Sterbeurkunde beantragen: Kosten, Unterlagen und wo Sie anfangen
Sterbeurkunde beantragen: Kosten, Unterlagen und wo Sie anfangen
Die Sterbeurkunde ist das erste Dokument, das alles weitere ermöglicht – und ohne das buchstäblich nichts geht. Ohne sie können weder Versicherungen gekündigt noch Konten aufgelöst, weder Erbscheine beantragt noch Behörden informiert werden. Und trotzdem wissen viele Angehörige in den ersten Stunden nach einem Todesfall nicht, wer dieses Dokument ausstellt, welche Unterlagen sie mitbringen müssen und wie viele Ausfertigungen sie wirklich benötigen.
Wer stellt die Sterbeurkunde aus?
Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt – und zwar von dem Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Das ist entscheidend: Es kommt nicht auf den letzten Wohnort des Verstorbenen an, sondern auf den Ort, an dem die Person tatsächlich gestorben ist.
Stirbt jemand zu Hause in München, ist das Standesamt München zuständig. Stirbt jemand im Urlaub in einem anderen Bundesland, ist das Standesamt am Sterbeort zuständig, auch wenn der Verstorbene dort nie gelebt hat.
Bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt in der Praxis fast immer das beauftragte Bestattungsunternehmen die Anmeldung beim Standesamt und die Beschaffung der Sterbeurkunde. Beauftragen Sie daher möglichst früh einen Bestatter – er kennt die lokalen Abläufe und kann diesen bürokratischen Erstschritt für Sie erledigen.
Die Dreitagesfrist
Gemäß § 28 des Personenstandsgesetzes (PStG) muss der Tod spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Der Samstag zählt dabei rechtlich nicht als Werktag. Verstirbt jemand also freitagabends, läuft die Frist erst am darauffolgenden Dienstag ab.
In der Praxis lösen Bestatter diese Fristpflicht: Sie reichen die ärztliche Todesbescheinigung (den Totenschein) zusammen mit den persönlichen Dokumenten des Verstorbenen beim Standesamt ein und beantragen die Sterbeurkunden.
Welche Unterlagen werden für die Sterbeurkunde benötigt?
Das Standesamt benötigt folgende Dokumente:
In jedem Fall:
- Ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) – ausgestellt vom Arzt, der die Leichenschau vorgenommen hat
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
Zusätzlich je nach Familienstand:
- Ledige Personen: Geburtsurkunde
- Verheiratete: Heiratsurkunde (Eheurkunde)
- Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Geschiedene: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil (rechtskräftig)
- Eingetragene Lebenspartner: Lebenspartnerschaftsurkunde
Ältere Dokumente (vor 1950) liegen oft nicht mehr vor. In diesem Fall kann das Standesamt behilflich sein, historische Beurkundungen ausfindig zu machen – dieser Prozess kann jedoch Zeit in Anspruch nehmen.
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Sterbeurkunde Kosten: Was eine Ausfertigung kostet
Die Kosten für Sterbeurkunden sind in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern folgen den kommunalen Gebührenordnungen der einzelnen Bundesländer und Gemeinden.
In der Praxis kostet eine beglaubigte Ausfertigung der Sterbeurkunde zwischen 10 und 15 Euro pro Stück. Manche Gemeinden verlangen etwas mehr, sehr wenige weniger.
Der Unterschied zwischen einer einfachen Abschrift und einer beglaubigten Ausfertigung: Behörden, Banken und Versicherungen verlangen fast immer die beglaubigte Ausfertigung mit Siegel und Unterschrift des Standesbeamten.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Das ist eine der häufigsten Fragen – und die Antwort lautet: mehr als man denkt. Bestellen Sie von Anfang an ausreichend Ausfertigungen, denn Nachbestellungen kosten erneut Gebühren und verursachen Wartezeiten.
Für eine typische Nachlassabwicklung werden Sterbeurkunden benötigt für:
- Jede Bank des Verstorbenen (jeweils Original oder beglaubigte Kopie)
- Jede Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung
- Die Deutsche Rentenversicherung (für Hinterbliebenenrente)
- Das Standesamt (für internationale Dokumente)
- Das Nachlassgericht (für Erbscheinantrag)
- Das Finanzamt (für Erbschaftsteuererklärung)
- Den Arbeitgeber des Verstorbenen
- Die Krankenkasse oder private Krankenversicherung
- Den Vermieter (bei Mietwohnung)
Als Richtwert: Für eine Person mit durchschnittlichen Vermögensverhältnissen (ein bis zwei Bankkonten, Rentenversicherung, ein bis zwei private Versicherungen) reichen in der Regel sechs bis acht beglaubigte Ausfertigungen. Bei komplexeren Nachlässen mit mehreren Konten, Immobilien und Auslandsbezügen sollten es eher zehn bis zwölf sein.
Beachten Sie außerdem: Manche Institutionen verlangen Originalurkunden, andere akzeptieren beglaubigte Kopien. Beglaubigte Kopien können beim Standesamt oder einem Notar angefertigt werden – aber das kostet ebenfalls Gebühren.
Was passiert direkt nach der Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde ist der Startschuss für alle weiteren bürokratischen Schritte. In der unmittelbaren Folge müssen Sie:
Innerhalb von 24 bis 72 Stunden: Lebens- und Sterbegeldversicherungen benachrichtigen. Diese haben extrem kurze vertragliche Meldefristen – oft nur 24 bis 72 Stunden. Bei Unfallversicherungen gilt häufig eine 48-Stunden-Frist, da der Versicherer das Recht auf eine amtsärztliche Obduktion zur Feststellung der Todesursache hat. Wer diese Fristen versäumt, riskiert den Verlust des Versicherungsanspruchs.
Innerhalb von 30 Tagen: Sterbevierteljahr beim Renten-Service der Deutschen Post beantragen (nicht bei der DRV). Dieser Anspruch – drei Monate volle Rente des Verstorbenen als Vorschuss – verfällt, wenn er nicht rechtzeitig beantragt wird.
Innerhalb von sechs Wochen: Entscheidung treffen, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Bei einem überschuldeten Nachlass ist die Ausschlagung der einzige Weg, die persönliche Haftung mit eigenem Vermögen zu verhindern.
Wenn Sie wissen möchten, welche Schritte in welcher Reihenfolge zu erledigen sind, und dabei keine Frist versäumen wollen, gibt der Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland eine vollständige Chronologie aller Pflichten – von der ersten Stunde bis zum Abschluss der Erbschaftsteuererklärung.
Sonderfall: Tod im Ausland
Stirbt ein Deutscher im Ausland, wird der Tod zunächst im Ausland beurkundet. Die ausländische Sterbeurkunde muss anschließend in Deutschland anerkannt oder nachbeurkundet werden. Je nach Herkunftsland sind dafür unterschiedliche Schritte notwendig:
- EU-Länder: In der Regel wird die ausländische Sterbeurkunde mit einer beglaubigten Übersetzung bei deutschen Behörden akzeptiert
- Haager-Apostille-Länder: Die ausländische Urkunde erhält eine Apostille (amtliche Beglaubigung) und wird dann in Deutschland anerkannt
- Andere Länder: Konsularische Legalisation durch die deutsche Botschaft oder das Konsulat im jeweiligen Land erforderlich
Die Nachbeurkundung einer ausländischen Sterbeurkunde in Deutschland kann beim zuständigen Standesamt beantragt werden und ermöglicht dann die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde.
Sterbeurkunde erneut beantragen – wenn die Urkunde verloren geht
Sterbeurkunden können jederzeit bei dem Standesamt, das die Beurkundung vorgenommen hat, erneut beantragt werden. Das Sterberegister wird dauerhaft aufbewahrt. Es gibt keine Verjährungsfrist für Nachbestellungen. Die Kosten entsprechen den üblichen Gebühren für eine Ausfertigung.
Eine vollständige Checkliste aller notwendigen Schritte nach einem Todesfall in Deutschland – mit genauen Fristen, Formularnamen und Kontaktstellen – enthält der Ratgeber Nachlassabwicklung in Deutschland.
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