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Erbvertrag Schweiz: Kosten, Ablauf und wann er sinnvoll ist

Ein Erbvertrag ist in der Schweiz das einzige Instrument, mit dem zwei Personen gegenseitig verbindliche Vereinbarungen über ihre Erbschaften treffen können. Im Unterschied zum Testament kann er nicht einseitig widerrufen werden. Das ist seine Stärke — und sein grösster Unterschied zum handschriftlichen Testament.

Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag (Art. 494 ff. ZGB) ist ein öffentlich beurkundeter Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen, in dem eine oder beide Parteien Verfügungen auf den Todesfall treffen. Typische Anwendungsfälle in der Schweiz:

  • Ehegatten sichern sich gegenseitig ab und regeln, was nach dem Tod beider passiert.
  • Konkubinatspaare wollen sich gegenseitig begünstigen — ohne das gesetzliche Erbrecht, das für sie nicht gilt.
  • Unternehmer sichern die Unternehmensübergabe ab, ohne dass Erben das Unternehmen aufteilen.
  • Eltern verpflichten sich zu einer Vorschenkung (Erbvorbezug) unter der Bedingung, dass das Kind auf einen Teil des späteren Erbes verzichtet.

Erbvertrag vs. Testament: Der entscheidende Unterschied

Merkmal Testament Erbvertrag
Form Handschriftlich oder öffentlich Nur öffentlich (Notar)
Widerrufbar Jederzeit einseitig Nur mit Zustimmung beider Parteien
Pflichtteilsschutz Gilt, kann nicht umgangen werden Gilt, aber Verzichtserklärungen möglich
Kosten Gratis (handschriftlich) Notariatsgebühren
Rechtswirksamkeit Nach Tod des Erblassers Vertraglich bindend ab Unterzeichnung

Das Testament ist flexibel und jederzeit änderbar. Der Erbvertrag schafft Sicherheit — aber Sicherheit in beide Richtungen: Wenn eine Partei die Vereinbarung bereut, braucht es die Zustimmung der anderen Seite zur Auflösung.

Was kostet ein Erbvertrag in der Schweiz?

Der Erbvertrag muss zwingend öffentlich beurkundet werden — das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet: Notar oder Amtsnotariat, je nach Kanton. Ohne Beurkundung ist der Vertrag nichtig.

Die Kosten variieren erheblich je nach Kanton und Notariat:

  • Einfacher gegenseitiger Erbvertrag (Ehepaar, keine Liegenschaften, klare Verhältnisse): CHF 500 bis CHF 1'500.
  • Erbvertrag mit Erbvorbezug oder Verzichtserklärungen (mehrere Parteien, Immobilien): CHF 1'500 bis CHF 4'000.
  • Komplexer Erbvertrag (Unternehmensnachfolge, internationale Berührungspunkte): CHF 3'000 bis CHF 10'000 oder mehr.

Hinzu kommen allfällige Grundbuchgebühren, wenn Liegenschaften im Vertrag berücksichtigt werden, sowie Steuern, wenn gleichzeitig eine Schenkung stattfindet.

Im Kanton Zürich rechnen Anwaltsnotare nach freien Honorarvereinbarungen; Stundensätze liegen typischerweise bei CHF 300 bis CHF 500. Im Kanton Bern gibt es festgelegte Tarife für die Notariatsbeurkundung.

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Wie läuft die Erstellung ab?

  1. Vorgespräch — Beratung durch den Notar über Möglichkeiten, Pflichtteile und steuerliche Folgen.
  2. Entwurf — Der Notar erstellt einen Vertragsentwurf, den beide Parteien prüfen.
  3. Öffentliche Beurkundung — Beide Parteien müssen persönlich anwesend sein. Der Notar liest den Vertrag vor, beide unterschreiben, der Notar beglaubigt.
  4. Aufbewahrung — Das Original bleibt beim Notar; jede Partei erhält eine Ausfertigung. Den Erbvertrag sollten Sie an einem bekannten Ort aufbewahren — nicht im Bankschliessfach, da dieses nach dem Tod gesperrt wird.

Erbvertrag auflösen: Geht das?

Ja — aber nur unter bestimmten Bedingungen:

  • Einvernehmliche Aufhebung: Beide Parteien unterzeichnen einen Aufhebungsvertrag, ebenfalls öffentlich beurkundet. Kosten ähnlich wie bei der Errichtung.
  • Einseitiger Rücktritt: Nur unter engen Voraussetzungen möglich, z. B. wenn die andere Partei eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht hat.
  • Tod einer Partei: Der Erbvertrag wird gegenüber der überlebenden Partei bindend; eine einseitige Änderung ist danach ausgeschlossen.

Das ist der Kernpunkt, den viele unterschätzen: Mit der Unterzeichnung gibt man die einseitige Freiheit auf. Überlegen Sie sorgfältig, bevor Sie unterschreiben.

Wann macht ein Erbvertrag Sinn — und wann reicht ein Testament?

Erbvertrag sinnvoll bei:

  • Gegenseitiger Absicherung ohne Ehevertrag
  • Konkubinat, in dem keine gesetzlichen Erbrechte bestehen
  • Erbverzicht eines Kindes gegen Abfindung zu Lebzeiten
  • Unternehmensnachfolge mit klaren Regeln

Testament ausreichend bei:

  • Klaren gesetzlichen Verhältnissen (verheiratet, Kinder, keine Sonderfälle)
  • Wunsch nach Flexibilität, Änderungen vorzubehalten
  • Einfachen Nachlassverhältnissen ohne Liegenschaften oder Unternehmensbeteiligungen

Die Erbrechtsreform 2023 hat die freie Quote auf mindestens 50 % erhöht. Das schafft mehr Spielraum, Personen ausserhalb der engen Familie zu begünstigen — ohne dass dafür unbedingt ein Erbvertrag nötig ist.

Für eine umfassende Übersicht über das Schweizer Erbrecht — von der Testamentseröffnung über die Ausschlagungsfrist bis zur Nachlassabwicklung — finden Sie den vollständigen Ablauf im Ratgeber: Ratgeber Bestattung und Bestattungsrecht in der Schweiz

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