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Totenschein beantragen: Kosten, Ablauf und der Unterschied zur Sterbeurkunde

Ohne den Totenschein passiert nach einem Todesfall gar nichts. Der Leichnam darf nicht bewegt werden. Kein Bestatter kann beauftragt werden. Keine Sterbeurkunde wird ausgestellt. Keine Versicherung zahlt. Kein Bankkonto wird geklärt.

Der Totenschein ist das erste Dokument in einer langen Kette — und wenn es fehlt, stehen alle weiteren Prozesse still.

Was genau ist der Totenschein?

Der Totenschein — offiziell Todesbescheinigung oder Leichenschauschein — ist ein ärztliches Dokument. Er wird vom Arzt ausgestellt, der die Leichenschau durchführt, also den Tod offiziell feststellt.

Der Totenschein dokumentiert:

  • Identität des Verstorbenen
  • Todeszeitpunkt (soweit bestimmbar)
  • Todesart (natürlich, nicht-natürlich, ungeklärt)
  • Todesursache (soweit erkennbar)
  • Äußere Befunde der Leichenschau

Das Formular variiert je nach Bundesland in Layout und Details, ist aber inhaltlich weitgehend standardisiert.

Wer stellt den Totenschein aus?

Jeder approbierte Arzt kann die Leichenschau durchführen und den Totenschein ausstellen:

  • Tod zu Hause: Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Nachts und am Wochenende kommt in der Regel ein Notarzt oder Bereitschaftsarzt.
  • Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim: Der diensthabende Arzt der Einrichtung führt die Leichenschau durch.
  • Tod im öffentlichen Raum: Die Polizei wird verständigt und zieht einen Arzt hinzu.

Die Leichenschau muss unverzüglich nach Auffinden des Verstorbenen erfolgen. In der Praxis bedeutet das: Der Arzt kommt innerhalb weniger Stunden.

Was kostet der Totenschein?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Tageszeit, Dauer der Untersuchung und Anfahrt liegen die Kosten zwischen 100 und 176 Euro.

Nachts, am Wochenende und an Feiertagen fallen Zuschläge an. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse des Verstorbenen übernommen — sie sind Nachlassverbindlichkeiten und werden aus dem Nachlass oder von den Angehörigen bezahlt.

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Totenschein vs. Sterbeurkunde: Der Unterschied

Diese beiden Dokumente werden häufig verwechselt, erfüllen aber völlig unterschiedliche Funktionen:

Totenschein Sterbeurkunde
Aussteller Arzt Standesamt
Funktion Medizinische Feststellung des Todes Amtliche Beurkundung für den Rechtsverkehr
Kosten 100–176 € 12–20 € pro Exemplar
Wofür nötig Freigabe des Leichnams, Anzeige beim Standesamt Versicherungen, Banken, Nachlassgericht, Rente

Der Ablauf: Erst der Totenschein durch den Arzt, dann die Anzeige beim Standesamt mit dem Totenschein, dann die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt.

Was passiert, wenn der Tod im Ausland eintritt?

Stirbt eine Person im Ausland, wird die Todesbescheinigung von einem Arzt vor Ort nach den dortigen Vorschriften ausgestellt. Für die Überführung nach Deutschland und die Anerkennung in deutschen Behörden benötigen Sie in der Regel:

  • Die ausländische Todesbescheinigung mit Apostille oder Legalisation
  • Eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher
  • Einen internationalen Leichenpass für die Überführung

Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im jeweiligen Land hilft bei der Koordination. Die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde kann über das Standesamt I in Berlin nachbeurkundet werden.

Zweite Leichenschau bei Feuerbestattung

Wenn eine Einäscherung (Kremation) vorgesehen ist, schreibt das Bestattungsrecht eine zweite Leichenschau vor. Diese wird von einem beamteten Amtsarzt oder Rechtsmediziner durchgeführt — unabhängig vom ersten Arzt. Der Zweck: Eine nicht-natürliche Todesursache vor der unwiderruflichen Zerstörung des Körpers ausschließen.

Die Kosten für diese zweite Leichenschau werden über das Krematorium abgerechnet. Der Bundesfinanzhof hat entschieden (Az. V R 20/13), dass diese Gebühren als durchlaufender Posten gelten — das Krematorium darf keinen zusätzlichen Umsatzsteueraufschlag erheben.

Was Sie nach dem Totenschein tun müssen

Mit dem Totenschein in der Hand beginnt der bürokratische Ablauf:

  1. Standesamt informieren — spätestens am dritten Werktag nach dem Tod (§ 28 PStG)
  2. Bestatter beauftragen — die landesrechtlichen Bestattungsfristen laufen bereits (je nach Bundesland 48 Stunden bis 10 Tage)
  3. Versicherungen melden — Unfallversicherungen fordern eine Meldung innerhalb von 48 Stunden

Jeder Schritt hängt vom vorherigen ab. Ohne Totenschein keine Sterbeurkunde. Ohne Sterbeurkunde keine Rentenanträge, keine Bankfreigaben, kein Erbscheinverfahren.

Alle diese Schritte — mit konkreten Fristen, Behördenadressen und Checklisten — finden Sie im Ratgeber Bestattung und Trauerrecht.

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