Erbschein Schweiz beantragen: Kosten, Ablauf und europäisches Nachlasszeugnis
Ohne Erbschein kommt man in der Schweiz nicht weit. Banken geben Konten nicht frei, Grundbuchämter führen keine Mutationen durch, Versicherungen zahlen nicht aus. Der Erbschein — offiziell Erbbescheinigung genannt — ist das zentrale Legitimationsdokument der Erben. Hier erfahren Sie, wo man ihn beantragt, was er kostet und wie lange das Verfahren dauert.
Was ist der Erbschein (Erbbescheinigung)?
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, wer die Erben einer verstorbenen Person sind und in welchem Anteil. Er wird von der zuständigen kantonalen Nachlassbehörde ausgestellt und legitimiert die Erben, über das Nachlassvermögen zu verfügen.
Der Erbschein ist zwingend erforderlich für:
- Freigabe von Bankkonten, Depots und Schliessfächern
- Eigentumsübertragung von Liegenschaften im Grundbuch
- Freigabe von Wertpapierdepots und Vorsorgekapital
- Auszahlung von Lebensversicherungen (je nach Police)
- Abwicklung von Fahrzeugregistern in bestimmten Kantonen
Ohne Erbschein sind die Erben zwar rechtlich Eigentümer des Nachlasses (die Erbschaft geht automatisch mit dem Tod über), können aber faktisch nicht darüber verfügen. Die Banken verlangen das Originaldokument, keine Kopien.
Wo wird der Erbschein beantragt?
Die Zuständigkeit liegt beim letzten Wohnsitzkanton des Erblassers — und variiert kantonal stark:
| Kanton | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Zürich | Bezirksgericht (Einzelrichter im summarischen Verfahren) |
| Bern | Freies Notariat oder Gemeindeschreiber |
| Basel-Stadt | Erbschaftsamt |
| Basel-Landschaft | Bezirksschreiberei / Zivilrechtsverwaltung |
| Aargau | Bezirksgericht |
| St. Gallen | Amtsnotariat |
| Thurgau | Amtsnotariat |
| Waadt | Bezirksfriedensrichter (Juge de paix) |
| Graubünden | Kreisamtpräsident |
| Tessin | Präfektur (Pretura) |
In kleinen Gemeinden wie Einsiedeln (Bezirk Einsiedeln) ist das Erbschaftsamt (Tel. +41 55 418 41 29) die erste Anlaufstelle.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für die Beantragung des Erbscheins benötigt die Behörde typischerweise:
- Amtliche Todesurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- Familienausweis / Personenstandsausweis des Erblassers
- Eheurkunde (bei verwitweten Personen)
- Identitätsnachweise aller Erben
- Nachweis, dass die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist oder alle Erben explizit angenommen haben
- Bei Testament: Eröffnungsurteil der Nachlassbehörde
- Allfällige Erbverzichtserklärungen
Wenn Erben im Ausland leben: Beglaubigte Ausweiskopien mit Apostille (für Haager-Übereinkommen-Staaten) oder Legalisation (für Nicht-Mitgliedstaaten).
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Erbschein kosten Schweiz: Was ist zu erwarten?
Die Kosten für den Erbschein sind wertabhängig und kantonal unterschiedlich geregelt:
- Kanton Zürich: CHF 300 bis CHF 7'000 (abhängig vom Nachlasswert)
- Kanton Bern: Mindestgebühr CHF 324.30 (Stand 2024), wertabhängig höher
- Andere Kantone: Vergleichbare Bandbreiten; die zuständige Behörde gibt auf Anfrage eine Kostenschätzung
Zusätzliche Kosten können entstehen für:
- Mehrfachausfertigungen des Erbscheins (für verschiedene Banken)
- Überbeglaubigungen oder Apostillen für ausländische Verwendung (CHF 30 pro Dokument im Kanton Zürich)
- Anwaltliche Vertretung bei komplexer Erbenermittlung
Wie lange dauert die Ausstellung?
Die Wartezeit für den Erbschein beträgt im Regelfall sechs bis zwölf Wochen nach Ablauf der Ausschlagungsfrist (drei Monate nach Testamentseröffnung bzw. nach Todestag).
Verzögerungen entstehen bei:
- Schwieriger Erbenermittlung (unbekannte Erben, Erben im Ausland)
- Anhängigen Einsprachen oder Erbschaftsstreitigkeiten
- Fehlendem oder unvollständigem Urkundenmaterial
- Überlastung der Behörden
Bei einer Liegenschaft, die möglichst schnell verkauft werden soll, sollte die Erbscheinbeantragung sofort nach der Testamentseröffnung erfolgen — nicht abwarten.
Bescheinigung für Auskunft: Der Zwischenschritt vor dem Erbschein
Wer die Schulden des Erblassers abklären will, bevor er die Erbschaft annimmt, kann beim Nachlassgericht eine «Bescheinigung für Auskunft» (Art. 556 i.V.m. Art. 560 ZGB) beantragen. Mit diesem Dokument darf man bei Banken und Betreibungsämtern Auskünfte einholen — ohne die Erbschaft damit anzunehmen.
Diese Bescheinigung kostet CHF 100–200 und wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt. Sie schützt Erben davor, aus Unwissenheit in einen überschuldeten Nachlass hineinzutappen.
Europäisches Nachlasszeugnis: Wann es gilt und was es leistet
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein europäisches Rechtsinstrument gemäss EU-Erbrechtsverordnung (EU Nr. 650/2012), das Erbfälle mit grenzüberschreitendem EU-Bezug vereinfachen soll.
Wichtig: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und daher nicht Teil der EU-Erbrechtsverordnung. Das Europäische Nachlasszeugnis hat in der Schweiz keine direkte Rechtswirkung.
Für Erbfälle mit Bezug zu EU-Staaten gilt:
- Wenn ein Schweizer mit Letztwohnsitz in der Schweiz Vermögen in Deutschland, Frankreich oder einem anderen EU-Staat hinterlässt, greifen die Regeln des Bestimmungsstaates.
- Das Europäische Nachlasszeugnis — ausgestellt von einer deutschen oder französischen Behörde — kann in diesen Ländern helfen, wird aber in der Schweiz nicht anerkannt.
- Für die Schweizer Behörden ist der Schweizer Erbschein das massgebende Dokument.
Für Auslandsschweizer mit Letztwohnsitz im EU-Ausland: Hier wird das ENZ von der EU-Behörde ausgestellt und gilt für das EU-Vermögen. Für allfälliges Schweizer Vermögen (z.B. Immobilien in der Schweiz) muss ein separates Schweizer Verfahren durchgeführt werden.
Für den vollständigen Ablauf — von der Testamentseröffnung über die Erbscheinbeantragung bis zur Erbteilung — bietet der Ratgeber Erbrecht und Nachlassregelung in der Schweiz alle kantonsspezifischen Zuständigkeiten, Kosten und Musterschreiben in einem einzigen Dokument.
Wer stellt den Erbschein aus, wenn kein Testament vorhanden ist?
Auch ohne Testament wird ein Erbschein ausgestellt — auf Antrag der gesetzlichen Erben. Die Behörde ermittelt dann den Erbenkreis anhand der Zivilstandsunterlagen. Das Verfahren ist inhaltlich ähnlich, dauert aber manchmal etwas kürzer, da keine Testamentseröffnung mit anschliessender Einsprachefrist vorausgeht.
Der Erbschein ist kein Dokument, das von selbst kommt. Er muss beantragt werden — so früh wie möglich.
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