Sterbeurkunde beantragen: Kosten, Unterlagen und Fristen
Ohne Sterbeurkunde läuft nach einem Todesfall nichts. Banken sperren Konten, Versicherungen zahlen nicht aus, das Standesamt eröffnet kein Testament — alle behördlichen und privatrechtlichen Folgeschritte setzen dieses Dokument voraus. Gut zu wissen: In der Praxis erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Anmeldung beim Standesamt oft als Serviceleistung. Dennoch sollten Angehörige verstehen, was wann passiert.
Wer muss den Tod melden und wann?
Der Tod eines Menschen muss gemäß § 28 des Personenstandsgesetzes (PStG) dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag gemeldet werden. Samstage zählen dabei rechtlich nicht als Werktage.
Stirbt ein Mensch beispielsweise an einem Mittwoch, muss die Meldung spätestens am darauffolgenden Montag beim Standesamt eingehen.
Die Meldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. In der Praxis übernimmt das Bestattungsunternehmen diese Aufgabe und reicht die erforderlichen Dokumente direkt beim Standesamt ein.
Welches Standesamt ist zuständig?
Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk der Tod eingetreten ist — also der physische Sterbeort, nicht der letzte Wohnort des Verstorbenen. Stirbt jemand im Urlaub in einer anderen Stadt oder in einem Krankenhaus außerhalb des Heimatortes, ist das Standesamt am Sterbeort zuständig.
Diese Unterlagen werden benötigt
Für die Beurkundung beim Standesamt müssen folgende Originaldokumente eingereicht werden:
- Ärztliche Todesbescheinigung (der sogenannte Totenschein) — ausgestellt vom Arzt, der die Leichenschau vorgenommen hat
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen (bei neueren Geburten oft im Familienstammbuch enthalten)
- Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch, wenn der Verstorbene verheiratet war
- Sterbeurkunde des Ehepartners, wenn der Verstorbene bereits verwitwet war
Das Standesamt prüft die Dokumente und beurkundet den Tod im Sterberegister. Anschließend stellt es Sterbeurkunden aus.
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Sterbeurkunde Kosten: Was kostet eine Ausfertigung?
Die Gebühren für Sterbeurkunden sind kommunal geregelt und variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Üblicherweise liegt der Preis bei 10 bis 15 Euro pro Ausfertigung.
Da die Sterbeurkunde für jeden weiteren Schritt — Banken, Versicherungen, Nachlassgericht, Rentenversicherung, Arbeitgeber — benötigt wird, sollten Angehörige mindestens fünf bis acht Ausfertigungen direkt beim Standesamt bestellen. Nachbestellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind zwar möglich, kosten aber erneut Gebühren und verursachen zusätzlichen Aufwand.
Eine internationale Sterbeurkunde (in mehreren Sprachen) kann ebenfalls beantragt werden — sinnvoll, wenn Vermögen im Ausland abgewickelt werden muss oder ausländische Institutionen involviert sind.
Wann wird die Sterbeurkunde ausgestellt?
Nach Eingang aller erforderlichen Dokumente stellt das Standesamt die Sterbeurkunden in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen aus. In manchen Gemeinden ist eine Abholung am selben Tag oder am nächsten Tag möglich; ein Versand per Post ist ebenfalls möglich.
Wer braucht die Sterbeurkunde?
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, beginnt die eigentliche Nachlassabwicklung. Folgende Stellen benötigen eine Ausfertigung:
- Alle Banken und Sparkassen des Verstorbenen (jede Bank benötigt in der Regel ein Original oder eine beglaubigte Kopie)
- Nachlassgericht (für Testament-Eröffnung und Erbscheinantrag)
- Deutsche Rentenversicherung / Rentenservice der Deutschen Post (für Sterbevierteljahr und Hinterbliebenenrente)
- Alle Versicherungen (Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung)
- Arbeitgeber des Verstorbenen (für ausstehende Lohnzahlungen, betriebliche Altersversorgung)
- Vermieter (für Mietvertragsabwicklung)
- Krankenkasse (zur Abmeldung und Familienversicherungsüberprüfung)
Sterbeurkunde und internationaler Sterbefall
Stirbt ein Mensch im Ausland, muss die ausländische Sterbeurkunde für Behörden in Deutschland in der Regel mit einer Apostille oder konsularischen Legalisation versehen und von einem beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Die deutschen Botschaften und Konsulate können dabei unterstützen.
Welche Stellen die Sterbeurkunde in welcher Reihenfolge erhalten, welche Fristen dabei einzuhalten sind und welche weiteren Dokumente parallel beschafft werden müssen — der Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland gibt die vollständige chronologische Checkliste für die ersten Wochen nach dem Todesfall.
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