sich aus dem gesamten Nachlasswert zum Zeitpunkt des Todes – einschließlich Immobilien, Bankguthaben, Wertpapieren, Fahrzeugen und sonstigen Vermögensgegenständen.

Davon abgezogen werden:

  • Schulden des Erblassers
  • Bestattungskosten (pauschal 10.300 Euro absetzbar)
  • Verbindlichkeiten gegenüber Dritten

Für Immobilien gilt der Verkehrswert zum Todeszeitpunkt. Bewertet das Finanzamt den Wert zu niedrig, kann ein Gutachten den tatsächlichen Marktwert belegen.

Gratis-Download

Holen Sie sich Germany — Estate Settlement Checklist

Der gesamte Artikel als druckbare Checkliste — plus Aktionspläne und Referenzleitfäden, die Sie sofort nutzen können.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen zu Lebzeiten

Viele Erblasser versuchen, den Pflichtteil durch Schenkungen zu Lebzeiten zu umgehen: Kurz vor dem Tod wird Vermögen auf andere Personen übertragen, sodass der Nachlass kleiner wird.

Das Gesetz hat dafür eine Gegenwehr: den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB. Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat, werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet – und zwar mit einem Abschmelzungsmodell:

  • Schenkung im letzten Jahr vor dem Tod: 100 % werden angerechnet
  • Schenkung im vorletzten Jahr: 90 %
  • Schenkung im dritten Jahr: 80 %
  • ... und so weiter bis zum zehnten Jahr: 10 %
  • Schenkungen älter als 10 Jahre: nicht anrechenbar

Wichtige Ausnahme für Ehepartner: Bei Schenkungen unter Ehegatten beginnt die Zehn-Jahres-Frist nicht vor der formellen Auflösung der Ehe – also nicht vor dem Tod oder der Scheidung. Das bedeutet: Eine Schenkung zwischen Ehepartnern, die 20 Jahre zurückliegt, kann trotzdem noch zu 100 % in den Pflichtteilsergänzungsanspruch einfließen. Diese Ausnahme überrascht viele überlebende Ehepartner.

Wenn Sie als Teil einer Erbengemeinschaft mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sind und gleichzeitig alle anderen Schritte der Nachlassabwicklung koordinieren müssen, gibt der Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland eine vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Pflichtteil einfordern: So gehen Sie vor

Schritt 1: Auskunft verlangen

Der Pflichtteilsberechtigte hat gegenüber dem Erben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch (§ 2314 BGB): Der Erbe muss ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen. Auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten muss das Verzeichnis sogar notariell beurkundet werden.

Schritt 2: Wertermittlung

Auf Basis des Nachlassverzeichnisses berechnen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch. Bei Immobilien im Nachlass haben Sie das Recht, auf Kosten des Nachlasses ein Wertgutachten erstellen zu lassen.

Schritt 3: Forderung geltend machen

Fordern Sie den Pflichtteil schriftlich und nachweisbar vom Erben – per Einschreiben mit Rückschein. Setzen Sie eine angemessene Zahlungsfrist (in der Regel vier bis sechs Wochen).

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch: Sie erhalten keine Nachlassgegenstände, sondern Geld. Der Erbe muss – notfalls Vermögensgegenstände verkaufen – um den Pflichtteil auszuzahlen.

Schritt 4: Klage bei Nichterfüllung

Zahlt der Erbe nicht, bleibt nur die Klage vor dem zuständigen Zivilgericht. Klagen sind kostspielig und zeitintensiv – deshalb wird in der Praxis oft eine außergerichtliche Einigung angestrebt.

Pflichtteil und Erbschaftsteuer

Ein oft übersehener Punkt: Auch Pflichtteilszahlungen unterliegen der Erbschaftsteuer. Wer seinen Pflichtteil erhält, muss diesen beim Finanzamt anmelden. Liegt der Pflichtteil unter dem persönlichen Freibetrag (Kinder: 400.000 Euro, Ehepartner: 500.000 Euro), fällt keine Steuer an. Übersteigt er den Freibetrag, wird der übersteigende Betrag besteuert.

Gleichzeitig kann der auszahlende Erbe den Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit von seinem steuerpflichtigen Erwerb abziehen – die Zahlung des Pflichtteils reduziert also seine Erbschaftsteuer.

Pflichtteil des Ehepartners

Der überlebende Ehepartner hat beim Berliner Testament keinen Pflichtteilsanspruch – er ist ja als Alleinerbe eingesetzt und daher nicht "enterbt". Anders ist es, wenn der Ehepartner durch ein Testament zugunsten Dritter (z. B. ausschließlich zugunsten der Kinder) enterbt wird.

In diesem Fall berechnet sich der Pflichtteil des Ehepartners nach seinem gesetzlichen Erbanteil: Bei Gütertrennung ein Viertel neben zwei oder mehr Kindern, bei Zugewinngemeinschaft die Hälfte neben Kindern.

Verjährung: Die Drei-Jahres-Frist

Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt nicht taggenau mit dem Tod, sondern mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung erfahren hat.

Beispiel: Erblasser stirbt am 15. März 2026. Sie erfahren am gleichen Tag von der Enterbung. Die Verjährung beginnt am 31. Dezember 2026 und endet am 31. Dezember 2029.

Eine absolut kenntnisunabhängige Verjährungsobergrenze existiert: Der Pflichtteilsanspruch verjährt spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall.

Pflichtteil kann entzogen werden – aber nur in Ausnahmefällen

In extremen Ausnahmefällen kann der Pflichtteil entzogen werden. Die Hürden sind hoch: Das Gesetz nennt in § 2333 BGB abschließend wenige Gründe – etwa wenn das Kind den Erblasser körperlich misshandelt, versucht zu töten, oder wegen einer schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist.

Den vollständigen Ratgeber mit allen Schritten der deutschen Nachlassabwicklung – von der ersten Stunde bis zur Steuererklärung – finden Sie unter Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland.

Kostenlos erhalten: Germany — Estate Settlement Checklist

Laden Sie Germany — Estate Settlement Checklist herunter — ein druckbarer Leitfaden mit Checklisten, Vorlagen und Aktionsplänen, die Sie sofort nutzen können.

Mehr erfahren →