$0 Germany — Estate Settlement Checklist

Pflichtteil Erbe Deutschland: Wer hat Anspruch, wie viel, und wie lange?

Enterbt durch ein Testament — und trotzdem nicht leer ausgegangen. Das deutsche Erbrecht garantiert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass, selbst wenn sie testamentarisch übergangen wurden. Dieser Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben — kein Recht auf bestimmte Gegenstände, keine Mitgliedschaft in der Erbengemeinschaft, nur eine Forderung in Euro.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Die Pflichtteilsberechtigung ist im BGB eng definiert. Pflichtteilsrecht haben:

  • Kinder des Erblassers (und, wenn ein Kind vorverstorben ist, dessen Abkömmlinge)
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers — aber nur, wenn der Erblasser keine Kinder und keine Enkel hinterlässt

Geschwister, Großeltern und nicht verheiratete Lebenspartner haben keinen Pflichtteil. Wer also in einem Testament übergangen wird, obwohl er im Geschwister- oder Lebensgefährtenverhältnis zum Erblasser stand, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mindestbeteiligung.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Konkret bedeutet das:

Ein Erblasser hinterlässt zwei Kinder und keinen Ehegatten. Beide Kinder werden testamentarisch enterbt. Nach der gesetzlichen Erbfolge würde jedes Kind die Hälfte erben. Der Pflichtteil jedes Kindes beträgt damit ein Viertel des Nachlasswerts — die Hälfte des gesetzlichen Anteils.

Ein Erblasser hinterlässt einen Ehegatten und zwei Kinder; alle drei werden enterbt. Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten (bei Zugewinngemeinschaft) wäre die Hälfte. Sein Pflichtteil beträgt ein Viertel. Jedes Kind hätte gesetzlich ein Viertel geerbt; sein Pflichtteil beträgt ein Achtel.

Der Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch — nie ein Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände.

Wie lange kann der Pflichtteil geltend gemacht werden?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren (§ 2332 BGB). Die Frist beginnt jedoch nicht taggenau mit dem Tod des Erblassers, sondern erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte:

  1. vom Erbfall erfahren hat, und
  2. von der ihn beeinträchtigenden Verfügung (also der Enterbung) Kenntnis erlangt hat.

Wer erst zwei Jahre nach dem Tod des Vaters erfährt, dass er enterbt wurde, hat ab Jahresende dieser Kenntniserlangung noch drei Jahre Zeit. Unabhängig von der Kenntnis gilt eine absolute Verjährungsobergrenze von 30 Jahren nach dem Erbfall.

Gratis-Download

Holen Sie sich Germany — Estate Settlement Checklist

Der gesamte Artikel als druckbare Checkliste — plus Aktionspläne und Referenzleitfäden, die Sie sofort nutzen können.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen unter der Lupe

Erblasser versuchen manchmal, den Pflichtteil zu umgehen, indem sie ihr Vermögen zu Lebzeiten verschenken — an neue Partner, bestimmte Kinder oder an Dritte. Das Gesetz begegnet dem mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB): Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod vorgenommen hat, werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet.

Das sogenannte Abschmelzungsmodell bestimmt, wie viel einer Schenkung angerechnet wird:

  • Im ersten Jahr vor dem Tod: 100 Prozent
  • Im zweiten Jahr: 90 Prozent
  • Im dritten Jahr: 80 Prozent
  • ...
  • Im zehnten Jahr: 10 Prozent
  • Danach: 0 Prozent (die Schenkung ist außerhalb des Ergänzungszeitraums)

Wichtige Ausnahme bei Ehegatten: Bei Schenkungen, die der Erblasser an seinen Ehegatten gemacht hat, beginnt die Zehnjahresfrist erst ab der Auflösung der Ehe — also in der Regel ab dem Tod. Das bedeutet: Auch Schenkungen, die vor 20 oder 30 Jahren an den Ehepartner erfolgten, können noch vollständig in den Ergänzungsanspruch einbezogen werden. Für den beschenkten überlebenden Ehegatten kann das existenzbedrohend sein, wenn er den Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht aus Eigenmitteln bedienen kann.

Steuerpflicht des Pflichtteils

Wer seinen Pflichtteil geltend macht und Zahlungen erhält, muss diese dem Finanzamt melden. Der Pflichtteil ist ein steuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen und unterliegt der Erbschaftsteuer. Die persönlichen Freibeträge (Kinder: 400.000 Euro, Ehepartner: 500.000 Euro) gelten auch hier — bis zur Freibetragsgrenze bleibt die Zahlung steuerfrei.

Der vollständige Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland enthält Berechnungsbeispiele für den Pflichtteil, Musteranschreiben an die Erben und eine Anleitung zur steuerlichen Meldung. Holen Sie sich den kompletten Ratgeber.

Kostenlos erhalten: Germany — Estate Settlement Checklist

Laden Sie Germany — Estate Settlement Checklist herunter — ein druckbarer Leitfaden mit Checklisten, Vorlagen und Aktionsplänen, die Sie sofort nutzen können.

Mehr erfahren →